Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Zurzeit wohne ich in einer Wohnung, die laut Mietvertrag 30m² haben soll. Grob ausgemessen, komme ich auf 21m² was einer Abweichung von fast 30% entspricht. Nun befindet sich vor der Eingangstür eine große Fläche die theoretisch als Terasse genutzt werden kann. Allerdings ist hier ein Fenster zu einer anderen Wohnung, sodass man mir "auf den Teller gucken" könnte...
Muss diese Terasse in den Wohnraum mit eingerechnet werden und wenn ja, zu wieviel?
Weiterhin habe ich in einigen Ecken der Wohnung und auch an den Fensterbänken Schimmel, welches auch durch ausreichend lüften nicht verschwindet...
Alleine durch die Abweichung von ca. 30% beim Wohnraum könnte ich meines Wissens nach ca. 30% der Miete mindern. Da ich aber ab dem 1. Oktober einen neuen Job habe, muss ich berufsbedingt umziehen.
Mein Zeil ist es, für diese Wohnung, eine fristlose Kündigung zu erwirken. Dazu habe ich mir mal das BGB angeschaut: Hier klicken!
Jedoch weiß ich nicht wo ich suchen muss, um den für mich passenden Paragrafen zu finden.
Immerhin ist meine Wohnung um ca. 30% kleiner und hat in sämtlichen Ecken sowie Fensterbänken Schimmel was ja auch meine gesundheit nicht unerheblich gefärdet!
Wer kann mir hier weiter helfen und Tipps geben?
Dies soll keine Rechtsberatung werden oder sein. Ich möchte lediglich ein paar Tipps zu meinen Problemen.
Der Vermieter ist auf die oben beschriebenen Mängel auch mehrmals mündlich hingewiesen worden.
Danke im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Papenburger
ich habe folgendes Problem.
Zurzeit wohne ich in einer Wohnung, die laut Mietvertrag 30m² haben soll. Grob ausgemessen, komme ich auf 21m² was einer Abweichung von fast 30% entspricht. Nun befindet sich vor der Eingangstür eine große Fläche die theoretisch als Terasse genutzt werden kann. Allerdings ist hier ein Fenster zu einer anderen Wohnung, sodass man mir "auf den Teller gucken" könnte...
Muss diese Terasse in den Wohnraum mit eingerechnet werden und wenn ja, zu wieviel?
Weiterhin habe ich in einigen Ecken der Wohnung und auch an den Fensterbänken Schimmel, welches auch durch ausreichend lüften nicht verschwindet...
Alleine durch die Abweichung von ca. 30% beim Wohnraum könnte ich meines Wissens nach ca. 30% der Miete mindern. Da ich aber ab dem 1. Oktober einen neuen Job habe, muss ich berufsbedingt umziehen.
Mein Zeil ist es, für diese Wohnung, eine fristlose Kündigung zu erwirken. Dazu habe ich mir mal das BGB angeschaut: Hier klicken!
Jedoch weiß ich nicht wo ich suchen muss, um den für mich passenden Paragrafen zu finden.
Immerhin ist meine Wohnung um ca. 30% kleiner und hat in sämtlichen Ecken sowie Fensterbänken Schimmel was ja auch meine gesundheit nicht unerheblich gefärdet!
Wer kann mir hier weiter helfen und Tipps geben?
Dies soll keine Rechtsberatung werden oder sein. Ich möchte lediglich ein paar Tipps zu meinen Problemen.
Der Vermieter ist auf die oben beschriebenen Mängel auch mehrmals mündlich hingewiesen worden.
Danke im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Papenburger