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Die Grundmandatsklausel sagt doch, dass eine Partei auch bei einem Zweitstimmenanteil von <5% bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien entsprechend ihres Zweitstimmenanteils berücksichtigt wird, wenn sie mindestens drei Wahlkreise gewonnen hat. Das käme bei der CSU doch gar nicht zur Anwendung, wenn sie weiterhin mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würde. Bei der Linken sieht das wieder anders aus, die wären dann wirklich nur zu dritt