Youtube to MP3 - legal?

Werde mir RadioTracker mal anschauen.
Was haltet ihr von Chilirec?
Für die, die es kennen...
 
Das Gesetz sagt nur, ich darf keinen Kopierschutz aushebeln. YT hat keinen Kopierschutz, was spielt also Deiner Meinung nach noch eine Rolle bei der Art, wie ich die Kopie erstelle?
Weil YT selbst da u.U. was anderes sagt...

6. Generelle Nutzungsbeschränkungen

6.1 YouTube räumt Ihnen hiermit unter Maßgabe der nachstehenden ausdrücklichen Bedingungen die Erlaubnis ein, auf die Webseite und die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen. Ferner erklären Sie sich damit einverstanden, dass jede Abweichung von einer dieser Bestimmungen eine Verletzung dieser Vereinbarung durch Ihren Teil begründet:
...

Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt;

Sie erklären sich damit einverstanden, keine sicherheitsbezogenen Funktionen der Webseite oder solche Funktionen zu umgehen (oder dies zu versuchen), auszuschalten oder in sonstiger Weise zu beeinträchtigen, welche
(i) die Nutzung oder Vervielfältigung von Nutzerübermittlungen oder YouTube-Inhalten verhindern oder beschränken oder
(ii) Beschränkungen der Nutzbarkeit der Webseite oder der über die Webseite zugänglichen Inhalte sicherstellen;
Wenn ich beim Herstellen der Kopie gegen die Nutzungbedingungen von YT verstosse ist sie halt auch nicht mehr legal.

Wenn ich eine analoge Kopie über die Soundkatre mache, kann mir keiner was, klar.
Setze ich aber Software (auch auf anderen Webseiten) ein um die Streams direkt zu speichern ist das sicher ein Verstoss gegen die YT Nutzungsbedingungen und je nach Auslegung auch ein umgehen eines Kopierschutzverfahrens.

Gruß Aru
 
Und welche Funktion verhindert oder beschränkt denn die Nutzung oder Vervielfältigung?

Es ist ein "einfacher" Flaschplayer, der FLV abspielt, also in keinster Weise eine Funktion, die das verhindert oder beschränkt, oder?
 
Weil YT selbst da u.U. was anderes sagt...


Wenn ich beim Herstellen der Kopie gegen die Nutzungbedingungen von YT verstosse ist sie halt auch nicht mehr legal.
Wann und wo werden mir diese Nutzungsbedingungen angezeigt und wirksam eingebunden in die Rechtsbeziehung zwischen mir und Youtube?

Und wieso habe ich, wenn diese Bedingungen gelten, gegen ein Gesetz verstossen, wenn ich gegen diese Bedingungen verstosse?

Wenn ich eine analoge Kopie über die Soundkatre mache, kann mir keiner was, klar.
Warum nicht digital? Einfach das Abgreifen, was der Google-Player zur Soundkarte liefert.

Der Google-Player wird sicher nicht als "Kopierschutzverfahren" anerkannt, das dürfte nämlich nicht für jeden Laien zu umgehen sein.

Marty
 
Ich habe selber kein I Net. Hab lange gesucht aber ne möglichkeit gefunden wie ich ein Video von YouTube direkt ins Handy ziehen kann. Ohne zwischenspeierung oder sowas.. Müsst ich nochmal schaen.. Das lief noch über eine dritte Seite
 
Zu privaten Zwecken kannst du das nutzen => unbedenklich.

Du kannst ja auch im Fernsehen Musikvideos mitschneiden und kommst dafür nicht ins Gefängnis. Gleiches kannst du auch auf Youtube übertragen.

Da Youtube ebenfalls Entgelte an die Musikindustrie bezahlt oder aber andere vertragliche Regelungen z.B. Beteiligung der Werbeeinnahmen mit der Musikindustrie vereinbart, sind Aufzeichnungen erlaubt. Das beinhaltet auch Software zu benutzen, die die Aufzeichnung ermöglicht oder begünstigt.

Youtube ist selbst für die Inhalte verantwortlich bzw. dafür verantwortlich, dass eingestellte Videos bei Urheberrechtsverletzungen unverzüglich nach Bekanntwerden entfernt werden.

Die Rechtsprechung ist in einigen Ländern sehr unterschiedlich aber in Deutschland gabs diverse Gerichtsurteile die den Maßstand, ab wann Raubkopiererei gegeben ist oder nicht eher für den Nutzer vereinfacht hat.
Zum Unwillen der Musikundustrie, die sonst immer fleißig kassiert hat für Kopienverkäufe des Originals. Das kommt wohl von der Flut der Abmahnungen, die das Justizwesen eine Zeit lang beschäftigt hatten.