Salzgitter (dpa) - Die Forderung nach einer obligatorischen Altersprüfung bei minderjährigen Flüchtlingen stößt zunehmend auf Ablehnung. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnt vor den Gefahren unnötiger Röntgenaufnahmen, der Verband der Kinder- und Jugendärzte befürchtet zudem einen ...

Kommentare

(28) raffaela · 05. Januar 2018
Ok. Danke für die Erläuterungen @27 . Soweit hatte ich mich nicht informiert. Aber zumindest für die verschleppten Mädchen (und auch Jungs) ist dieses System sinnvoll.
(27) thrasea · 05. Januar 2018
@23 Das System beruht auf einer Ultraschall-Messung der Handgelenksknochen und Wachstumsfugen. Fraunhofer preist es zur Untersuchung von verschleppten Mädchen z.B. in Bordellen an. Bei Frauen findet eine Verknöcherung im Alter von 16-18 Jahren statt. Wenn bei einem Mädchen keine Verknöcherung festgestellt wird, soll es also definitiv minderjährig sein. Bei Männern wird der Zeitraum der Verknöcherung mit 16-20 angegeben. Damit taugt das System also gerade nicht zum Nachweis einer Volljährigkeit.
(26) thrasea · 05. Januar 2018
@25 Da viele Kommentatoren der deutschen Sprache bzw. Rechtschreibung nur begrenzt mächtig sind, wäre es eine logische Konsequenz, eine allgemeine Röntgenuntersuchung des Gehirns sowie einen IQ-Test vor dem Posten durchzuführen. *kopfschüttel* Merkst du was?
(25) Blauwal · 05. Januar 2018
Da es viele Altersangaben einfach falsch sind, wäre es eine logische Konsequenz eine allgemeine Alterberprüfung bei Asylanten ohne Ausweispapiere durch zu führen!
(24) raffaela · 05. Januar 2018
@23 Danke für den Link. Das ist doch mal ein Ansatz. Vor allen Dingen könnte man dann auch die verschleppten minderjährigen Mädchen und Jungs, die in Bordellen von d e u t s c h e n Phädophilen gepeinigt und missbraucht werden, anhand dieses Scanners dem richtigen Alter zuordnen.
(23) Growl · 04. Januar 2018
Zur Diskussion und zum Thema, was ist machbar ohe Beeinträchtigung etc.: <link> Salvatorische Floskel aus aktuellen Gründen: Nein, ich will damit niemanden beleidigen und bin auch kein N---i. Danke.
(22) k49782 · 04. Januar 2018
@15 Und? Trotz das sie Ausweise haben, ist bei der Straffindung eben nicht das Alter bindend (zwischen 18 und 21) sondern wie weit man im Köpfchen ist. Somit ist dies auch bei Geflüchteten dann noch eine weitere offene Frage, ega ob ihnen "Volljährigkeit" unterstellt werden kann.
(21) Fee · 04. Januar 2018
@20 : Und "Blöd" ist und bleibt, wer in seiner Blödheit hier nur Blödes schreibt..Und .DOOF bleibt DOOF, wer Doofes schreibt...
(20) bs-alf · 04. Januar 2018
@17 - böse ist wer böses denkt 8)
(19) Philonous · 04. Januar 2018
@17 : Kontext. Pressemitteilung des Ärztebundes. ;)
(18) bs-alf · 04. Januar 2018
@16 ++++++++++ JA +++++++++
(17) bs-alf · 04. Januar 2018
@11 - wie kommst du auf "für jeden" Mein deutsches Wörterbuch übersetzt "obligatorisch" mit : verpflichtend, bindend, verbindlich
(16) kaetzchen1971 · 04. Januar 2018
Der Beitrag unter Nummer 13 gefällt mir, und dem stimme ich fast ganz zu. Ich denke, dass es gerechtfertigt ist, wenn Einwanderer, egal mit was sie sich strafbar gemacht haben, des Landes verwiesen werden.
(15) bs-alf · 04. Januar 2018
@12 -"deutsche Straftäter werden insbesondere durch ihre Anwälte immer gerne als "Jugendliche" herabgesetzt" - Die habe aber einen gültigen Ausweis mit Geburtsdatum oder in deinem Umfeld nicht ?
(14) k437304 · 04. Januar 2018
@7 oh doch ich habe ihn schon verstanden aber ich glaube du verstehst nicht was ich damit sagen wollte
(13) ircrixx · 04. Januar 2018
Also ich versteh diesen ganzen Sturm im Wasserglas nicht. Wenn ein Flüchtling ein Kapitalverbrechen verübt, wird er abgeschoben, basta. Unser Strafrecht ist für Resozialisierung aufgestellt, und da wir wohl schlecht noch gar nicht sozialisierte Fremdländer aus anderen Kulturkreisen re-sozialisieren können, wäre der Sinn und Zweck einer Strafe - ob Jugend- oder Adultstrafe, ist wurscht - von vornherein nicht erzielbar. Hasta la vista, Baby!
(12) k49782 · 04. Januar 2018
@8 Und das machen eben nicht nur gegebenenfalls Geflüchtete. Auch deutsche Straftäter werden insbesondere durch ihre Anwälte immer gerne als "Jugendliche" herabgesetzt um nicht die volle Strafe zu erhalten. Warum also einseitig bei Geflüchteten dazu sich aussprechen, aber sonst nicht die Gusche dafür aufreissen? So sind sie unsere Braunen...Immer wieder Forderungegen gegen "Ausländer, Andersdenkende" fordern aber dann nicht den Arsch in der Hose haben dies generell zu fordern. Armselig
(11) Philonous · 04. Januar 2018
Die Ärzte lehnen die "obligatorische Altersuntersuchung" ab. Falls euer Fremdwörterduden noch im Buchladen liegt: die verpflichtende Altersuntersuchung für jeden. Und die macht ja nun wirklich keinen Sinn. Weshalb sollte ich den 90jährigen Greis untersuchen, ob er nicht doch minderjährig ist? Für Fälle, in denen Zweifel am angegebenen Alter des Minderjährigen bestehen, kann bereits jetzt eine Altersuntersuchung angeordnet werden.
(10) Wasweissdennich · 04. Januar 2018
@3 ja dummerweise hat/bekommt eben nur wer Geld, Know How, Einfluss und gute Anwälte hat eben Recht, besser wäre es wenn das Recht etwas fairer verteilt wäre
(9) thrasea · 04. Januar 2018
@5 Und wieder dein Generalverdacht. Im Zweifel gegen den Angeklagten.
(8) bs-alf · 04. Januar 2018
@6 - Kinder die sich als Kinder ausgeben und vom Alter her keine sind
(7) Sidi · 04. Januar 2018
@1 Primitivste Polemik @2 ich denke das würde der Steuerzahler übernehmen müssen, @3 und 5, sehe ich auch so, @4 was verstehst du an Kelle seiner Aussage nicht ?
(6) raffaela · 04. Januar 2018
@5 gibt es auch "unrichtige" Kinder????
(5) bs-alf · 04. Januar 2018
Es ist auch nicht die Aufgabe der "Kinderärzte" die Flüchtlinge zu überprüfen. Die sind jetzt schon total überlastet. wer ein "richtiges" Kind hat, weß das.
(4) k437304 · 04. Januar 2018
wir leben in einem Rechtsstaat hahahahahahahahahahahahahahaha der war gut
(3) Kelle · 04. Januar 2018
@1 : Im Gegensatz zu Deinen Fantasien leben wir in einem Rechtsstaat.
(2) k60001 · 04. Januar 2018
Vor allem gibts von der Kasse nur 15 Euro pro Untersuchung und das Röntgenbudget ist nach dem 10. für das Quartal aufgebraucht - also müßte der Arzt zahlen. Da wär er ja blöd, wenn er sich nicht wehren würde.
(1) bobbygismo · 04. Januar 2018
Wer keinen Ausweis vorlegen kann sollte nach Erwachsenenrecht behandelt werden.
 
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