(pressebox) Karlsruhe, 25.03.2015 - Den einen oder anderen Arbeitgeber wird es vielleicht verwundern, aber: Ja, auch Arbeitnehmer haben ein Persönlichkeitsrecht. Soll heißen, dass auch der Mitarbeiter eine Einwilligung erteilen muss in jedwede Verwendung seines Bildnisses, sei es als Foto, sei es ...

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