München/Ingolstadt (dpa) - Nach einem vermeintlichen Stich im Arm im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt ist AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla mit dem Versuch gescheitert, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilte das ...

Kommentare

(9) Stiltskin · 25. Mai um 15:54
Herrn Chrupalla stehen die gleichen Rechte zu, wie jedem anderen Bürger auch- er hatte also die Freiheit, Klage einzureichen, und auf eine ihm genehme Entscheidung zu hoffen. Es sind übrigens Rechte, die es in dieser Form unter einer AFD Regierung nicht mehr geben würde. Hat diese Partei doch unmissverständlich deutlich gemacht, in welche politische Richtung es dann gehen würde.
(8) setto · 24. Mai um 20:07
@3 oder hat Panik, das die AfD-Gesinnung durch den Stich auf sie abgefärbt hat^^
(7) Polarlichter · 24. Mai um 15:48
Was soll das Gericht auch anderes entscheiden, wenn es keinerlei Hinweise überhaupt gab trotz ausführlicher Ermittlungen.
(6) Pontius · 24. Mai um 15:42
Fliegt dieser Fall damit jetzt aus der PKS?
(5) alx2000 · 24. Mai um 15:37
Idee: Das Gericht möge beschließen, dass Ermittlungen aufgenommen werden und die Kosten des gesamten Verfahrens von Herrn Ch. pers. vollständig, teilweise vorschüssig, zu übernehmen sind. Im Falle einer Täterermittlung steht es Ch. frei, die Kosten von diesem einzuklagen! Man kann sich vorher auf max. Ermittlungsdauer einigen, sollter aber direkt klarstellen, dass sowohl Ermittler, als auch Gutachten, Labore und Verwaltungsarbeitszeiten etc. voll abgerechnet werden! Wetten, dann ist Ruhe?!
(4) Sonnenwende · 24. Mai um 15:15
Oder ein Floh?
(3) Shanica · 24. Mai um 15:10
Irgendwo da draußen lacht sich eine Wespe kaputt.
(2) tastenkoenig · 24. Mai um 15:04
Er wurde natürlich gechipt und das Gericht ist Teil der Verschwörung.
(1) HmHm · 24. Mai um 15:02
Das waren bestimmt die Echsenmenschen. Chrupalla ist jetzt schon einer von ihnen..
 
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