Berlin (dts) - Altkanzler Gerhard Schröder hat sich dagegen gewandt, AfD-Mitgliedern den Eintritt in den öffentlichen Dienst gleich welcher Art zu verweigern. "Ich habe eine klare Haltung zur AfD: Diese Partei muss entschieden bekämpft werden, aber argumentativ und nicht administrativ", sagte der […] mehr

Kommentare

7flowII01. Januar 2020
hat ja beim radikalenerlass prima geklappt
6Pontius01. Januar 2020
Solange die AfD nicht verboten ist, kann allein die Parteizugehörigkeit da gar kein Hinderungsgrund sein. Da würden die Gerichte schnell einschreiten.
5AS101. Januar 2020
@4 Facebook ist da halt - wie so oft - nicht wirklich hilfreich. Ein Blick in die einschlägigen Gesetze hilft - da weiß man dann ganz genau, welche "Unsummen" an Leistungen wer bekommt. Der Begriff Flüchtling ist ja in der Beziehung nicht trennscharf.
4flowII01. Januar 2020
ja hat man ja gesehen beim herrn oberleutnant franco a. gesehen, wie toll und schnell das greift. das muss doch aufgefallen sein, dass jemand mehrere monate nicht gleichzeitig an der dienststelle ist, sondern sich mit den auslaenderbehoerden ein zweiteinkommen gesichert hat. und wenn man sich das so auf facebook seiten durchliesst, bekommen fluechtlinge ja tausende von euro jeden monat. das kann dir fast jeder dritte buerger so bestaettigen, weil er es da gelesen hat
3AS101. Januar 2020
Er hat aber in diesem Punkt recht. Berufsverbote bringen einen riesigen administrativen Aufwand ohne jeden Mehrnutzen. Stellt der Dienstgeber fest, daß Angestellte oder Beamte den Boden der FDGO verlassen, greifen arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Sanktionen.
2Joywalle01. Januar 2020
@1 Und es gibt keinen Altkanzler, an dessen Hinterlassenschaften millionen Bürger auch mehr als ein Jahrzehnt später noch zu knabbern haben. Der soll einfach die Fresse halten.
1Friedrich195301. Januar 2020
Der Altkanzler sollte sich zurückhalten. Es gibt kaum einen Ehemaligen, der so häufig in Agenturmeldungen o. ä. aufgetaucht ist.