www.Infernoslots.de: ZorDrak weg, Lose weg, Seite weg.

Hi,

nach MB also mal wieder das gleiche Spiel...

Ich habe da ca. 470 Mios liegen, wer Interesse hat, mir die abzukaufen, weil er die Lose oder Euro auf dem Rechtsweg oder anderswie eintreiben will, bitte ich um PN, was er für die 470 Mios zahlen würde.

Dann könnten wir einen entsprechenden Tausch machen.

Bin jetzt noch ein bisschen on, vielleicht gibt es ja schnell entschlossene...


Gruß Delux
 
Ich geb dir 1000:1, also für 470 Mio auf Infernoslots, würde ich dir auf Klamm 470k geben, denke das wäre ein fairer Deal, sag Bescheid wenn du bereit bist. Auch andere gerne die ihre Lose verkaufen möchten, tausche gerne um zu helfen :D
 
Ich geb dir 1000:1, also für 470 Mio auf Infernoslots, würde ich dir auf Klamm 470k geben, denke das wäre ein fairer Deal, sag Bescheid wenn du bereit bist. Auch andere gerne die ihre Lose verkaufen möchten, tausche gerne um zu helfen :D

:mrgreen::mrgreen::mrgreen:

Also wenn ihr schon helfen wollt, seid doch zumindest fair.
Find ich nicht okay aus dem Leid anderer User noch ein Geschäft herausschlagen zu wollen!

Wenn jemand etwas (am Besten über Anwalt) machen will, können andere User Ihre Forderungen (in voller Höhe) an diesem User abtreten.
Eine solche Vereinbarung muß aber ordentlich formuliert, und am Besten schriftlich erfolgen.

Das hat den Vorteil, dass eine viel größere Summe zusammenkommt, als bei einem einzigen User.
Und hinterher, nach gewonnenem Prozess, erfolgreichem Vollstreckungsbescheid, oder ähnlichem, bekommt jeder User seine Lose/Geld zurück.

Oder auch nicht, falls das Ganze erfolglos verlaufen sollte. (Weil von Zordrak nichts zu holen ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte zivilrechtliche Schritte im Fall hier für gutes Geld schlechtem nachgeworfen . Wirksamer ist ein Insolvenzantrag und eine Anzeige wegen Bankrotts. Was auch immer dabei rauskommt. Jedenfalls kostet das erst mal nichts und man bekommt von der STA zum Schluß ein Schreiben ob sie was gemacht haben.

Ich halte diese Schritte für erfolgreich, weil Schulden haben ein Problem ist , das heute viele haben , eine Verfahren wegen eines möglichen Bankrotts hängt einem ganz anders am Bein.
 
Du meinst: § 283 Bankrott.

Wie das jeder einzelne formuliert, ist jedem selbst überlassen.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten...
 
Du meinst: § 283 Bankrott.

Wie das jeder einzelne formuliert, ist jedem selbst überlassen.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten...

Richtig. Außerdem hat der Konkursantrag den Vorteil, dass er die Slots nicht mehr versilbern kann . Da ist dann erst mal der Daumen drauf. Wahrscheinlich wird mangels Masse kein Konkurs durchgeführt aber man kann einen externen Verwalter durchdrücken , so dass die Geschädigten aus der Verwertung befriedigt werden können . Außerdem muss er die Liste der Geschädigten angeben . Also ich finde das eleganter und weniger kompliziert von unserer Position aus.
 
Wie ich das immer sage behaupte ich, dass das Verfahren eingestellt wird.
Die einzige Möglichkeit einen Schadensersatz zu bekommen ist meiner Meinung nach die Möglichkeit, Betrug wegen dieser Versprechungen zu klagen.

Die meisten der mir bekannten Fälle, wurden spätestens dann in zweiter Instanz eingestellt (wo es darum ging, Loseersatz zu erhalten).
Es muss eindeutig bewiesen sein, dass Zordrak arglistig die User getäuscht hat. Das herauszufinden kann natürlich nur die Staatsanwaltschaft bzw. bei der Verhandlung dann das Gericht entscheiden. Muss man sich überlegen, ob sich das lohnt.

Lose haben ja keinen Geldwert und sind deshalb nur Rechtsobjekte (immaterieller Natur), ohne einen Geldgegenwert. Daher ist das sicherlich sehr schwierig alles.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es muss eindeutig bewiesen sein, dass Zordrak arglistig die User getäuscht hat. Das herauszufinden kann natürlich nur ein Gericht. Muss man sich überlegen, ob sich das lohnt.

Ich denke mal das liegt im Ermessen einer Staatsanwaltschaft . Strafanzeigen kosten nichts , also stellt sich die Frage nicht, ob sich das lohnt .
Bei betrügerischen Konkurs kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob bewusst getäuscht wurde sondern ob die Schädigung der User in Kauf genommen wurde. Aber auch das ist Sache der zuständigen Behörden, hier die richtige Bewertung vorzunehmen .
 
Strafrechtlich:
bisher hatte die Staatsanwaltschaft bei Anzeigen wegen Betrug... immer das Problem den Klammlosen einen Wert zu geben. Sobald der Vermögensbegriff verloren geht, kann an diesem auch keine Straftat begangen werden.

Nun hat Mone allerdings angedeutet, dass sie in diesem Fall zusätzliches Wissen hat. Wenn Anzeigen erstattet werden, sollte auf Mone zwingend verwiesen werden(so habe ich Mone zumindest verstanden), damit sie zur Aussage aufgefordert wird.

Zivilrechtlich:

Jeder hat ein Anspruch auf sein Eigentum. Somit kann jeder seine Lose einfordern. Können diese nicht herausgegeben werden, kann man einen Wiederbeschaffungswert (realistischer Wert) geltend machen. Hierbei fallen allerdings Kosten an, die man sich beim Schuldner sofern er zahlungsfähig ist wiederholen kann.
Von einer Übernahme von Schulden rate ich ab. Die Kosten bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung richten sich nach dem Streitwert.

Das heißt um so mehr jemand Schulden aufkauft, um so kostenintensiver ist die zivilrechtliche Auseinandersetzung (bei unbestimmten Ausgang).

Um aber mal ein Muster herbeizuführen könnten sich natürlich mehrere User zusammentun (keine Sammelklage, gibt es in Deutschland nicht) und sich die Kosten für eine zivilrechtlichen Streit teilen. Bei Erfolg könnten sich die einzelnen Teilnehmer auf dieses Muster berufen.
 
Lose haben ja keinen Geldwert und sind deshalb nur Rechtsobjekte, ohne einen Geldgegenwert. Daher ist das sicherlich sehr schwierig alles.

Auch hier habe ich Zweifel, ob diese Definition bei so einem Umfang noch greift . Um die Versprechen zu erfüllen, müssten hier wohl locker über 32 k Euro aufgebracht werden, also für mich ist das Geldwert . Wenn ich die Lose wiederhaben wollte, die hier verlocht worden sind, müsste ich wohl rund 70 Euro aufbringen , andere noch mehr , andere weniger . Auch das ist Geldwert .

Darüber hinaus wird auf der Seite , wie auch woanders von "Anlagen" gesprochen. Also geht es um Verwahrung. Damit habe ich in jedem Fall das Recht die Lose zurückzuverlangen .
 
Ich denke mal das liegt im Ermessen einer Staatsanwaltschaft . Strafanzeigen kosten nichts , also stellt sich die Frage nicht, ob sich das lohnt .
Bei betrügerischen Konkurs kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob bewusst getäuscht wurde sondern ob die Schädigung der User in Kauf genommen wurde. Aber auch das ist Sache der zuständigen Behörden, hier die richtige Bewertung vorzunehmen .

Ja, zivilrechtlich kann man sicherlich etwas machen, das rate ich auch. Strafrechtlich denke ich jedoch, wird Zordrak nichts zu erwarten haben.

Lose sind ja grundsätzlich kein Eigentum, sondern Besitz (also Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache hat), das bedeutet, dass es hier kein Wert gibt, den man als Bemessungsgrundlage nehmen könnte. Der Eigentümer (Lukas Klamm) aller Klammlose, betont ja ausdrücklich, dass Lose keinen Wert haben. Einige Gutachten haben dies ja auch bestätigt. Man muss hier Besitz und Eigentum ganz deutlich unterscheiden, weil das strafrechtlich sehr wichtig ist.
 
Lose sind ja grundsätzlich kein Eigentum, sondern Besitz (also Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache hat), das bedeutet, dass es hier kein Wert gibt, den man als Bemessungsgrundlage nehmen könnte. Der Eigentümer (Lukas Klamm) aller Klammlose, betont ja ausdrücklich, dass Lose keinen Wert haben. Einige Gutachten haben dies ja auch bestätigt. Man muss hier Besitz und Eigentum ganz deutlich unterscheiden, weil das strafrechtlich sehr wichtig ist.

Also zunächst mal erwerbe ich durch "Kauf" der Lose ein (Verfügungs-)Recht auf dieselben . Dieses Recht gebe ich ja nicht auf, wenn ich die Lose irgendwo "einzahle" . Dieses Recht muss mir wieder eingeräumt werden - oder abgegolten .
 
Strafrechtlich:
bisher hatte die Staatsanwaltschaft bei Anzeigen wegen Betrug... immer das Problem den Klammlosen einen Wert zu geben. Sobald der Vermögensbegriff verloren geht, kann an diesem auch keine Straftat begangen werden.

(...)

Das ist genau das Problem. Ein Wiederbeschaffungswert würde ja veraussetzen, dass Besitzer und Eigentümer die gleichen sind. Dies ist bei Klamm.de aber nicht gegeben. Es gestaltet sich bei Klammlose sehr schwierig, weil eben gerade nur der Besitzer sich ändert, solange man mit Klammlosen spielt (und dies auch vom Eigentümer gebilligt wird). Wir haben hier eine rechtliche Grauzone, sodass es im Zweifel immer nur ein Freispruch, strafrechtlich sein kann.
 
Ich sollte mich eventuell präzisieren:
Natürlich kommt es beim Bankrott-Vorwurf je nach Sachlage auch darauf an, ob bewußt getäuscht wurde. Die bewußte Inkaufnahme kommt als Tatbestandmerkmal allerdings als weitere Moglichkeit hinzu .

Ich sach mal, wenn ich weiß , dass ich den Usern 300 Mrd Lose schulde und die verlocht habe, ist das nicht weiter tragisch, wenn ich sie wieder beschaffen kann. Wenn aber nicht - also die nötige Asche fehlt, ist dies Aufgabe der entsprechenden Behörden dem nachzugehen und zu entscheiden, ob das nun unlauter war oder nicht . Zivilrechtlich werde ich Lose wohl kaum per Mahnbescheid einklagen können. Dafür dürfte der Kaufvertrag fehlen . Also geht wohl nur die Wiedererlangung des Besitzes.
Das ist dann Sache eines Anwalts in einem Zivilverfahren. - Wobei ich schon wüsste, wie ich das durchzusetzen hätte.
 
Kurz und knapp bevor ihr noch länger braucht um drauf zu kommen ....

Wenn Zordrak sie verkloppt hat haben sie einen Wert , genau den Wert den er als Kohle in die eigene Tasche gestopft hat und schon hat man eine Grundlage so noch Fragen oder gehts auch so ... Tipp am Rande siehe Konto da ja scheinbar verkauft immer Nachvollziehbar ( oder hat hier schon ein Webbie gemeint das Zordrak auf irgendeiner Seite massiv gezockt hat?)
Ein Zordrak der verschwunden ist hmm ok mit 40k Euro kann man sich in Ghana schon ne Hütte mit Strohdach kaufen wo wütende und geprellte und beschimpfte User Ihn nicht finden:ugly:

+ Mones Kommentar
(Mone würde sowas nicht (aus)sagen habe ich das Gefühl wenn Sie nicht persönlich der Meinung währe das da jemand heftig besch*** ) korrigiere mich wenn ich das vieleicht zu schräg interpretiert habe Mone.
 
Gestern wurde mir eine Anzahl von Klammlose weg genommen.
Diese Anzahl fordere ich auch ein.
Wie dies der Betroffene anstellt, mir meine Summe Klammlose wieder zu übergeben, sollte mir völlig egal sein. Dazu gibt es ja mehrere Möglichkeiten...
Jeder hat die Möglichkeit Klammlose käuflich zu erwerben, das ist aber nicht der Punkt, sondern die Anzahl der Lose.

Seit Jahren hat sich das „Klammlos“ als Zahlungsmittel im Internet etabliert, warum sollte das "Los" keinen Gegenwert haben. Ich habe die Möglichkeit mit Losen materielle Güter oder Dienstleistungen zu erwerben.

Aber darüber sollten wir noch keine Diskussion anfangen.