Essen, 07.05.2024 (PresseBox) - Um im DiGA- bzw. DiPA-Verzeichnis gelistet zu werden, müssen Betreiber und Hersteller digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen unter anderem einen Nachweis über die Datensicherheit ihrer Anwendung erbringen. Künftig muss dieser auf Grundlage der Technischen ...