Alkoholkontrolle: *Dänen kassieren Autos von Betrunkenen

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 30.06.2014 um 15:42:17 Uhr veröffentlicht:
Alkoholkontrolle: *Dänen kassieren Autos von Betrunkenen
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Kopenhagen (dpa) - In Dänemark dürfen Polizisten die Autos von betrunkenen Fahrer künftig bei einer Verkehrskontrolle einkassieren.
Wer vom 1. Juli an mit mehr als zwei Promille im Blut am Steuer unterwegs ist, riskiert den Verlust des Autos. «Wenn die Polizei jemanden stoppt, der sehr betrunken ist, (...) kann man ihm das Auto wegnehmen, es verkaufen und das Geld in die Staatskasse geben», erklärte eine Sprecherin der regierenden Sozialdemokraten im dänischen Rundfunk (DR).
Wer schon einmal alkoholisiert am Steuer erwischt wurde, muss sogar ab 1,2 Promille im Blut damit rechnen, der Polizei die Autoschlüssel aushändigen zu müssen.
 
Seltsames Vorgehen - das hätte man von Strauchdieben erwartet.
In Dänemark scheint auch schon der Pleitegeier herumzugehen. Man muss sich wohl an Konfiszierungen von Privateigentum zugunsten der bankrotten öffentlichen haushalte gewöhnen.
 
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Man hätte aber auch festlegen können, dass das Geld dann gespendet wird an "passende" Einrichtungen.
Man könnte es auch dem Eigentümer geben, warum muss das der Fiskus konfiszieren? Das ist der Knackpunkt.
Anderes Problem: Welche fadenscheinigen Gründe könne man noch für Konfiszierungen finden?
Noch ein Problem: Warum soll nur der Fiskus konfiszieren dürfen?
 
wieso soll man das geld spenden?

diese konfiszierung ist eine strafe,
also steht dem staat die kohle zu.

hier wird alles konfisziert was mit alkohol oder
drugstraftaten zu tun hat.
dazu gehoeren auch haeuser und flugzeuge.

und ich finde das richtig so!

peter
 
Damit das Geld sinnvoll eingesetzt wird.

@DocTrax
Wieso soll der Eigentümer es bekommen? Dann ist es ja keine so harte Strafe. Dann kann er sich ja gleich wieder ein Auto kaufen und wieder Betrunken fahren...
 
@DocTrax
Wieso soll der Eigentümer es bekommen? Dann ist es ja keine so harte Strafe. Dann kann er sich ja gleich wieder ein Auto kaufen und wieder Betrunken fahren...
Ich bin ja nicht dagegen Alkoholsünder zu bestrafen; ich hab nur was gegen so eine Konfiszierung - die hier willkürlich in die Eigentumsverhältnisse eingreift.
Wenn man ihm den Führerschein nimmt, dann kann er auch nicht mehr weiterfahren.

hier wird alles konfisziert was mit alkohol oder
drugstraftaten zu tun hat.
dazu gehoeren auch haeuser und flugzeuge.
In D darf der Staat auch konfiszieren, allerdings nur unrechtmäßig angeeignetes Vermögen: https://dejure.org/gesetze/StGB/73.html Kauft z.B. jmd Drogen dann ist der Kauf meistens unrechtmäßig und der Staat darf konfiszieren.
Eine Konfiszierung ist aber was anderes als eine Beschlagnahme, z.B. zu Beweiszwecken.
Von daher gibt es keinen Grund das Auto eines Alkoholsünders zu konfiszieren.
 
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Ich bin ja nicht dagegen Alkoholsünder zu bestrafen; ich hab nur was gegen so eine Konfiszierung - die hier relativ willkürlich in die Eigentumsverhältnisse eingreift.
Wieso relativ willkürlich? Es ist die festgesetzte Strafe für eine Straftat, nicht bei dem einen so und bei dem anderen so ...und man fährt halt nicht völlig betrunken

I
Wenn man ihm den Führerschein nimmt, dann kann er auch nicht mehr weiterfahren.
Natürlich kann man auch ohne Führerschein fahren
 
Was DocTrax wohl meint ist das sprichwörtliche Fass, welches einmal geöffnet zu einer Eigendynamik tendiert und praktisch nicht mehr zu schließen ist bevor es ausgelaufen ist..
Wenn als allgemeine Sanktion für strafrechtlich relevantes Verhalten einmal die staatliche Konfiszierung von Privateigentum legalisiert ist stellt sich die Frage wo die Grenze ist.
Mit der gleichen Logik könnte man auch Computer konfiszieren mit denen geschützte Dateien runtergeladen wurden, Smartphones ebenso, Fahrräder beim fahren auf dem Bürgersteig, Häuser bei Verstößen gegen die Bauordnung oder wenn dort "Diebesgut" gelagert wird, der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Das Endergebnis wäre eine schleichende Massenenteignung von Sachgütern auf die der Staat (noch) schwerer Zugriff hat als auf Barvermögen oder Einkommen. Sprich: dem Staat werden Tür und Tor geöffnet alle Regeln mit völlig unklarer finanzieller Bemessungsgrundlage (weil bei o.g. der 20 Jahre alte Seat Marbella für die gleiche Tat ebenso konfisziert wird wie der Porsche Cayenne) durchzusetzen. Darüber sollte man sich viel eher Gedanken machen und nicht über Gefühlserwägungen ob man denn verantwortungslosen Säufern die Wegnahme ihres fahrbaren Untersatzes gönnt oder nicht.

PS: Was passiert laut diesem dänischen Gesetz eigentlich in dem Fall, dass dem Fahrer das Auto garnicht gehört, sprich es geliehen, geleast ist oder dem Arbeitgeber gehört?
 
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PS: Was passiert laut diesem dänischen Gesetz eigentlich in dem Fall, dass dem Fahrer das Auto garnicht gehört, sprich es geliehen, geleast ist oder dem Arbeitgeber gehört?

Interessante Frage... ;)

Die Idee hört sich erstmal prima an (Eigenes Auto zu verlieren könnte eine starke Hemmschwelle sein). Andererseits fragt sich, ob man nicht auch diese Schwelle "wegsaufen" kann...

Irgendwo gab es die Regelung, dass man die Strafen nach Einkommen bemisst (Tagessätze wie bei Strafverfahren in D). Ich denke, das reicht als harter Eingriff. Außerdem macht es nicht so viele Probleme. Man muss die Karre als Staat ja auch erstmal wieder los werden...
 
Interessante Frage...
Nix, wie ausführlicheren Artikeln zu entehmen ist.
Die Idee hört sich erstmal prima an (Eigenes Auto zu verlieren könnte eine starke Hemmschwelle sein). Andererseits fragt sich, ob man nicht auch diese Schwelle "wegsaufen" kann...
Ich saufe und fahre doch nicht, weil ich sonst mein Auto verliere oder mir irgendeine andere hohe Strafe droht (wem der Gedanke zuerst kommt, der hat schon ein erstes Problem), sondern weil ich dann eine Gefahr für mich und meine Mitmenschen bin.
Habe ich das nicht unter Kontrolle, darf ich entweder kein Alkohol trinken, oder keinen Zugriff auf Fahrzeuge haben.

Konsequenterweise müsste man den Leuten, die sich auch die Hemmschwelle noch wegsaufen, also nicht nur das Auto wegnehmen, sondern ihnen auch verbieten sich ein neues anzuschaffen und den Umgang mit Fahrzeugen untersagen, bis sie entsprechende Therapien/Eignungstests absolviert haben. Sie haben quasi ihre Eignung als Fahrzeughalter und Fahrzeugführer verwirkt.
 
Nix, wie ausführlicheren Artikeln zu entnehmen ist.

Nix im Sinne von "Auto bleibt beim Fahrer"?

Ich saufe und fahre doch nicht, weil ich sonst mein Auto verliere oder mir irgendeine andere hohe Strafe droht [...]

Mir musst Du das nicht erklären. :biggrin: Aber diese Art Strafe soll doch wohl abschrecken, oder etwa nicht?

[...] Sie haben quasi ihre Eignung als Fahrzeughalter und Fahrzeugführer verwirkt.

Auch das ist völlig klar. Die Wegnahme des Autos ist aber nicht zwingend notwendig, um zu bestrafen.
(Empfindliche) Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis sollten reichen.

Wie bereits bei den bisherigen Posts geschildert bekommt man (die Enteignungsproblematik mal außer Acht lassend) Probleme. Als weitere Möglichkeit führe ich nur mal folgende Konstellation an:

Das Auto gehört einer Familie und bei Wegnahme des Fahrzeugeskann die unbescholtene Ehefrau nicht mehr zur Arbeit fahren...
 
Nix im Sinne von "Auto bleibt beim Fahrer"?
Das Auto bleibt vermutlich da wo es ist und der Fahrer wird erstmal mitgenommen. :LOL:


Die Regelung betrifft nur das eigene Auto.
Die Wegnahme des Autos ist aber nicht zwingend notwendig, um zu bestrafen.
(Empfindliche) Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis sollten reichen.
Um zu bestrafen, ja. Das kommt ja sowieso... zusätzlich.
Aber um die Gefahr, die von besonders schweren Fällen und Wiederholungstätern ausgeht zu verringern, nein. Und dafür ist es wie gesagt imo sogar nicht konsequent genug.
Das Auto gehört einer Familie und bei Wegnahme des Fahrzeugeskann die unbescholtene Ehefrau nicht mehr zur Arbeit fahren...
Wenn der Mann frontal in den nächsten Zafira kracht, können zwei unbescholtene Ehefrauen nicht mehr zur Arbeit fahren.
Hier geht es immernoch darum, dass jemand mit mehr als 2 Promille erwischt wird. Bei 2 Promille kriege ich nichtmal den Schlüssel ins Schloss. Da besteht doch höchste lebensgefahr. 8O
 
Natürlich besteht Lebensgefahr.

Die Frage, die sich stellt ist aber doch, ob sehr viele Menschen noch weiterfahren, wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und wie gesagt, wenn das Auto auch der Ehefrau gehört haben wir doch schon ein Problem. Mit welchem Recht nimmt man ihr den Eigentumsanteil.

Übrigens können (bei Straftaten) auch in Deutschland Fahrzeuge eingezogen werden (§ 74 StGB), wenn sie ausschließlich dem Täter gehören. Habe das sogar selbst schon mal erlebt in einem Verfahren, an dem ich als Referendar beteiligt war. Allerdings hatte der Täter dort das Fahrzeug bereits nach Entzug der Fahrerlaubnis benutzt.

Insofern sollte man das im Einzelfall vielleicht dem Richter überlassen und nicht als Standardmaßnahme einführen.
 
OK das klingt echt hart, aber vielleicht haben die Dänen auch einen guten Grund, um so ein Gesetz zu beschließen. Aber ich kenne mich leider zu wenig bei den Alkoholvergehen der Dänen aus. :D

Und kann mir vorstellen, dass es eher ein abstoßendes Gesetz sein soll... denn wer will schon, dass sein Wagen eingezogen wird. ;)
 
Die Frage, die sich stellt ist aber doch, ob sehr viele Menschen noch weiterfahren, wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und wie gesagt, wenn das Auto auch der Ehefrau gehört haben wir doch schon ein Problem. Mit welchem Recht nimmt man ihr den Eigentumsanteil.
Betrunkene Menschen wissen nicht was sie machen, ich z.B. kenne selbst jemanden, der regelmäßig derart betrunken ist, dass er weder sprechen noch laufen kann. Auf seinem Motorroller kann er aber selbst in dieser Verfassung noch (erstaunlich gut) fahren, das scheint einfacher zu sein wie betrunken zu laufen. Natürlich darf ihm da nichts in die Quere kommen, mit einer angemessenen Reaktion kann man natürlich nicht rechnen.

Was ich damit sagen will: Wer stark alkoholisiert ist, den interesssiert es kein Stück ob er den Lappen bereits abgeben mußte oder sonst irgendwelche Risiken eingeht.

Diese Menschen sind einfach nicht Herr Ihrer Sinne und größtenteils auch erprobte Vieltrinker die regelmäßig hohe Promillewerte intus haben.

Genau diese Menschen darf so eine Regelung sehr gerne richtg hart treffen - wenn das Auto weg ist, muß man eben damit leben, oder sich ein neues kaufen. Ich finde dies ist eine konsequente Bestrafung für ein so gefährliches Vergehen. Mitleid oder Rücksicht auf persönliche Nachteile würden hier nur die Strafe aufweichen und tatsächlich zur Willkür beitragen.
 
Ich bin ja nicht dagegen Alkoholsünder zu bestrafen; ich hab nur was gegen so eine Konfiszierung - die hier willkürlich in die Eigentumsverhältnisse eingreift.
Wenn man ihm den Führerschein nimmt, dann kann er auch nicht mehr weiterfahren.

Ein neues Auto kauft man sich mal nicht eben so.
Viele sind heutzutage, besonders in ländlichen Gegenden, auf ihr Auto angewiesen.
Der vorübergehende Führerscheinverlust sollte Strafe genug sein. Wer dann seine Lektion immer noch nicht gelernt hat, darf gerne sein Auto abgeben.