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Man kann sich in der Mitte treffen, müssen tut es der Gläubiger jedoch nicht.Auch gibt es keine wirkliche Ratenvereinbahrungzahlungen.
Muss der Gläubiger das dann akzeptieren? Oder wie soll das dann weiter gehen. Meine Meinung wäre ja, man kann sich in der Mitte treffen.
Nein, muss er nicht. Wie das weiter geht? Zu Zinsen kommen Zinseszinsen usw.Muss der Gläubiger das dann akzeptieren? Oder wie soll das dann weiter gehen. Meine Meinung wäre ja, man kann sich in der Mitte treffen.
Sieht ja hier so aus wie gekauft und nicht bezahlt
Konnte der Schuldner von vornherein wissen, dass er den Kaufgegenstand nicht bezahlen kann, wäre das Betrug. Wusste der Gläubiger um die Finanzschwäche des Schuldners , wäre es kein Betrug sondern schlichtweg Dummheit des Gläubigers.
Welches Auto er nimmt, spielt hier absolut keine Rolle. Der Name auf der Rechnung ist wichtig. Also nicht einmal die Unterschrift des Mitarbeiters oder Subunternehmers, die Rechnungsadresse ist wichtig.Sprich Er hat die Ware abgeholt mit seinen Firmenwagen, aber nicht über seine Firma selber, sondern für die Firma wo Er als Supunternehmer tätig war.
Meinst du?!?in einem ansätndigen Deutsch
In dem Fall hier scheint es ja so zu sein, das der Schuldner Aufträge unter dem Dach der ominösen anderen Firma ausgeführt hat. Also nicht direkt vom Endverbraucher beauftragt wurde.
Ganz wichtig wäre es den Sachverlaht mal in einem ansätndigen Deutsch und ohne Diesen hinter 8 Blumensträußen zu verstecken hier dargibt. Ansonsten eröffne ich die nächste lustige Rätselstunde!
Meinst du?!?
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Wie kann das sein? Welcher Trottel von einem Anwalt hat das zugelassen? Oder gab es einfach einen Mahnbescheid gegen den Subunternehmer, und der Subunternehmer hat dagegen einfach nicht Widerspruch eingelegt? In dem Falle wäre ER der Trottel. WAS genau heißt "Gerichtsbeschluss"?Bingo. Genau so schaut es aus. Und da Er selber Anfangs nicht gezahlt hat wie sich heute raus stellte, wurde sogar ein Titel mittels Gerichtbeschluss gegen ihn Erlassen.. Er eben durch seine Unterschrieft muss das ganze Zeug selber bezahlen, jedenfalls laut Urteil.
Ok, Inkassofirmen arbeiten meist hart am Rande der Legalität. Man muß i.d.R. nicht alles hinnehmen, was die einem so schreiben. Es gibt sogar richtig fiese Tricks, um die Herrschaften selbst an den Rand der Verzweiflung zu treiben. In jedem Falle empfiehlt sich für den Subunternehmer ein P-Konto. Und zahlen sollte er natürlich keinesfalls mehr, als er kann.Aber dies kam Er nicht nach, und somit kam Inkasso ins Spiel. Die von Inkasso schrauben jetzt jedes halbe Jahr an der Ratenzahlung.
Nur irgendwann ist seine Finazelle Lage überschritten, und Er kann irgendwann die Höhe der Rate nicht mehr bezahlen.
Ja, weil anhand der hier bekannten Daten ein pfändbarer Gerichtstitel vorliegt. Dem kann in aller Härte nur durch Zahlung der Gesamtschuld oder durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entgangen werden, alles andere ist Goodwill...Muss man sich das gefallen lassen?
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Kunde zahlt nicht, Kunde bekommt Mahnbescheid
Kunde zahlt nicht oder reagiert nicht, Kunde wird gepfändet.
Kunde kann nicht gepfändet werden (fruchtlose Pfändung), Kunde bekommt Gerichtstitel.
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Liege ich da etwa im Rahmen des Ablaufs?
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Auch gibt es keine wirkliche Ratenvereinbahrungzahlungen. Aber Er kann die jetzige Höhe bestimmt nicht Zahlen.
Erstens würde ich mal die Schuldnerberatung hinzuziehen.
Dann wäre da dann zu klären ob die Schulden als privat oder Firmen Schulden laufen.
Bei privat sollte man mal über eine Privatinsolvenz nachdenken abhänig davon ob er bei jetzigen Ratenzahlung an seinem Finanziellen limit ist und das länger als 7 Jahre.
Bei Privatinsolvenz wäre er in 7 Jahren Schuldenfrei.