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: Die Immunität kann nur vom zuständigen gewählten politischen Gremium aufgehoben werden, hier von dem CSU-dominierten bayerische Landtag. Und auch dabei sind enge Grenzen gesetzt. Der §839 BGB greift mangels eines Geschädigten nicht (Der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs mit einer Gesundheitsschädigung wird wahrscheinlich nicht gelingen). Und auch hier haftet in der Regel der Staat und nicht die Person.