
Berlin (dts) - Nur wenige Arbeitgeber greifen offenbar auf die Möglichkeit zurück, sich Verdienstausfälle von Mitarbeitern unter anderem aufgrund von verordneten Quarantänen erstatten zu lassen. Von Anfang Mai 2020 bis Ende Januar dieses Jahres sind über ein Online-Portal der zuständigen Behörden
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