(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
- 6.829
- 507
Moin zusammen,
bezogen auf das Angestelltenverhältnis stellt sich mir grade obige Frage:
Wie weit geht die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers?
Beispiel:
Es gibt ein Team mit sechs Mitarbeitern.
Person 1 wechselt innerhalb der Firma am gleichen Standort in eine andere Abteilung.
Kurz darauf verlassen Person 2 und Person 3 aus eigenen Stücken die Firma.
Damit wurde die Stärke des ursprünglichen Teams halbiert.
Auf Grund dessen, dass die drei Abgänge nicht vorhersehbar waren und in einem zeitlichen engen Rahmen geschahen, waren adäquate Einstellungen kaum möglich, von Anlernzeit reden wir noch gar nicht.
Wäre es möglich, dass Person 1 für einen Zeitraum X zu seinem "alten" Arbeitsplatz zurück beordert wird?
Auch wenn die Person das so nicht will?
Als Randbedingung wäre noch zu erwähnen: Arbeitszeitmodell und die Bezüge werden nicht verändert, dort entsteht Person 1 kein Nachteil.
gruss kelle!
bezogen auf das Angestelltenverhältnis stellt sich mir grade obige Frage:
Wie weit geht die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers?
Beispiel:
Es gibt ein Team mit sechs Mitarbeitern.
Person 1 wechselt innerhalb der Firma am gleichen Standort in eine andere Abteilung.
Kurz darauf verlassen Person 2 und Person 3 aus eigenen Stücken die Firma.
Damit wurde die Stärke des ursprünglichen Teams halbiert.
Auf Grund dessen, dass die drei Abgänge nicht vorhersehbar waren und in einem zeitlichen engen Rahmen geschahen, waren adäquate Einstellungen kaum möglich, von Anlernzeit reden wir noch gar nicht.
Wäre es möglich, dass Person 1 für einen Zeitraum X zu seinem "alten" Arbeitsplatz zurück beordert wird?
Auch wenn die Person das so nicht will?
Als Randbedingung wäre noch zu erwähnen: Arbeitszeitmodell und die Bezüge werden nicht verändert, dort entsteht Person 1 kein Nachteil.
gruss kelle!