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Ein "vor allem" gibt es da nicht. Beides muss im Falle psychisch kranker Straftäter, die die Straftaten aufgrund ihrer psychischen Erkrankung begehen, gleichermaßen geschehen. Hilfe u.a. In Form von Therapie und sozialpsychiatrischer Unterstützung und der Schutz anderer vor der Gefahr durch diese Straftäter. Dafür gibt es den Maßregelvollzug, die forensche Psychietrie. Ob jemand im Maßregelvollzug untergebracht wird kann wie für den Justizvollzug nur ein Richter entscheiden. Dieser (2)