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8 Da du offensichtlich den gewaltigen Unterschied zwischen den zweifelsohne begangenen Straftaten der Sachbeschädigung, z.B. der Behinderung des Verkehrs und die Nutzung zivilen Ungehorsams und der Bildung einer kriminellen Vereinigung verstehst erübrigt sich jede weitere Diskussion. @
7 Niemand beschönigt hier Straftaten, und ich möchte auch, dass die LG zur Rechenschaft gezogen wird für das was sie TATSÄCHLICH begangen hat. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist so dermaßen weit (2)