Sammelthread Zivilcourage - Der Fall Tugce A.

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 27.11.2014 um 15:26:11 Uhr veröffentlicht:
Ärzte haben den Hirntod bei Tugce A. festgestellt
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Offenbach (dpa) - Die Studentin Tugce A. überlebt ihre schwere Verletzungen nach einem Prügelangriff im hessischen Offenbach nicht.
Die Klinik habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Ärzte am Mittwochmorgen bei der 22-Jährigen den Hirntod festgestellt hätten, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Geräte seien aber noch nicht abgeschaltet worden.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen an diesem Freitag beendet werden - es ist der Geburtstag der jungen Frau aus dem hessischen Gelnhausen. Eine von der Klinik angekündigte Pressemitteilung ließ am frühen Nachmittag noch auf sich warten.
Die Studentin war am 15. November nach einem Streit in einem Schnellrestaurant in Offenbach auf dem Parkplatz vor dem Lokal von einem jungen Mann mit einem Schlag niedergestreckt worden. Dabei fiel sie mit dem Kopf auf einen Stein und zog sich schwerste Schädel-Hirnverletzungen zu. Ihr Gesundheitszustand galt nach Angaben der Klinik von Anfang an als «äußerst kritisch». Der mutmaßliche Täter, ein 18-Jähriger, sitzt in U-Haft und schweigt zu der Tat. Mit Tugces Tod wird gegen ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Für eine Tötungsabsicht gebe es keinen Anhaltspunkt.
Tugce soll nach Ansicht von Verwandten und Freunden in einem Akt von Zivilcourage versucht haben, einen Streit in dem Schnellrestaurant zu schlichten. Sie war nach Zeugenaussagen zwei Mädchen zur Hilfe geeilt, die im Toilettenbereich von mehreren jungen Männern, darunter dem mutmaßlichen Täter, belästigt wurden, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Die Motiv-Lage und die Frage, wie es genau zu dem Streit auf dem Parkplatz kam und dieser dann eskalierte, sei aber noch nicht geklärt. Die Ermittler hoffen, dass sich die beiden blonden Mädchen bald melden, denen Tugce zur Hilfe gekommen war. Sie sollen zwischen 13 und 16 Jahre alt und an dem frühen Samstagmorgen betrunken gewesen sein.
Ein rund zehnminütiges Video, in dem Familienangehörige, Freunde und Fremde ihre Anteilnahme mit Tugce ausdrücken, wurde innerhalb weniger Tage im Internet rund 265 000 Mal aufgerufen. Hunderte hatten auch bei zwei Mahnwachen Trauer und Entsetzen über die Tat zum Ausdruck gebracht. Eine dritte Mahnwache mit noch mehr Teilnehmern ist für diesen Freitagabend vor dem Klinikum angesagt.
Seit den ersten Medienberichten über den Tod der jungen Frau am Mittwoch bekunden zahlreiche Menschen ihre Trauer in den sozialen Netzwerken. Im Internet kursiert auch bereits das Video eines Auftritts von Tugce bei Ihrer Abiturfeier vor vier Jahren. Am Tatort erinnern mehrere Banner an das Mädchen: «Für mehr Zivilcourage» und «Ruhe in Frieden» ist darauf unter anderem zu lesen.
 
Ich habe schon als Kind gesagt bekommen, dass man Mädchen nicht schlagen darf. An dem ist das total vorbei gegangen und dann kommt so was dabei heraus.
Darüber kann man sich nur ärgern.
 
Wenn ich mir die Nachrichten rund um dieses Mädchen durchlese, lese ich nur wie ihr Mut gelobt wird, wie sie zu einem Paradebeispiel für Zivilcourage stilisiert wird.
Keiner scheint ernsthaft zu hinterfragen, warum sie direkt dazwischen gegangen ist und nicht erst die Polizei gerufen hat.
Das wäre die richtige Form der Zivilcourage gewesen, denn was hat sie von dem was sie getan hat?
Genau, nichts, außer ihren Tod.
Die Opfer melden sich nicht, der Großteil der Beteiligten ist noch auf freiem Fuß und der Täter wird nicht mal wegen Mordes angeklagt, weil sie nicht durch den Schlag gestorben ist, sondern das Ganze praktisch ein Unfall war, sie unglücklich stürzte und dadurch so verletzt wurde, dass sie letztendlich verstarb.

Sicher wird meine Meinung vielen sauer aufstoßen, aber man sollte Zivilcourage nicht mit Dummheit verwechseln. Zivilcourage bedeutet, sich zuerst selbst abzusichern, Polizei alarmieren und dann auf eine Weise einzuschreiten, die einen nicht selbst gefährdet. Meistens reicht es schon aus der Entfernung verbal zu verkünden, man habe die Polizei alarmiert, um zu deeskalieren.
Dummheit hingegen ist es, ohne Absicherung, also auch ohne die Polizei eingeschaltet zu haben, sich mehreren gewaltbereiten, möglicherweise bewaffneten Personen alleine in den Weg zu stellen.
Meiner Meinung nach hat Tugce mit guten Absichten, aber sehr dumm gehandelt.

Das muss einfach mal gesagt werden, denn neben den ganzen Beileidsbekundungen, der Trauer und der Wut auf die Täter muss man gleichzeitig weiterhin das Geschehen kritisch betrachten, denn wie gesagt, Zivilcourage bedeutet nicht, sich selbst in Gefahr zu bringen, das geht in der Berichterstattung derzeit vollkommen unter. Ja, wir brauchen mehr Zivilcourage, Menschen die nicht weggucken, sondern die Polizei alarmieren, aber wir brauchen keine lebensmüden "Helden", die sich nur selbst in Gefahr bringen.
 
Sicher wird meine Meinung vielen sauer aufstoßen, aber man sollte Zivilcourage nicht mit Dummheit verwechseln. Zivilcourage bedeutet, sich zuerst selbst abzusichern, Polizei alarmieren und dann auf eine Weise einzuschreiten, die einen nicht selbst gefährdet. Meistens reicht es schon aus der Entfernung verbal zu verkünden, man habe die Polizei alarmiert, um zu deeskalieren.
Dummheit hingegen ist es, ohne Absicherung, also auch ohne die Polizei eingeschaltet zu haben, sich mehreren gewaltbereiten, möglicherweise bewaffneten Personen alleine in den Weg zu stellen.
Meiner Meinung nach hat Tugce mit guten Absichten, aber sehr dumm gehandelt.

Sie hat sich nicht alleine der Gruppe entgegen gestellt, sondern mit der Unterstützung von anderen Gästen. Die Polizei zu rufen hätte wohl auch nicht mehr gebracht. Die Täter haben 2 Mädchen belästigt, da hätten sie Polizisten die Personalien aufgenommen und dann hätten die erstmal weiterziehen dürfen.
Tugce ist nach dem Vorfall noch im McDonald's geblieben und erst später raus gegangen, so wie sie es wohl auch gemacht hätte, wenn die Polizei gekommen wäre. Die Täter haben draußen auf sie gewartet, so wie sie es wohl auch gemacht hätten, wenn die Polizei da gewesen wäre.

Man kann nicht mit Sicherheit sagen, ob es anders verlaufen wäre, wenn sie anders reagiert hätte.
Ich finde diese Antwort in diesem Thema auch sehr unpassend, da könnte man doch besser einen eigenen Thread zum Thema Zivilcourage aufmachen.


Mein Beileid gilt der Familie und den Angehörigen von Tugce!
 
Kundgebung für Tugce auch in Berlin geplant

Folgende News wurde am 29.11.2014 um 18:46:48 Uhr veröffentlicht:
Kundgebung für Tugce auch in Berlin geplant
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Berlin (dpa) - Nach dem Tod der jungen Studentin Tugce A. soll auch in Berlin bei einer Kundgebung an die junge Frau erinnert werden. Etwa 300 Menschen würden zu einer Veranstaltung unter dem Schlagwort Zivilcourage am Sonntag ab 13.00 Uhr auf dem Kreuzberger Oranienplatz erwartet, sagte ein Polizeisprecher. Er bestätigte Informationen des Berliner Radiosenders 104.6 RTL. Tugce war vor zwei Wochen in Offenbach Opfer einer Prügelattacke geworden, als sie versuchte, einen Streit zu schlichten. Ihre lebenserhaltenden Geräte wurden am Freitagabend abgeschaltet.
 
Derweile muss ich schon wieder den Kopf schütteln über deutsche Justiz. Da gehen doch tatsächlich einmal mehr Rechtsempfinden und Rechtssprechung auseinander. Da wird jetzt untersucht, ob Tugce wegen des Schlags ins Koma fiel oder durch den Sturz auf den Asphalt. Meinen die das jetzt ernst? Was ist das denn bitte für eine Scheiße? Das klingt für mich schon fast wie Ironie. Gute Nachrichten für die Mafia, die Leuten Betonschuhe verpasst. Der Tod trat ja dann durch den bösen See ein, die Schuhe gehen dann schlimmstenfalls als "Beihilfe" durch?

Leute wie dieser Schläger gehören einfach nicht in eine Gesellschaft wie unsere. Es war sicherlich kein Mord, weil er die Tugce ja nicht mal kannte. Er ist halt ein Schläger, vermutlich mit äußerst geringem IQ und ausgeprägtem Jähzorn. Der gehört dringend in psychologische Behandlung, aber auf jeden Fall auch die nächsten Jahre hinter Gittern. So wird es wohl auch hoffentlich kommen.

Aber welche beschissene Rolle spielt denn bitte die Frage, ob sein Schlag sie ins Koma schickte oder der Fall auf den Asphalt? Sie wäre ja wohl kaum ohnmächtig auf den Boden geschlagen, wenn er sich wie ein zivilisierter Mensch verhalten hätte. Diese Frage würde für mich - gerade jetzt auch nach dem "Videobeweis im Fernsehen" - überhaupt keine Rolle spielen.
 
Ich denke, die Rolle sollte dir klar sein: es macht den Unterschied zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und Todschlag aus.

Ein Lehrer meiner Tochter ist vor ein paar Wochen von einem Radfahrer angefahren worden, gestolpert und hat sich einen Schädelbruch zugezogen. Folgt man Deiner Argumentation, dann wäre auch das versuchter Todschlag...
 
Ich denke, die Rolle sollte dir klar sein: es macht den Unterschied zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und Todschlag aus.

Ein Lehrer meiner Tochter ist vor ein paar Wochen von einem Radfahrer angefahren worden, gestolpert und hat sich einen Schädelbruch zugezogen. Folgt man Deiner Argumentation, dann wäre auch das versuchter Todschlag...
Also wenn der Radfahrer ihn bewusst und gezielt angefahren hat, ja. Zumindest in meiner Welt. Dem Typen wird ja wohl nicht aus Versehen unkontrolliert die Faust ins Gesicht eines junges Mädels geflogen sein, dass man auch nur im Ansatz von "Unfall" sprechen könnte, wie etwa im Falle des Radfahrers.

Und es mag mal wieder eine juristische Stilblüte sein, ob jemand "Körperverletzung mit Todesfolge" oder "Totschlag" vollzieht. Vermutlich um ein besseres Strafmaß rauszuhandeln. Ich sehe da jedenfalls keinen Unterschied.
 
Und es mag mal wieder eine juristische Stilblüte sein, ob jemand "Körperverletzung mit Todesfolge" oder "Totschlag" vollzieht. Vermutlich um ein besseres Strafmaß rauszuhandeln. Ich sehe da jedenfalls keinen Unterschied.

Mal abgesehen davon, dass sie zu lange "überlebte" als da noch nen Totschlag draus machen zu können, ist bei einem Faustschlag i.d.R. nicht davon auszugehen, dass dieser tödlich wirkt, im Gegensatz zu nem Messer z.B.
Klar, wenn mir Klitschko eine langt, dann mach ich die Augen wahrscheinlich auch final zu, aber bei nem Schlägertypen halte ich das nicht für wahrscheinlich.
 
Und es mag mal wieder eine juristische Stilblüte sein, ob jemand "Körperverletzung mit Todesfolge" oder "Totschlag" vollzieht. Vermutlich um ein besseres Strafmaß rauszuhandeln. Ich sehe da jedenfalls keinen Unterschied.
Nicht nur juristisch. Dürfte eine weit verbreitete Meinung sein, dass Prügeleien ehern was mit Körperverletzung denn mit Totschlag zu haben.

Edit: "an die junge Frau erinnert werden" - und wiedermal dreht sich die Diskussion um den Täter. :roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe da jedenfalls keinen Unterschied.
Der Unterschied liegt im Vorsatz. Für mich macht es schon einen Unterschied, ob jemand jemanden verletzten will oder töten/den Tod in Kauf nimmt. Davon hängt ja auch ab mit welcher Heftigkeit und Technik jemand zuschlägt. Das mag zwar von Fall zu Fall mal näher beisammen und mal weiter auseinander liegen, aber grundsätzlich ist die Unterscheidung schon sinnvoll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal abgesehen davon, dass sie zu lange "überlebte" als da noch nen Totschlag draus machen zu können, ist bei einem Faustschlag i.d.R. nicht davon auszugehen, dass dieser tödlich wirkt, im Gegensatz zu nem Messer z.B.
Klar, wenn mir Klitschko eine langt, dann mach ich die Augen wahrscheinlich auch final zu, aber bei nem Schlägertypen halte ich das nicht für wahrscheinlich.

Nicht nur juristisch. Dürfte eine weit verbreitete Meinung sein, dass Prügeleien ehern was mit Körperverletzung denn mit Totschlag zu haben.
Also wenn ein junger Kerl, der laut Foto gut im Futter steht, einem Mädel, das vermutlich nicht mal die Hälfte wog, einen Faustschlag verpasst, dass ihr die Lichter ausgehen, dann würde ich davon ausgehen, dass er sie entweder mit Tötungsabsicht schlug oder er schwere Folgen billigend in Kauf nahm.

Ich rede ja hier auch nicht von Mord, denn ich sehe hier keine Absicht. Er hat ja nicht etwa noch auf sie eingeschlagen oder -getreten, als sie schon am Boden lag. Aber wer so agiert, der ist nach meiner Rechtsauffassung entweder nicht zurechnungsfähig (und gehört entsprechend entmündigt und in Behandlung) oder hat sich wegen Totschlags zu verantworten (und gehört dann in den Knast so lange wie möglich). Solche Leute braucht die Gesellschaft ganz sicher nicht.

Ganz ehrlich: Ich kenne ja auch jemanden, der hat es fertig gebracht, jemanden mit der Faust einen Schädelbruch beizubringen und sich selbst dabei einen (oder mehrere) Knochen in der Faust zu brechen. Also mit etwas Kraft ist so einiges möglich. Und der Typ hier sieht mir weder auf dem Foto, noch auf dem Überwachungsvideo wie ein Hämpfling aus. Da wird schon ordentlich Bums hinter seinem Schlag sein. Also "Unfall" oder "Missgeschick" ist es aus meiner Sicht jedenfalls nicht.

Und auch wenn Tugce halt ungünstig gefallen ist, war er noch immer der Auslöser. Und als solcher ist er für mich deshalb genauso schuldig, als hätte sein Schlag das Koma verursacht und nicht der Asphalt.
 
...Ich rede ja hier auch nicht von Mord, denn ich sehe hier keine Absicht...

Wenn du keine Absicht siehst, ist es auch für dich "Körperverletzung mit Todesfolge" - Totschlag bedingt auch Vorsatz!

Wir sind uns wohl alle einig, dass mit dem Ziel, Schaden zu verursachen, zugeschlagen wurde. Aber Schaden ≠ Tötungsabsicht. Und wenn der wichtigste Rechtsgrundsatz lautet "gleiches Recht für alle", dann kann man den Maßstab, den man zur Bewertung einer Straftat anlegt, nicht aufs geradewohl und in Abhängigkeit der Tat abändern.
 
Also wenn ein junger Kerl, der laut Foto gut im Futter steht, einem Mädel, das vermutlich nicht mal die Hälfte wog, einen Faustschlag verpasst, dass ihr die Lichter ausgehen, dann würde ich davon ausgehen, dass er sie entweder mit Tötungsabsicht schlug oder er schwere Folgen billigend in Kauf nahm.

Das ist doch aber immer der Fall, wenn jemand einem anderen schwere Körperverletzungen zufügen will. Wenn man auf jemanden einschlägt / eintritt, kann dieser immer unkontrolliert stürzen und sich schlimmere Verletzungen als durch den Schlag / Tritt selbst.
 
Wenn du keine Absicht siehst, ist es auch für dich "Körperverletzung mit Todesfolge" - Totschlag bedingt auch Vorsatz!
Nun gut, damit hast Du vermutlich recht. Dann lass mich bitte über das lächerliche deutsche Recht aufregen, denn mit dieser Unterscheidung ist das Strafmaß auch unterschiedlich:
§227 StGB: Körperverletzung mit Todesfolge schrieb:
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
versus
§212 StGB: Totschlag schrieb:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Also wenn ich jemanden erschlage, ich mich aber rhetorisch geschickt winde und einen guten Anwalt habe, komme ich hierzulande womöglich mit 1 Jahr Gefängnis davon. Das aber auch nur, wenn ich es nicht noch zum Unfall drehen kann. Das ist doch keine Strafe! Vor allem frage ich mich, was ein "minderschwerer Fall" ist, wenn jemand durch meine Hand zu Tode kam, aber das werden die Herrn Juristen wohl wissen. Völlig unverständlich, wenn Du mich fragst. Noch schlimmer die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, die schlägt dem Fass ja nun den Boden aus:
§211 StGB: Mord schrieb:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
So ein Schwachsinn. Wenn ich jemanden erschlage, weil er mir gerade im Weg steht, ist das Strafmaß um Längen geringer als wenn ich jemanden erschlage, weil mir seine Nase nicht passt. Ehrlich, mein Rechtsempfinden wird sich vermutlich niemals mit der Rechtssprechung decken, ich ahne es schon.

Das ist doch aber immer der Fall, wenn jemand einem anderen schwere Körperverletzungen zufügen will. Wenn man auf jemanden einschlägt / eintritt, kann dieser immer unkontrolliert stürzen und sich schlimmere Verletzungen als durch den Schlag / Tritt selbst.
Ja, völlig richtig. In meiner Welt ist es auch viel einfacher: Wird jemand geschlagen = Körperverletzung. Stirbt er dabei oder an den Folgen: Totschlag. Diesen ganzen juristischen Firlefanz würde ich gar nicht mitmachen, das ist was für Juristen, hat aber mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
 
Abschiebung nach der 1. Verurteilung von seinen bisherigen 4 dann müssten wir jetzt hier nicht darüber sprechen. Oh dadurch bin ich ein Nazi.
 
Abschiebung nach der 1. Verurteilung von seinen bisherigen 4 dann müssten wir jetzt hier nicht darüber sprechen. Oh dadurch bin ich ein Nazi.
Das hat ja nichts mit Nazi zu tun. Nur hat man sich da für seine Taten zu verantworten, wo man sie begangen hat. Der soll schon hier in Deutschland bestraft werden, bevor man ihn zurück in seine Lehmhütte und seinen Ziegen schickt. Nun hat er bloß Glück, dass er in Deutschland das Mädel erschlagen hat. Hier droht ihm vermutlich das als "Strafe", was anderenorts in der Welt die Leute unter "Urlaub" verstehen.

Mich kotzt die deutsche Justiz regelmäßig dermaßen an, das glaubt mir kein Mensch mehr.
 
Also wenn ich jemanden erschlage, ich mich aber rhetorisch geschickt winde und einen guten Anwalt habe, komme ich hierzulande womöglich mit 1 Jahr Gefängnis davon.
Das dürfte dann eher selten sein.

Vor allem frage ich mich, was ein "minderschwerer Fall" ist, wenn jemand durch meine Hand zu Tode kam, aber das werden die Herrn Juristen wohl wissen.
Die Voraussetzung ist eine Körperverletzung. Das kann z.B. schon sein, wenn die Currywurst, die Du gestern gegessen hast, verdorben war und Du stirbst daran. Oder jemand, der in Folge eines Verkehrsunfalls stirbt. Körperverletzungen sind nach dem Gesetz schnell passiert und können ja völlig unabsichtlich und unvorhersehbar passieren. Trotzdem kann in der Folge jemand sterben. Und dann kann das schon ein "minderschwerer" Fall sein.

Ich bin auch kein Richter, ich kann mir aber bei einem vorsätzlichen Faustschlag zum Kopf nicht vorstellen, was daran "minderschwer" sein könnte.

Marty