München - Die Generalstaatsanwaltschaft München klagt offenbar fünf Mitglieder der "Letzten Generation" an. Ihnen werde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, teilte die Gruppierung selbst am Montag mit. Die Ermittler würden der Gruppe vorwerfen, gezielt Straftaten geplant und […] mehr

Kommentare

20thrasea25. März 2025
@19 Ist es wirklich gewagt, wenn man fordert, dass Gesetze gegen die Organisierte Kriminalität auch gegen Organisierte Kriminalität eingesetzt werden? Ich finde nicht. Verhältnismäßigkeit ist der Kernpunkt dieser Diskussion. Ich beobachte leider, dass die Verhältnismäßigkeit in Deutschland zunehmend abhanden kommt.Nicht nur in diesem Verfahren. Ein anderes Beispiel ist das Vorgehen der Union gegen für sie unliebsame NGOs.Wohin fehlende Verhältnismäßigkeit führen kann,sehen wir in anderen Ländern
19Polarlichter25. März 2025
@18 Das Wort Verhältnismäßigkeit ist auch ein gewagtes Wort in dem Zusammenhang. Anstatt den Grundsätzen zu folgen, stellt man eine Meta-Ebene her aufgrund der man dann eben diese Institutionen in ihrer Arbeit bezweifelt. Die Gesetze gelten für alle, aufgrund derer wird ermittelt und Prozesse geführt.
18thrasea25. März 2025
@17 Ich stelle keineswegs die Grundsätze unserer Ermittlungsbehörden und Gesetze infrage. Was ich infrage stelle und einfordere, ist die Verhältnismäßigkeit. Das ist auch Kern des Kommentares in der SZ. Dabei spielt Sympathie keine Rolle.
17Polarlichter25. März 2025
@16 Problematisch ist nur die Denkweise, dass wenn man die LG sympathisch findet, dass man dafür die Grundsätze unserer Ermittlungsbehörden und Gesetze infrage stellt. Die Organisation hat um ihre Ziele zu erreichen und viel Aufmerksamkeit zu erregen, gemeinschaftliche Planungen und Seminare durchgeführt und dann in der Folge kriminelle Handlungen wie Sachbeschädigungen unternommen, sodass die Ermittlungen hierzu für mich durchaus Sinn ergeben.
16thrasea25. März 2025
eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten." (SZ). Deine Argumentation läuft also völlig ins Leere, wenn du behauptest, sie könnten sonst alle machen und tun, was ihnen gerade in den Sinn komme. Das ist einfach nicht so, auch ohne Ermittlungen und Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die SZ hat dazu einen sehr guten und treffenden Kommentar veröffentlicht: <link>
15thrasea25. März 2025
@14 Du hast den Kern der Kritik ja gar nicht verstanden. Niemand verlangt hier, dass die Mitglieder der letzten Generation straffrei bleiben soll bzw. dass sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Das steht sehr deutlich in @9 und ich sehe das ebenso. Die Kritik bezieht sich allein auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dieser Paragraph im Strafrecht ist für das Organsierte Verbrechen gedacht – "Gruppierungen, die sich durch Straftaten bereichern wollten oder
14Polarlichter24. März 2025
Ja, und das ist aus gutem Grunde so. Sonst könnten alle ja hier machen und tun, was ihnen gerade in den Sinn kommt. Daher ist es absolut richtig, dass die Behörden hier prinzipiell Ermittlungen einleiteten und es zu Prozessen diesbezüglich kommt, sehr zum Missfallen einiger hier.
13truck67624. März 2025
Wenn sich Menschen zur Verübung von Straftaten verabreden, so ist das faktisch die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das allein schon haben die Ermittlungsbehörden von Amts wegen zu verfolgen. Die Taten, die aus der Bildung dieser Vereinigungen resultieren, stehen rechtlich auf einem ganz anderen Blatt. Wenn die Ermittlungen tatsächlich eine "minderschwere" der Schuld bezüglich der Taten ergeben, ist das eine Sache. Die Bildung der kriminellen Vereinigung bleibt davon rechtlich unberührt.
12Sonnenwende24. März 2025
@11 Lies meinen Kommentar nochmal gründlich, deine Antwort ergibt keinerlei Sinn.
11Polarlichter24. März 2025
@9 Also hat sie dies TATSÄCHLICH NICHT begangen? Wer war es dann? Prinz Fridolin, der sich als LGler ausgegeben hat? Sorry, aber das ist doch vollends entgegen jeder demokratischen Grundlage Werke anderer zu beschädigen. Es ist nunmal nicht rechtens ALLES zu machen, wozu man so im Stande ist, um eine politische Forderung durchzuzwingen.
10Sonnenwende24. März 2025
(2) davon entfernt - belies dich mal - dass allein die Beschuldigung der LG dessen eine Verharmlosung von kriminellen Vereinigungen bedeutet.
9Sonnenwende24. März 2025
@8 Da du offensichtlich den gewaltigen Unterschied zwischen den zweifelsohne begangenen Straftaten der Sachbeschädigung, z.B. der Behinderung des Verkehrs und die Nutzung zivilen Ungehorsams und der Bildung einer kriminellen Vereinigung verstehst erübrigt sich jede weitere Diskussion. @7 Niemand beschönigt hier Straftaten, und ich möchte auch, dass die LG zur Rechenschaft gezogen wird für das was sie TATSÄCHLICH begangen hat. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist so dermaßen weit (2)
8Polarlichter24. März 2025
@6 Welche Freiheit meinst du denn? Von unbeteiligten Künstlern Werke zu beschädigen, die dann auf Kosten der Allgemeinheit nur noch so gut wie irgendwie möglich restauriert werden können? Auf deine Art von Freiheit kann ich gut verzichten.
7cherry24. März 2025
Es ist echt erschreckend, wie hier Straftaten schön geredet werden.
6Sonnenwende24. März 2025
@5 Ja, und man kann nur von großem Glück sprechen, dass das nicht Leute wie du zu entscheiden haben, denn dann wäre unsere Freiheit in Deutschland dahin. Bayern hat glücklicherweise sehr unabhängige Richter, die in der Vergangenheit immer wieder durch einen guten Blick für Maß und Mitte aufgefallen sind, und das oft nicht gerade zur Freude der bayerischen Staatsregierung.
5Polarlichter24. März 2025
@2 Das werden Richter zu entscheiden haben.
4Sonnenwende24. März 2025
(2) das Verfahren sicher auf eine höhere Ebene außerhalb Bayerns gehoben. Die Vorwürfe sind einfach vollkommen überzogen. Bei den Handlungen der LG handelte es sich um zivilen Ungehorsam und Sachbeschädigung, und ja, das muss Konsequenzen haben, aber angemessene. Man verharmlost damit ja auch die Taten tatsächlicher krimineller Vereinigungen.
3Sonnenwende24. März 2025
Total überzogene Reaktion der bayerischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, die sich diesbezüglich einer Anordnung des bayerischen Justizministers fügte. Dahinter steckt klar politische Motivation und die Frage stellt sich durchaus, ob die Rechtsstaatlichkeit hier nicht schon aufgeweicht ist. Das ist nicht das 1. Mal in der bayerischen Geschichte sei 1945 und wäre in keinem anderen deutschen Bundesland so denkbar. Hoffen wir dass ein Richter das auch so sieht. Wenn nicht, wird (2)
2thrasea24. März 2025
@1 Ja, das kann man alles machen. Dass man Menschen für zivilen Ungehorsam vorwirft, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, ist dennoch völlig überzogen. <link>
1Polarlichter24. März 2025
Konsequentes Vorgehen der Behörden. Man kann auch friedlich vorgehen, eine Partei gründen, sich demokratisch einbinden.