Kopenhagen (dpa) - In Dänemark dürfen Polizisten die Autos von betrunkenen Fahrer künftig bei einer Verkehrskontrolle einkassieren. Wer vom 1. Juli an mit mehr als zwei Promille im Blut am Steuer unterwegs ist, riskiert den Verlust des Autos. «Wenn die Polizei jemanden stoppt, der sehr betrunken ...

Kommentare

(10) k246190 · 30. Juni 2014
man kann den prob auch anders beikommen.....kein alki mehr verkaufen...was glaubt ihr, gibt das ein aufstand. champus,schnaps,bier und alles alkohol weg...oh ein jammer in der kammer. dann kann man sich schon mal die alki-kontrollen sparen...und wenns ganz abstinenz zugehen soll auch noch die drogen weg...ja dann, erleben alle in deutschland das paradies.....huch, hab ich schlecht geträumt....LOL
(9) TILK · 30. Juni 2014
@8: Nein. Tendentiell haben reichere Menschen natürlich teurere Autos, aber es gibt, wie ich schrieb, Ausnahmen. Die Einkommensabhängige Strafe, zB gemittelt über mehrere Jahre ist 'perfekt', sie entspricht exakt dem Reichtum des Delinquenten, ganz egal ob er sich entscheidet ein besonders teures Auto zu kaufen oder nicht. - Ich verstehe nicht, warum man eine so unglaublich naheliegende 'perfekte Lösung' zugunsten von geringer, aber dennoch Willkür ablehnt...
(8) Perlini · 30. Juni 2014
@7 Also ich hab ein Zweitrad für Sauftouren. :D In einem skandinavischen Land (Finnland?) ist die Strafe einkommensabhängig. Da kann man z.B. für zu schnell fahren schon mal einen großen Batzen Geld auf den Tisch legen. Ob das was bring (weniger Verkehrsvergehen) weiß ich aber nicht. Aber davon mal ab: Dein Einwand macht keinen Sinn. Ob nun indirekt (teures Auto) oder direkt, es bleibt doch dabei, dass der mit mehr Geld härter bestraft wird.
(7) TILK · 30. Juni 2014
Ich finde die Regelung inkonsequent und unfair. - Wer sich im Verhältnis zum eigenen Einkommen ein teures Auto, einen Oldtimer o.Ä. leistet wird hart bestraft, wer ein altes Zweitauto für die Sauftour nimmt kommt mehr oder weniger ungeschoren davon... Warum nicht einfach eine Geldstrafe im Verhältnis zum Einkommen?
(6) k246190 · 30. Juni 2014
und was ist mit den drogenheinis, wird da der händler beschlagnahmt, wie auf dem sklavenmarkt?denn wie mir bekannt, sind die delikte genauso gravierend.
(5) k15728 · 30. Juni 2014
Eine solche Idee finde ich gut. Das Problem ist aber immer wieder, was passiert, wenn es wem anders gehört. Insbesondere z.B. den Eltern, die eventuell nur aus Versicherungsgründen als Halter eingetragen sind. Auch in Deutschland wäre das möglich (Einziehung nach § 74 StGB), wird aber wohl erst nach xx Wiederholungen gemacht. Da ist aber auch wieder das Problem, wenn ein anderer Halter eingetragen ist.. Zu dem dänischen Recht: Mit 2 Promille noch fahren wäre für viele eine unüberwindbare Aufgabe
(4) Perlini · 30. Juni 2014
Leasing? Miete? Car Sharing? Auto vom Pappi?
(3) Bonsai · 30. Juni 2014
@2 Ist in Holland schon lange so. Das Auto kann nur beschlagnahmt werden wenn es nicht nur im Besitz des Fahrers ist, der Fahrer muss auch der Eigentümer sein.
(2) 2fastHunter · 30. Juni 2014
Und wie sieht es mit Speditionen aus?
(1) Wesie · 30. Juni 2014
Richtig so!
 
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