Berlin/Suhl (dpa) - Die AfD lenkt im Rechtsstreit mit der Verwaltung des Bundestags um unzulässige Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen ein und akzeptiert die Strafzahlung von knapp 270.000 Euro. Der Bundesvorstand beschloss bei einer Sitzung in Suhl, auf das bereits angekündigte ...

Kommentare

(23) naturschonen · 27. Juni 2020
@22 so weit die Theorie, wenn gar nicht erst das Verfahren eröffnet wird sieht es mau aus
(22) rudiffm · 27. Juni 2020
@20: Wenn Du in Deinem Fall alles beweisen kannst, dann gilt nicht "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge". Ermittler müssen deren möglichstes tun und in alle Richtungen ermitteln. Ermittler können Urteilen ohne Fakten, ja. Aber ein Ermittler ist kein Richter. Der darf nur nach Beweislage gehen. Ansonsten geht es in die Berufung. Recht haben und Recht bekommen gilt für die Fälle, wo etwas passiert, was sich nicht beweisen lässt. Beleidigung zweier Personen ohne Zeugen zB
(21) amitiger24 · 27. Juni 2020
@17 um einen das, zum anderen riskiert er sonst natürlich, dass er auch noch schriftlich bekommt, dass er was falsch gemacht hat. Und das wäre aus seiner Sicht noch schlimmer. So kann man schön rumopfern
(20) naturschonen · 27. Juni 2020
@rudiffm welch ein Aufwand, ich habe ja nur festgestellt, dass dieser Satz durchaus zutrifft, unabhängig von diesem Prozess - bei meinem Streit kann ich zwar alles beweisen, aber die Ermittler urteilen bereits ohne Fakten und ermitteln gar nicht mehr
(19) rudiffm · 27. Juni 2020
Das Problem worum es geht ist Simpel: Die AfD meint: "Wenn jemand Plakate aufhängt, also Werbung für diese Partei macht, ist es keine Spende". Auch Naturalien sind grundsätzlich Spenden. Sei es das Tierfutter für ein Tierheim. Essen/Getränke für Obdachlose. Auch das sind alles Spenden. So auch Plakate die gedruckt und aufgehangen wurden. Denn andererseits erspart es der AfD ja selbst die Kosten zu tragen. Damit eindeutig eine Spende in Naturalien. Der Wert hätte geschätzt werden können. Simpel.
(18) rudiffm · 27. Juni 2020
Noch eine sehr Interessante Quelle <link> daraus ein Zitat: "Die AfD erklärte nun, nach Einschätzung ihres Anwalts sei es „eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden“. Das Verfahren sei sehr aufwendig, die Kosten des Rechtsbeistands seien hoch.". Im nächsten noch mal kurz das Problem der AfD erläutert.
(17) rudiffm · 27. Juni 2020
Für die, die der Aussage Meuthen auch noch glauben wollen sei noch ein Hinweis gegeben: In unserem Rechtssystem gibt es die Regel: Im Zweifel für den Angeklagten. Somit hat Meuthen selbst bewiesen, dass die AfD nicht einmal in der Lage ist, Zweifel an der Verurteilung herbeizuführen. Nur dann macht es Sinn eine Berufung nicht durchzuführen oder zurückzuziehen, denn diese bringt zwangsläufig neben einen Zeitaufwand auch ein Kostenaufwand mit sich.
(16) rudiffm · 27. Juni 2020
Fakt ist, es ist eine billige und armselige Aussage von Meuthen: "manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge, wer hätte das noch nicht erlebt". Wäre die AfD im Recht, dann könnte diese problemlos das Berufungsverfahren durchziehen da eine hohe Chance besteht, die Berufung zu gewinnen. Gerade die AfD müsste alles locker Beweisen können. Deshalb: Es bleibt eine billige Aussage um seine Fehler verschleiern zu wollen. Die anderen sind Schuld, wie immer.
(15) amitiger24 · 27. Juni 2020
@14: Der Vergleich von "Recht haben" und Recht bekommen" bezieht sich eigentlich zunächst darauf, dass man seine Position auch beweisen (können) muss. Ich bin der Ansicht, dass unser Rechtssystem sicher nicht vollkommen ist, aber doch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für richtige Urteile bietet. Und deshalb habe ich unten auch beleuchtet, dass es ja durchaus möglich ist, das die afd tatsächlich etwas falsch gemacht hat. (Auch wenn sie selbst es nicht glauben mag)
(14) naturschonen · 27. Juni 2020
@13, @8 sorry, wir können keine Gedanken lesen, urteilen aber als könnten wir es..ich war beim Lesen dieses Satzes in Gedanken bei einem Streit, wo die herbei gerufene Polizei ebenso vorschnell Partei ergriffen hat ohne die Zusammenhänge zu kennen, ich wollte diesen Satz also eigentlich auch zitieren ohne mich auf diesen Rechtsstreit zu beziehen, war halt nur jemand schneller!
(13) thrasea · 27. Juni 2020
@10 Ja sicher. Ich seh nur keinerlei Anlass, das aufzunehmen - außer, um die AfD verteidigen zu wollen, so wie es auch @8 sieht.
(12) k33620 · 27. Juni 2020
Einmal Opferrolle aus der Bäckerei?
(11) Philonous · 27. Juni 2020
Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik war eine angeblich "anti-etablierte" Partei so schnell im Sumpf der Parteispenden und Korruption wie die AfD. Hut ab! Dafür hat selbst die Union fast vier Jahrzehnte gebraucht...
(10) naturschonen · 27. Juni 2020
@7 die steht doch so im Text?!
(9) Sonnenwende · 27. Juni 2020
Tatsächlich ist diese Entscheidung nicht unklug. Der Kolbitz ist allerdings ziemlich dumm, muss man doch sagen.
(8) Folkman · 27. Juni 2020
@7: Wahrscheinlich, um seine Sympathie für die Opferpartei zu bekunden...
(7) thrasea · 27. Juni 2020
@6 Wozu bringst du dann diese Binse, wenn sie keinerlei Bezug zu diesem Rechtsstreit der AfD haben soll? Das ist doch widersprüchlich.
(6) eubbw · 27. Juni 2020
@5 Ich habe mich mit dem Zitat ausdrücklich nicht auf diesen Rechtsstreit bezogen.
(5) amitiger24 · 26. Juni 2020
@4: Es mag aber auch eine Option sein, dass man im Vortstand der afd eine falsche Rechtsauffassung hatte. ;)
(4) eubbw · 26. Juni 2020
"manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge, wer hätte das noch nicht erlebt" Diese Aussage ist - jetzt ohne Bezug auf diesen Fall!!! - auf jeden Fall richtig
(3) Marc · 26. Juni 2020
Glückwunsch AfD, auch bei der meuthenschen Erklärung bleibt Ihr Eurem ganz schlechten Stil treu.
(2) tastenkoenig · 26. Juni 2020
und schon wieder Opfer … die haben's aber auch schwer
(1) storabird · 26. Juni 2020
sind auch noch schlechte Verlierer
 
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