Außerordentliche Hauptversammlung
(pressebox) Berlin, 04.05.2012 - Dem Vorstand der First Sensor AG ist heute ein schriftliches Verlangen des Aktionärs Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz zugegangen, mit welchem die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gefordert wird.
Auf der einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll Beschluss gefasst werden, alle drei, von den Aktionären der Gesellschaft gewählten Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen und durch drei Vertreter der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, zu ersetzen.
Der Vorstand wird das Verlangen nun prüfen und dann über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung entscheiden.
Auf der einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll Beschluss gefasst werden, alle drei, von den Aktionären der Gesellschaft gewählten Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen und durch drei Vertreter der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, zu ersetzen.
Der Vorstand wird das Verlangen nun prüfen und dann über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung entscheiden.