Zahlungswiliger zahlt ja.

Luckyze

Well-known member
31 Mai 2006
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Hi,

folgendes: Gläubiger bekommt jeden Monat seine Rate, aller halbes Jahr will Er mehr Ratenzahlung haben, da sonst eine Pfändung in Sicht wäre.

Muss man sich das gefallen lassen?

Lg. Luckyze
 
Hängt von den Vereinbarungen ab, die getroffen wurden.
Pauschal kann man es nicht sagen, aber in der Regel kann das sogar rechtens sein.
 
Bei Vorliegen einer gültigen Stundung (Ratenzahlung) kann, sofern man nicht mit den Zahlungen in Verzug kommt (also eine zweite Zahlung schon überfällig ist), der Gläubiger gerne mit einer Pfändung drohen, rechtens wäre diese nicht.

Wenn im Ratenzahlungsvertrag keinerlei steigende Tilgung einberaumt wurde, ist es nicht rechtens, die Rate erhöhen zu wollen. Ebenso wäre es sogar fraglich, ob ein solcher Passus in einem Ratenzahlungsvertrag nicht vielleicht gänzlich als "überraschende Klausel" zu werten wäre, und somit eh nichtig wäre.

Meine Meinung, keine Rechtsberatung
 
Soweit mir bekannt ist, hat er mit kleinen Raten angefangen. Diese wurden durch seinen Anwalt immer erhöht.

Auch gibt es keine wirkliche Ratenvereinbahrungzahlungen. Aber Er kann die jetzige Höhe bestimmt nicht Zahlen.

Mein Rat wäre: Er soll ihn schreiben wie hoch Er zahlen kann, und so eine feste Vereinbarung abschließen.

Muss der Gläubiger das dann akzeptieren? Oder wie soll das dann weiter gehen. Meine Meinung wäre ja, man kann sich in der Mitte treffen.
 
Auch gibt es keine wirkliche Ratenvereinbahrungzahlungen.


Muss der Gläubiger das dann akzeptieren? Oder wie soll das dann weiter gehen. Meine Meinung wäre ja, man kann sich in der Mitte treffen.
Man kann sich in der Mitte treffen, müssen tut es der Gläubiger jedoch nicht.
Sieht ja hier so aus wie gekauft und nicht bezahlt....
Wenn es keine Ratenzahlungsvereinbarung gibt, ist die gesamte Summe fällig, etwaige Ratenzahlung läuft da auf Kulanzbasis....
 
Muss der Gläubiger das dann akzeptieren? Oder wie soll das dann weiter gehen. Meine Meinung wäre ja, man kann sich in der Mitte treffen.
Nein, muss er nicht. Wie das weiter geht? Zu Zinsen kommen Zinseszinsen usw.

Gibts nen rechtskräftigen Titel (Mahn-/Vollstreckungsbescheid)? Nein? Dann 3 Jahre Verjährung, gerechnet ab dem 31.12. des Kaufjahres.

Konnte der Schuldner von vornherein wissen, dass er den Kaufgegenstand nicht bezahlen kann, wäre das Betrug. Wusste der Gläubiger um die Finanzschwäche des Schuldners , wäre es kein Betrug sondern schlichtweg Dummheit des Gläubigers.

Miteinander zu reden hilft immer mehr als übereinander zu reden.
 
Sieht ja hier so aus wie gekauft und nicht bezahlt

Derjenige wem es betrifft liest hier mit. Es ist wohl schon Jahre her, hat Er als Supunternehmer bei einer Firma gearbeitet und wohl Material gekauft, auf Namen der Firma, hat aber mit seinem Namen immer Unterschrieben.

*Todesurteil*

Konnte der Schuldner von vornherein wissen, dass er den Kaufgegenstand nicht bezahlen kann, wäre das Betrug. Wusste der Gläubiger um die Finanzschwäche des Schuldners , wäre es kein Betrug sondern schlichtweg Dummheit des Gläubigers.

Weil es ein Supunternehemen war, hat Er wohl die Ware mittels Unterschrieft gleich bekommen. Der Gläubiger selber hatte da keine Ahnung wie was und wo. Sprich Er hat die Ware abgeholt mit seinen Firmenwagen, aber nicht über seine Firma selber, sondern für die Firma wo Er als Supunternehmer tätig war.

^^
 
Der Gläubiger ist, welcher die Ware Verkauft hat. Also nicht die Firma, wo der Schuldner als Supunternehmer gearbeitet hat.
 
Wenn das auf Namen der Firma ging, warum will der Gläubiger dann vom Subunternehmer Geld haben? Gibts da ne Haftungserklärung oder ne gemeinsame Schulderklärung? Gibts überhaupt ne RECHNUNG mit Subunternehmers Namen drauf?

Sorry, ich kapier grad nicht, warum Subunternehmer überhaupt nen Cent zahlt.
 
In dem Fall hier scheint es ja so zu sein, das der Schuldner Aufträge unter dem Dach der ominösen anderen Firma ausgeführt hat. Also nicht direkt vom Endverbraucher beauftragt wurde.
Da ist es dann wahrscheinlich so, das er eine Rechnung an diese Firma schreibt, wo er dann diese Kosten geltend macht.
Somit ist er der Schuldner auf der einen Seite und die Hauptfirma schuldet ihm dann den Umsatz, den er gemacht hat.
Oder wie ist das gelaufen?
Sprich Er hat die Ware abgeholt mit seinen Firmenwagen, aber nicht über seine Firma selber, sondern für die Firma wo Er als Supunternehmer tätig war.
Welches Auto er nimmt, spielt hier absolut keine Rolle. Der Name auf der Rechnung ist wichtig. Also nicht einmal die Unterschrift des Mitarbeiters oder Subunternehmers, die Rechnungsadresse ist wichtig.

Steht da seine drauf, ist es sein Bier, er muss die Kosten dann an die andere Firma weitergeben.
Zur Not dort einklagen.
Daher sollte man wissen, was im Subunternehmervertrag steht und wie die Vergütung vereinbart wurde.
 
Ganz wichtig wäre es den Sachverlaht mal in einem ansätndigen Deutsch und ohne Diesen hinter 8 Blumensträußen zu verstecken hier dargibt. Ansonsten eröffne ich die nächste lustige Rätselstunde!
 
In dem Fall hier scheint es ja so zu sein, das der Schuldner Aufträge unter dem Dach der ominösen anderen Firma ausgeführt hat. Also nicht direkt vom Endverbraucher beauftragt wurde.


Bingo. Genau so schaut es aus. Und da Er selber Anfangs nicht gezahlt hat wie sich heute raus stellte, wurde sogar ein Titel mittels Gerichtbeschluss gegen ihn Erlassen.. Er eben durch seine Unterschrieft muss das ganze Zeug selber bezahlen, jedenfalls laut Urteil.

Aber dies kam Er nicht nach, und somit kam Inkasso ins Spiel. Die von Inkasso schrauben jetzt jedes halbe Jahr an der Ratenzahlung.

Nur irgendwann ist seine Finazelle Lage überschritten, und Er kann irgendwann die Höhe der Rate nicht mehr bezahlen.

Öhm Ja nee ist klar^^

Ganz wichtig wäre es den Sachverlaht mal in einem ansätndigen Deutsch und ohne Diesen hinter 8 Blumensträußen zu verstecken hier dargibt. Ansonsten eröffne ich die nächste lustige Rätselstunde!


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Zuletzt bearbeitet:
Bingo. Genau so schaut es aus. Und da Er selber Anfangs nicht gezahlt hat wie sich heute raus stellte, wurde sogar ein Titel mittels Gerichtbeschluss gegen ihn Erlassen.. Er eben durch seine Unterschrieft muss das ganze Zeug selber bezahlen, jedenfalls laut Urteil.
Wie kann das sein? Welcher Trottel von einem Anwalt hat das zugelassen? Oder gab es einfach einen Mahnbescheid gegen den Subunternehmer, und der Subunternehmer hat dagegen einfach nicht Widerspruch eingelegt? In dem Falle wäre ER der Trottel. WAS genau heißt "Gerichtsbeschluss"?

Aber dies kam Er nicht nach, und somit kam Inkasso ins Spiel. Die von Inkasso schrauben jetzt jedes halbe Jahr an der Ratenzahlung.

Nur irgendwann ist seine Finazelle Lage überschritten, und Er kann irgendwann die Höhe der Rate nicht mehr bezahlen.
Ok, Inkassofirmen arbeiten meist hart am Rande der Legalität. Man muß i.d.R. nicht alles hinnehmen, was die einem so schreiben. Es gibt sogar richtig fiese Tricks, um die Herrschaften selbst an den Rand der Verzweiflung zu treiben. In jedem Falle empfiehlt sich für den Subunternehmer ein P-Konto. Und zahlen sollte er natürlich keinesfalls mehr, als er kann.
 
Mit den Brocken, was man hier zu lesen bekommt, kann man nicht wirklich was konkretes anfangen.
Ich lese hier raus: Dein Bekannter hat in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Waren eingekauft, die er für die Erfüllung seiner Aufträge bei der anderen Firma benötigt hat.
Das muss er dann natürlich der anderen Firma in Rechnung stellen, aber darum geht es hier ja nicht.
Hat er es nicht getan, sein Problem.
Es geht hier um das Verhältnis Lieferant - Kunde.
Kunde zahlt nicht, Kunde bekommt Mahnung.
Kunde zahlt nicht, Kunde bekommt Mahnbescheid
Kunde zahlt nicht oder reagiert nicht, Kunde wird gepfändet.
Kunde kann nicht gepfändet werden (fruchtlose Pfändung), Kunde bekommt Gerichtstitel.
Noch was vergessen? EV schon gemacht?
Weiter im Text: Gläubiger (Lieferant) beauftragt Inkassofirma.
Inkassofirma schreibt Kunden an, Kunde erbittet zumindest eine Ratenzahlung.
Diese wird zwar geduldet, es kommt aber zu keinem Ratenzahlungs- oder Stundungsvertrag.
Hauptsache, der gute Wille ist zu erkennen.
Hängt nun von der Höhe ab, aber mit 10 Euro bei 10.000 Schulden als Beispiel wird das schlecht gehen, da kommen nichtmal die Zinsen rüber.....
Inkasso will Geld schneller, weil das wird ja auch mit der Zeit recht teuer, irgendwann sind die Zinsen und Gebühren doppelt und dreifach so hoch wie die eigentliche Schuldsumme.

Liege ich da etwa im Rahmen des Ablaufs?
Nun zu deiner Frage:
Muss man sich das gefallen lassen?
Ja, weil anhand der hier bekannten Daten ein pfändbarer Gerichtstitel vorliegt. Dem kann in aller Härte nur durch Zahlung der Gesamtschuld oder durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entgangen werden, alles andere ist Goodwill...
EV gilt 3 Jahre, danach geht das Spiel (die Pfändung) von neuem los, Titel ist 30 Jahre gültig.
Alles, wie gesagt, anhand der hier spärlichen Infos, welche ich in dieser Richtung deute.
 
...
Kunde zahlt nicht, Kunde bekommt Mahnbescheid
Kunde zahlt nicht oder reagiert nicht, Kunde wird gepfändet.
Kunde kann nicht gepfändet werden (fruchtlose Pfändung), Kunde bekommt Gerichtstitel.
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Liege ich da etwa im Rahmen des Ablaufs?

Nicht ganz: Der Titel ist Voraussetzung zur Pfändung, nicht deren Folge.

Gläubiger beantragt Mahnbescheid (beim zustandigen Mahngericht)
Schuldner zahlt -> Gläubiger freut sich
Schuldner zahlt nicht
- und legt Widerspruch ein -> Gläubiger freut sich nicht: wenn er sein Geld (wieder-) sehen möchte muß er die Forderung vor Gericht geltend machen
- legt aber keinen Widerspruch ein -> Gläubiger freut sich ein bißchen (und das auch erst später): auf der Grundlage des MB kann er dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen
Gläubiger beauftragt Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung (dazu braucht er den Titel)

Geld hat der Gläubiger dann zwar immer noch nicht, aber wenigstens kann er dem Schuldner mit dem Titel 30 Jahre lang auf die Füße treten (bzw. durch den GV treten lassen.)
 
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Auch gibt es keine wirkliche Ratenvereinbahrungzahlungen. Aber Er kann die jetzige Höhe bestimmt nicht Zahlen.

Erstens würde ich mal die Schuldnerberatung hinzuziehen.
Dann wäre da dann zu klären ob die Schulden als privat oder Firmen Schulden laufen.
Bei privat sollte man mal über eine Privatinsolvenz nachdenken abhänig davon ob er bei jetzigen Ratenzahlung an seinem Finanziellen limit ist und das länger als 7 Jahre.
Bei Privatinsolvenz wäre er in 7 Jahren Schuldenfrei.
 
Erstens würde ich mal die Schuldnerberatung hinzuziehen.
Dann wäre da dann zu klären ob die Schulden als privat oder Firmen Schulden laufen.
Bei privat sollte man mal über eine Privatinsolvenz nachdenken abhänig davon ob er bei jetzigen Ratenzahlung an seinem Finanziellen limit ist und das länger als 7 Jahre.
Bei Privatinsolvenz wäre er in 7 Jahren Schuldenfrei.

So Einfach ist es nicht. Weil auch die bearbeitung solch einer Privatinsolvenz nun Mal bei 2000,- Euro liegt. Und da diese Schulden an den Gläubiger nicht so hoch sind, wäre es blöödsinn in eine Privatinsolvenz zu gehen.

Er hat sich hier gut belesen, und wird wohl doch noch Einmal in die Aufforderung gehen, die Erhöhte Rate zu bezahlen.

Nach einen halben Jahr, lässt Er es sich noch Einmal auf sich zu kommen wie es dann weiter geht.

Zumindest hat Er Mal Endlich wie Er mir sagte, den Gläubiger angerufen um sich jeweilige Auszüge zu kommen zu lassen. Damit Er nenn Überblick bekommt.

Ich sage Mal Danke für Eure Meinungen, und hoffe es hat ihn sehr weiter geholfen.

lg. Luckyze