Berlin (dts) - Mit Wirkung von der kommenden Woche an wird mit einer neuen Allgemeinverfügung der Genesenen-Status auch im Bundestag von sechs auf drei Monate verkürzt. Dies sei mit den Bundestagsfraktionen abgestimmt worden, berichtet der "Tagesspiegel". Die von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas […] mehr

Kommentare

28Dark_Devil10. Februar 2022
Ganz genau genommen sind Plenum und Tribüne der gleiche Bereich, weil es einfach nur ein großer Raum ist. Nur unterteilt in unten und oben. Es ist trotzdem die selbe Luft. Sorry, da bin ich nun mal ganz genau, weil es einfach so nicht richtig ist im Gegensatz zu jedem anderen Bürger, der die Regeln einzuhalten hat, weil so vorgeschrieben. Da kann und möchte ich auch keine Abstriche machen. Aber gut, wir meinen eigentlich das Selbe. Nicht ganz einig, aber trotzdem irgendwie. ;-)
27thrasea10. Februar 2022
@26 Wie gesagt, seit Januar (und damit 2 Sitzungswochen Verzögerung) gilt auch auf der Besuchertribüne 3G, die ungeimpften Abgeordneten benötigen also einen tagesaktuellen negativen Test. Das führt auch dazu, dass ungeimpfte und nicht genesene Abgeordnete im Zweifel an Ausschusssitzungen ohne separaten Bereich/Tribüne nicht teilnehmen können. <link> Es gelten also doch für alle dich gleichen Regeln, nur (leider) mit etwas Verzögerung.
26Dark_Devil10. Februar 2022
@24 hast recht, ich ging nur nach dem Datum vom Jan., aber eigentlich gilt schon länger im Plenum 2G plus. Somit dürften eigentlich auch auf der Tribüne keine 3G Abgeordneten/Besucher sein. Wenn man es genauso gleich nimmt wie mit jedem Otto Normal Arbeitnehmer, der ohne 3G Nachweis nicht mal aufs Firmengelände darf. Sie dürften nicht ins Gebäude, so sind die Regeln. Aber diese werden abgeändert, nur weil es eben "gewählte Personen" sind. Die Regeln gelten eben nicht für alle, das ist das Prob.
25thrasea10. Februar 2022
@23 Das stimmt, und darüber habe ich mich sehr geärgert. Es ist nicht einzusehen, warum die störrischen AfD-Abgeordneten sich nicht an die 3G-Regeln halten sollten. Zum Glück wurde das aber im Januar korrigiert, so dass sie diese Extrawurst nur 2 Sitzungswochen lang hatten. Das zeigt, dass die Bundestagsverwaltung manchmal ein bisschen schläft (oder aus guten Gründen abwartet, ich kann das nicht beurteilen). Über kurz oder lang gelten dann aber die gleichen Regeln.
24thrasea10. Februar 2022
@22 Tatsächlich hatten die Abgeordneten nicht fast einen Monat "Vorteile", sondern nur in einer Sitzungswoche Ende Januar. Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat erklärt, dass die die Regelungen nicht mehr rechtzeitig anpassen konnte, weil sie noch etwaige Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz abwarten wollte. In den letzten 2 Wochen fand keine Bundestagssitzung mehr statt, pünktlich zur nächsten Sitzungswoche ab 14.2. gelten die neuen Regeln. <link>
23Dark_Devil10. Februar 2022
Diese Herrschaften hätten genau genommen seit der Einführung der 3G Regel nicht mal mehr das Gebäude betreten dürfen. Wenn man sie absolut gleich wie jeden normalen Bürger behandelt hätte. Hat man aber nicht, es gab diese "Extrawurst". Jeder andere als die hätte keine Arbeit bzw. keinen Lohn mehr gehabt. Nur was interessant ist, darüber regen sich die "Moralapostel" hier nicht auf, es wird lieber gegen bestimmte andere gehetzt. Doppelmoral nenne ich sowas. :-(
22Dark_Devil10. Februar 2022
Na "nett", nach fast einem Monat gilt es da nun auch. Trotzdem ist es eine Farce gegen jeden anderen "normalen" Bürger. Jeder Arbeitnehmer darf ohne 3G nicht seine Arbeitstätte betreten bzw. nicht mal das Firmengelände. Was ist im Bundestag? Die Damen und Herren der AFD sitzen dann eben auf der Tribüne, zuerst ungetestet, weil verweigert, nun mit Test. + diese Verzögerung mit dem Genesenenstatus. Es darf sich keiner wundern, das es nicht verstanden wird, die "Oberen" drehen es, wie es beliebt
21AS110. Februar 2022
@18 Richtlinien zu haben, bedeutet ja nicht automatisch den Ausschluss jeglichen Ermessensspielraums. Der Normalfall in der Verwaltungspraxis ist ja eher eine gesunde Mischung aus beidem.
20thrasea10. Februar 2022
@19 Ich zitiere den Laborärzte-Chef Andreas Bobrowski aus deinem Link: "Wir wissen nicht genau, wie groß dieser Bereich wirklich ist. Generell können wir zwar davon ausgehen, dass eine Person mit einem BAU-Wert von über 1000 durchaus einen Vollschutz hat. Ob das allerdings nicht vielleicht schon bei 30 oder 40 der Fall ist, können wir im Moment noch nicht sagen.“ Ergo: Es gibt noch keinen allgemein festgelegten, akzeptierten festen Wert. Schon gar keinen sicheren Vollschutz ab 40.
19setto10. Februar 2022
@ 18 <link>
18thrasea10. Februar 2022
@16 Hast du bitte eine Quelle dafür, dass ein Antikörperwert ab 44 als Vollschutz gelte? Ich finde auf die Schnelle nur eine Aussage des BDL aus August. laut der eine Drittimpfung bei einem Wert ab 1000 BAU als unnötig angesehen werde. "Zwischen 21.8 BAU und 1.000 BA besteht ein Graubereich, der wissenschaftlich noch nicht genau ausgelotet ist." <link> @15 Die Richtlinien für Labore scheint es ja nicht zu geben, sonst bräuchte es ja kein Ermessen des Labors?
17schoko10. Februar 2022
@13 Da hat der Focus aber nicht genau recherchiert. In der Schweiz bekommt der Genese das Zertifikat für 9 Monate. <link> <link>
16setto10. Februar 2022
@13 genau, er KANN verlängert werden, diese Möglichkeit fehlt leider in DE, wir haben nur die Möglichkeit geimpft zu werden, obwohl es nicht immer erforderlich ist. Bekannte hat einen Wert nach einer (schweren) Infektion von 1400 BAU, ab 44!! BAU gilt es als Vollschutz. Mit welchem Recht gilt sie jetzt als gefährdende/gefährdete Person? Deine letzte Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich es nicht behauptet habe ;-)
15AS110. Februar 2022
@13 Eigentlich passt es ganz gut, wenn denn entsprechende Richtlinien für die Labore da sind. Wenn der Antikörperspiegel dann nach 3 Monaten noch hoch genug ist, kann man den Status verlängern. Nebeneffekt: man gewinnt flächendeckend Daten. Ich fürchte allerdings, das wäre hier in Deutschland aufgrund der begrenzten Laborkapazität ohnehin nicht zu praktizieren. Jedenfalls, solange die PCR-Testzahlen so hoch sind.
14thrasea10. Februar 2022
@12 Ich habe die Änderung des RKI übrigens genau so verstanden, wie sie viele Experten in deinem Artikel fordern: Impfung und Genesene wurden gleichgestellt. Die (bis dahin vollständige, also 2fache) Impfung galt 3 Monate, dann musste man boostern oder wieder testen lassen. Deswegen hat man auch den Genesenen-Nachweis auf 90 Tage beschränkt.
13thrasea10. Februar 2022
@12 Danke, ein interessanter Link. Ich habe gerade Neues gelernt: Auch in der Schweiz gilt ein Genesenennachweis erst einmal nur 90 Tage. Danach *kannn* er um weitere 90 Tage verlängert werden (bis zu 3 Mal), wenn der Genesene einen Labortest auf Antikörper durchführen lässt und ausreichend (nach Ermessen des Labors) Antikörper vorhanden sind. Interessante Variante. Nur– wie passt das zur eigentlich berechtigten Aussage, wir wüssten noch nichts Belastbares zum Antikörperstatus von Omikron in @9 ?
12setto10. Februar 2022
@8 , mein Fehler, nicht allgemein verlängert ( Schweiz), sondern gegenüber DE . Die Handhabe sehr gut hier nachzulesen im Artikel: <link>
11AS110. Februar 2022
@10 Darum geht es überhaupt nicht. Eine Festlegung auf 3 Monate - siehe meine Aussagen unter @6 - ist durchaus begründbar. Man soll aber nicht immer so tun, als ob solche Entscheidungen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse alternativlos wären. Damit schürt man nur Ressentiments und Misstrauen. Ganz davon zu schweigen, dass solche Entscheidungen eben nichts beim RKI verloren haben - da daran massive Grundrechtseinschränkungen hängen.
10thrasea10. Februar 2022
@9 Klar, wir können vorläufige empirische Auswertungen und Studien auch ignorieren und abwarten, bis in ein paar Jahren eine entsprechende retrospektive Metastudie erscheint. Dann könnten wir sicher sagen, welcher Zeitraum im Nachhinein richtig gewesen wäre. Nur – was bringt das dann noch? Und wenn jemand an den 3 Monaten zweifelt – gibt es denn belastbare Quellen und Studien, dass 6 Monate oder gar ein Jahr besser geeignete Zeiträume wären?
9AS110. Februar 2022
@8 Vielleicht solltest Du mal die entsprechenden Quellen auch auswerten. Dann wirst Du nämlich genau das feststellen, das ich angesprochen habe. Es gibt in Bezug auf den Antikörperstatus für Omikron-Erkrankte nocht nichts wirklich Belastbares. Wie denn auch. Und ob das RKI richtig zählen kann, das sollte man in Bezug auf die Quellenanzahl nicht in Frage stellen, in Bezug auf die täglichen Parameter aber sicher schon.
8thrasea10. Februar 2022
@6 Also wenn das RKI richtig zählen kann und ich richtig lesen kann, dann sind in der Begründung der Änderung 7 unterschiedliche Quellen angegeben. <link> @7 Welche Staaten haben denn den Genesenenstatus verlängert, und um welchen Zeitraum?
7setto10. Februar 2022
@4 ja ich frage nach dem Warum. Warum verlängern alle anderen Staaten den Genesenenstatus oder lassen ihn zumindest gleich, nur das RKI scheint allwissend zu sein und verkürzt ihn.
6AS110. Februar 2022
@4 Spannend. Welche "Studien und empirischen Beobachtungen" ausser der auf der Delta-Variante beruhenden SIREN-Studie sollen das denn sein, die die Verkürzung des Genesenenstatus zwingend notwendig machen? Ich denke eher, dass da die von @5 erwähnte Motivation dahinter steckt. Damit macht man natürlich auch die Impfung nochmals attraktiver. Das ist ja auch ok, aber dann soll man das auch so kommunizieren.
5Marc10. Februar 2022
Abgesehen von der wissenschaftlich belegten Sinnhaftigkeit, ist es schon alleine aufgrund der Tatsache, dass sich immer mehr asoziale Menschen absichtlich infizieren, um den Genesenenstatus zu erlangen eine sinnvolle Entscheidung diesen eben nur 3 Monate für gültig zu erklären.
4thrasea10. Februar 2022
@3 Fragst du ernsthaft nach dem Warum? Weil Studien und empirische Beobachtung gezeigt haben, dass es nach 3 Monaten kaum mehr Schutz gibt. Genau deshalb hat man auch eine Auffrischungs-Impfung nach 3 Monaten empfohlen. Was das mit "Macht geleckt" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Im Gegenteil, das RKI und Wieler werden nach dieser unpopulären, aber wissenschaftlich begründeten Empfehlung hinterfragt. @2 Warum? Auf welcher Grundlage? @1 Ja, richtig.
3setto10. Februar 2022
"auch wenn das RKI mit Wirkung zum 15. Januar den Genesenen-Status im Infektionsschutzgesetz von sechs auf drei Monate verkürzt hatte." Warum nur in DE und nicht ganz Europa? Hat das RKI Macht geleckt und will sie sich so erhalten? Und unsere Politiker spielen mit weil es ihnen in die Karten spielt um mit den Maßnahmen das Volk kleinzuhalten?
2frank6186010. Februar 2022
Eine Verlängerung auf 6 Monate für alle wäre eher angebracht gewesen.
1herkules100110. Februar 2022
Na, endlich! Warum sollten Parlamentarier eine Ausnahme sein? Sie sollten eigentlich mit guten Beispiel voran gehen! Von Bürgern gewählt, für die Bürger ein Beispiel!