Erfurt (dpa) - Wer krank ist, hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf Mindestlohn. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter schoben damit der Praxis einiger Arbeitgeber einen Riegel vor, Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu zahlen. Sie gaben wie die […] mehr

Kommentare

8k1759513. Mai 2015
Inzwischen hat es ein Urteil gegeben, und damit sollte das Problem erledigt sein.
7Brutus7013. Mai 2015
Eine Schande das man dafür vor Gericht ziehen muß - und eine noch größere Schande das solche Fälle per Gesetz nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Aber was soll man schon von einer Regierung erwarten die von Lobbyisten gesteuert...
6k31966713. Mai 2015
Die alten Werte von Fairness oder Ordnung egal was alles wird aufgekündigt.
5kaos13. Mai 2015
Deutsche Arbeitgeber....
4Mueller00713. Mai 2015
Wenn es "Entgeltfortzahlung" heißt, dann wird das Entgelt fortgezahlt. Wie kann einer darauf kommen, dass weniger gezahlt werden muss? Es heißt ja nicht "Halbentgeltzahlung" oder "Zweidrittelentgeltzahlung". Aber dies Getrickse wird hoffentlich mit einem unzweideutigen Urteil unterbunden.
3KerweManfred13. Mai 2015
Überall werden Lücken gesucht um sich vom Zahlen zu drücken.
2itguru13. Mai 2015
@1 : Das wird Sie in der Koalition aber sicher nicht mehr durchbringen, ohne richterlichen Zwang, da Sie auch nicht bereit ist dem CDU-Geschrei nach Aufweichungen an verschiedenen Stellen nach zu geben.
1k1759513. Mai 2015
"Dort fehle eine eindeutige Regelung zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit."---Dann sollte Frau Nahles und ihr Ministerium dort nachbessern.