Kleve (dpa) - Ein Fall von über Tausend: Die Tür fällt ins Schloss. Der Schlüssel steckt innen. Der Pechvogel ruft einen Schlüsseldienst - leider den falschen. Der Monteur schafft es nicht, die Tür zu öffnen, wechselt das Schloss aus - für 367 Euro. Als der Kunde die Rechnung kritisiert, baut der […] mehr

Kommentare

7thrasea17. Januar 2018
@6 Viel scheint dir an unserer demokratischen Ordnung ja nicht zu liegen. Jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht, dazu zählt auch eine Verteidigung. Das ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 6 beschrieben. Dein empfohlenes Straftmaß "lebenslänglich" ist auch interessant. Bist du sicher, dass du nicht gleich die Todesstrafe fordern willst?
6aladin2517. Januar 2018
Lebenslänglich mit Feststellung der besonderen schweren Schuld! Schlimm, dass sich für solche Verbrecher immer wieder Verteidiger hergeben.
5k29329516. Januar 2018
@4 : Upps, das mit dem alten Schloss war mir glatt entgangen. Danke für den Tip! Natürlich hast Du recht, das ist Diebstahl.
4setto16. Januar 2018
" baut der Monteur das neue Schloss kurzerhand wieder aus, packt das neue und das alte ein und..." der wäre bei mir nicht vom Hof ohne Polizei gekommen, das alte gehört mir, da wäre Anzeige wegen Diebstahl gleich mit fällig gewesen
3Thorsten070916. Januar 2018
@1 passt das Lied @2 mehr gibt es dazu nicht zu sagen. @Topic das Schlimme daran ist, das es kein neues Phänomen ist.
2Alex.K16. Januar 2018
Richtig so. Abzocker. Ekelhaft.
1k29329516. Januar 2018
Spontan fällt mir das Titellied der "Pfefferkörner" (ARD-Kinder-Krimi-Reihe) ein: "Räuber und Gangster, Gauner und Verbrecher". Im Falle eines Schuldspruchs sollten die Angeklagten auf eine möglichst lange Haftstrafe hoffen. Bei 170 geladenen Zeugen werden die Prozesskosten unbezahlbar hoch sein. Die werden auch durch Insolvenz nicht getilgt. Bei Strafprozessen gibt es keine Prozesskostenbeihilfe.