Ich habe mich aus privaten Gründen mal mit dem Thema Wucherzinsen befasst und hab dies nun ins Verhältnis zu den Losekrediten, meist mit 1% Zinsen pro Tag (360% im Jahr), gesetzt.
Laut Definition Wikipedia und auch laut BGB sind diese Zinsen bei vielen zumindest anfechtbar. Ausgehend von einer Spielsucht wie das bestimmt bei einigen Zockern, welche Lose leihen, der Fall sein könnte.
Definition laut Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
Definition BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
Geht man von einem Wertverlust der Lose von ca. 50% im Jahr aus, stehen die Zinsen von 360% im Jahr wohl in einem sittenwidrigen Verhältnis, insofern der Kreditnehmer unter erheblicher Willensschwäche leidet. Angemessen wären vielleicht 60% pro Jahr, was einem Tageszins von 0,17 % entspräche. So ist der Werteverfall ausgelichen und der Kredit kosten vertretbare, wenn auch teure, 10% Zinsen pro Jahr.
Definition/Zitat: "Unter erheblicher Willensschwäche ist eine verminderte Widerstandsfähigkeit zu verstehen (zum Beispiel: Abhängigkeitskrankheit, wie z. B. Alkoholismus.).
Hierunter fällt sicherlich auch Spielsucht.
Was denkt ihr? Was denken die Loseverleiher dazu? Und bitte nun nicht so schlaue Sprüche wie "man muss ja nicht zu dem Preis leihen". Ich gehe nun von einer Spielsucht aus, also einer Krankheit.
Ein weiteres Thema ist die direkte und/oder indirekte Verantwortung von Klamm selbst. Hier steht ja auch eine Platform bereit um genau diese "Geschäfte" zu unterstützen. Zusätzlich dazu findet man auf den jeweiligen Seiten wenig bis gar nichts über Spielsuchtsprävention, so wie es bei Euro-Casinos der Fall ist (sein muss?).
Kennt einer die genaue Rechtslage hier?
Laut Definition Wikipedia und auch laut BGB sind diese Zinsen bei vielen zumindest anfechtbar. Ausgehend von einer Spielsucht wie das bestimmt bei einigen Zockern, welche Lose leihen, der Fall sein könnte.
Definition laut Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
Definition BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
Geht man von einem Wertverlust der Lose von ca. 50% im Jahr aus, stehen die Zinsen von 360% im Jahr wohl in einem sittenwidrigen Verhältnis, insofern der Kreditnehmer unter erheblicher Willensschwäche leidet. Angemessen wären vielleicht 60% pro Jahr, was einem Tageszins von 0,17 % entspräche. So ist der Werteverfall ausgelichen und der Kredit kosten vertretbare, wenn auch teure, 10% Zinsen pro Jahr.
Definition/Zitat: "Unter erheblicher Willensschwäche ist eine verminderte Widerstandsfähigkeit zu verstehen (zum Beispiel: Abhängigkeitskrankheit, wie z. B. Alkoholismus.).
Hierunter fällt sicherlich auch Spielsucht.
Was denkt ihr? Was denken die Loseverleiher dazu? Und bitte nun nicht so schlaue Sprüche wie "man muss ja nicht zu dem Preis leihen". Ich gehe nun von einer Spielsucht aus, also einer Krankheit.
Ein weiteres Thema ist die direkte und/oder indirekte Verantwortung von Klamm selbst. Hier steht ja auch eine Platform bereit um genau diese "Geschäfte" zu unterstützen. Zusätzlich dazu findet man auf den jeweiligen Seiten wenig bis gar nichts über Spielsuchtsprävention, so wie es bei Euro-Casinos der Fall ist (sein muss?).
Kennt einer die genaue Rechtslage hier?
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