Berlin (dpa) - Fünf Jahre statt nur vier: Der neue Bundestag könnte eine Verlängerung der Legislaturperiode beschließen, gültig vom Jahr 2021 an. Vertreter aller derzeit im Parlament vertretenden Parteien unterstützen einen neuen entsprechenden Vorstoß. Linke und Grüne verknüpften dies aber auch ...

Kommentare

(23) Han.Scha · 18. September 2017
@22: Hast Du Dein Geschriebenes verstanden? "Dann ist es wichtig, dass die Gewählten wechseln können" - Dies sehe ich genau so. Nur, in dem von mir angeführten Fall wurde nicht die Frau, sondern die Liste gewählt. Deshalb hat konkret diese Dame nach meinem (moralischem) Rechtsempfinden keinen Anspruch auf Mandats-Mitnahme. Dies Mandat gehört der Partei, auch wenn sie sonstwohin abdriftet. Hier wird dann kein Grundrecht beschnitten, sondern etwas sich widerrechtlich Angeeignetes zurück genommen.
(22) thrasea · 18. September 2017
@21 Guck, gerade durch die vorgezogene Neuwahl in Niedersachsen löst sich das Problem von allein. Die gute Frau wird so schnell keinen Listenplatz mehr bekommen. Ich würde @19 und 20 recht geben. Die Anzahl der "Parteiwechsler" auf Listenplätzen ist zum Glück gering. Es lohnt sich daher einfach nicht, die Grundrechte aller Abgeordneten zu beschneiden. Wer weiß heute schon, ob irgendwann mal wieder eine Partei ins Totalitäre abdriftet? Dann ist es wichtig, dass die Gewählten wechseln können.
(21) Han.Scha · 18. September 2017
@20: Die absolute Anzahl solcher Wechsler hat hier gar keine Bedeutung. Es geht um die Erlangung dieser Selbstversorgungsstätte. M.E. gehört sie bei Mandaten über Listenplätze der Partei, nicht der/dem Abgeordneten. Wie das Beispiel in Niedersachsen zeigt, werden durch solche Vorgänge sogar vorgezogene Neuwahlen erforderlich.
(20) k49782 · 18. September 2017
@18 Von wievielen Mandaten sprechen wir denn jetzt hier? Und welche Politiker trifft es denn? Ich denke das dies prozentual weit weniger trifft, als der mögliche komplette zusätzliche Austausch aller 4 Jahre.
(19) tastenkoenig · 15. September 2017
Abgeordnete sind letztlich nur ihrem Gewissen unterworfen. Das ist ein wesentlicher Aspekt unserer Demokratie. Der Fall in Niedersachsen ist recht eindeutig, da stellte jemand seine persönlichen Befindlichkeiten über die seiner Partei. Aber was z.B., wenn die Partei einen inhaltlichen Schwenk macht, den der Abgeordnete nicht mittragen kann (und vielleicht auch viele Wähler)? Dann hakt es mit der moralischen Schuldzuweisung. Ich bezweifle, dass das ein sinnvolles Gesetz ergäbe.
(18) Han.Scha · 15. September 2017
@17: Klarstellungen sind immer gut, aber Bekanntes wiederholen bringt nichts. Wer über die Liste in ein Parlament kommt, hat (moralisch) kein Recht, dies Mandat bei einem Parteiwechsel zu behalten! Das geltende Recht muss diesem moralischem Recht angepasst werden! Warum geschieht das nicht in unseren "Selbstbedienungsläden"?
(17) darkkurt · 15. September 2017
@14: pauschal kann man Abgeordneten bei einem Parteiwechsel nicht das Mandat entziehen. Direktkandidaten werden als Persönlichkeit in den Land-/Bundestag gewählt, haben also auch einen Anspruch, der unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit ist. Bei Listenplätzen oder Nachrückern ist das anders, hier kommt das Mandat in erster Linie aus der Parteizugehörigkeit.
(16) Han.Scha · 15. September 2017
@15: Das war doch im glücklichen alten Rom so. Und für die bestimmende Garde in unseren aus Versorgungsgründen aufgeblähtem "Parlamenten" ist doch sehr ähnlich.
(15) tastenkoenig · 15. September 2017
"Senatoren" auf Lebenszeit?
(14) Han.Scha · 15. September 2017
Es gibt doch viel wichtigere Änderungen: z.B. Abgeordnete, die über die Liste ins Parlament kommen, können bei Parteiwechsel ihr Mandat nicht mitnehmen, usw. Ich halte nichts von "Senatoren" auf Lebenszeit. Nach der Abgeordneten-"Tätigkeit" sollen diese Leute doch wieder ins Berufsleben zurück!
(13) nadine2113 · 15. September 2017
@(12) Genau so ist es, darum halte ich auch eine 5-jährige Wahlperiode ebenfalls für sinnvoll.
(12) thrasea · 14. September 2017
@11 Derzeit kann man davon ausgehen, dass während der 4-jährigen Wahlperiode für ca. 1 Jahr nicht vernünftig regiert wird. Ein dreiviertel bis halbes Jahr vor der Wahl gehen die Regierungsparteien keine größeren Vorhaben mehr an, da sie sich auf Wahlkampf gegeneinander einstellen. Effektiv regiert wird also etwa 75% der Wahlperiode. Verlängert man die Wahlperiode auf 5 Jahre, erhöht sich die effektive Regierungszeit auf 80% - vier der fünf Jahre.
(11) Jewgenij · 14. September 2017
Wozu 5 Jahre? Kann mir einer einen vernünftigen Grund nennen.
(10) darkkurt · 14. September 2017
@8: Deiner Logik kann ich nicht folgen...
(9) tastenkoenig · 14. September 2017
Zahlreiche Landtage haben inzwischen eine fünfjährige Wahlperiode. Mir ist nicht bekannt, dass sich daraus irgendwelche Nachteile ergeben hätten. Ich hab vor Einführung auch nicht viel Widerstand wahrgenommen.
(8) k255751 · 14. September 2017
@ 7 und beim Wechsel der Abgeordneten alle 4 Jahre enstehen auch immense Kosten da ja dann auch viele Staatsdiener ausgedient haben und die nachgeordneten Posten neu vergeben werden. Also wäre doch die logische Schlußfolgerung Deiner Denkweise - Abgeordneter auf Lebenszeit zur Kosteneinsparung. In diesem Land wird soviel Geld fehlinvestiert da sollten die Kosten für eine Wahl auch noch drin sein.
(7) darkkurt · 14. September 2017
Komisch, die Tatsache, dass jede Wahl auch immense Kosten verursacht, hat noch keiner angesprochen. Ich für meinen Teil halte zwar nichts davon, die Wahlperiode zu verlängern, aber dass das eine oder andere Argument dafür spricht, sollte man beim "die da oben"-Gebashe nicht vergessen...
(6) ircrixx · 14. September 2017
Warum nicht? Die Leut werden ja auch immer älter und es dehnt sich doch das Leben quasi in die Breite. Wer allerdings früh stirbt, hat natürlich Pech gehabt; der durfte dann weniger oft wählen. Mais, c'est la vie.
(5) k49782 · 14. September 2017
@4 Warum was sie wollen? Du wählst diese Leute mit. Die arbeiten auch in Deinem Auftrag. Und wenn das Grundgesetz diese Möglichkeit hergibt und alle sich einig sind, ist es eben nicht "was sie wollen", sondern dann scheint es vielleicht ja wirklich Vorteile zu geben...und dann ist es auch in Deinem Auftrag
(4) Psychoholiker · 14. September 2017
Wenn diese egoistischen Ar...... das wirklich bestimmen, dann fühle ich mich als Wähler noch mehr entmündigt und werde in Zukunft auf jede Art von Wahlen verzichten. Macht doch keinen Sinn mehr, wenn die Cliquen-Diktatoren eh machen was sie wollen.
(3) tastenkoenig · 14. September 2017
Nein. Die Phase vor der Wahl, in der nicht mehr viel passiert, wird sich dadurch nicht verlängern. Aber da sie jeweils ein Jahr später beginnt, bedeutet das insgesamt weniger Stillstand.
(2) setto · 14. September 2017
«Das würde der Komplexität vieler Gesetze gerecht, und es wären sinnvolle Nachsteuerungen noch vor der nächsten Wahl möglich.» Und noch mehr Stillstand weil man ja sich erst nach der Wahl festlegen will genau wie jetzt.
(1) k255751 · 14. September 2017
Da sind sie sich mal wieder alle einig, wenn es um mehr Geld für Abgeordnete und Rechteabbau für den Bürger geht. So kann man die Demokratie auch aushölen. Kein Wort von Amtszeitenbegrenzung und Schluß mit Dauerabgeordneten. Eine Begründung findet sich für alles.
 
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