Kiel - Die psychisch kranke Messerstecherin vom Hamburger Hauptbahnhof hat Monate vor der Tat zwei Menschen in Schleswig-Holstein attackiert. Das bestätigte auf Anfrage der Lübecker Nachrichten (LN) das Kieler Innenministerium. Nach LN-Informationen war eines der Opfer der eigene Vater. Am 5. Januar ...

Kommentare

(12) AlfredD · 29. Mai 2025
@11 Danke für die ausführliche Antwort. Einiges war mir neu.
(11) Sonnenwende · 29. Mai 2025
(7) sich hartnäckig, in einer Klinik gemeinsam mit anderen Patienten, die keine Straftaten begangen haben. Sorry für ein paar Rechtschreibfehler, die ich leider nicht mehr rechtzeitig gesehen habe, um sie noch zu korrigieren.
(10) Sonnenwende · 29. Mai 2025
(6) Im Falle des Urteils "lebenslang" sind das öfter mehrere Jahrzehnte bis zum Lebensende als im Justizvollzug, in dem der durchschnittliche Verbleib von zu lebenslang verurteilten Tätern derzeit bei 22 Jahren liegt. Korrektur zu @9 Die Täterin bleibt dann natürlich nicht im Gefängnis, wie ich versehentlich geschrieben habe, sondern im Maßregelvollzug, also in einer forensisch-psychiatrischen Klinik, in der sich nur psychisch kranke Straftäter befinden und nicht, auch dieses Gerücht hält (7)
(9) Sonnenwende · 29. Mai 2025
(5) Urteil "lebenslang" eine gutachterliche Stellungnahme erst nach 15 Jahren. Das ist bei lebenslanger Unterbringung ein Sonderfall. Die Täterin aus der News wird wegen schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen belangt, d.h., sie bekommt maximal zehn Jahre. Die bleibt sie dann auch im Gefängnis, sie hat keine Chance, da früher wegen guter Führung entlassen zu werden. Psychisch kranken Straftäter sind sehr häufig länger im Maßregelvollzug als die ausgesprochene Haftstrafe bedeutet hätte (6)
(8) Sonnenwende · 29. Mai 2025
(4) Öffentlichkeit nicht mehr gegeben ist. Deswegen bedeutet im Maßregelvollzug das Urteil "lebenslang" auch häufiger als im Justizvollzug tatsächlich lebenslang. Das ist anders als im Justizvollzug, entgegen der Meinung mancher Leute, die glauben, lebenslang war in Deutschland nur 15 Jahre, bedeutet das zwar im Justizvollzug auch lebenslang, man kann aber nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung wegen guter Führung stellen. Auch bei Unterbringung immMaßregelvollzug erfolgt beim (5)
(7) Sonnenwende · 29. Mai 2025
(3) und bildet sich die Symptomatik zurück, gibt es keinen Grund mehr, sie gegen ihren Willen unterzubringen, zumindest so lang nicht, Solange die Straftaten keinen Haftstrafe rechtfertigen. Häufen sich die Straftaten, wird es irgendwann der Fall sein. Die Strafe im Maßregelvollzug darf maximal so lange sein wie eine vergleichbare Haftstrafe wäre, die Straftäter können aber nur entlassen werden, wenn zweifelsfrei durch zwei unabhängige Gutachter bestätigt wird, dass eine Gefährdung der (4)
(6) Sonnenwende · 29. Mai 2025
(2) braucht genügend Anhaltspunkte für eine Bedrohung anderer durch die psychisch kranke Person. Dazu gibt es die Möglichkeit eines Beobachtungszeitraum mittels vorübergehende Unterbringung - wenn nicht freiwillig in eine Klinik gegangen wird und auch dann nur länger als 24 h (Mecklenburg-Vorpommern) bis 72 h (Bayern) auf richterlichen Beschluss in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Stabilisiert sich die Person während ihres Aufenthalts – denn sie erhält ja bereits Therapie dort –(3)
(5) Sonnenwende · 29. Mai 2025
@3 ,4 Ein "vor allem" gibt es da nicht. Beides muss im Falle psychisch kranker Straftäter, die die Straftaten aufgrund ihrer psychischen Erkrankung begehen, gleichermaßen geschehen. Hilfe u.a. In Form von Therapie und sozialpsychiatrischer Unterstützung und der Schutz anderer vor der Gefahr durch diese Straftäter. Dafür gibt es den Maßregelvollzug, die forensche Psychietrie. Ob jemand im Maßregelvollzug untergebracht wird kann wie für den Justizvollzug nur ein Richter entscheiden. Dieser (2)
(4) Pontius · 29. Mai 2025
@3 Du meinst vor allem eins: überwacht werden. Und am besten noch zum eigenen Schutze eingesperrt...
(3) AlfredD · 29. Mai 2025
Vor allem muß die restliche Bevölkerung besser geschützt werden.
(2) Pontius · 29. Mai 2025
@1 Wieder einmal mit dem rechten Fuße zuerst aufgestanden? Psychisch Erkrankte müssen deutlich mehr Hilfen statt Strafen geboten werden.
(1) AlfredD · 28. Mai 2025
Ein gutes Beispiel das man in Deutschland ne menge anstellen kann ohne wirklich bestraft zu werde.
 
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