Wie weit darf die Schule mit ihren erfundenen Regeln gehen ?

wir rden hier über die Schule als staatliches Organ, welches immer die eigenen Rechte hinter die Grundrechte stellen muss, so steht es im Grundgesetz geschrieben und so garantiert es dir der Staat und seine Organisationen
...
es müsste also hier im vorliegenden Fall eine Schulhofeinteilung vorliegen, die für ALLE Schüler der selben Jahrgangsstufe zB gälte
also zB Bereich X für 5-7 und Bereich Y für 8-10 und Bereich Z für die übrigen Klassen

Da liegst du falsch! Lehrer dürfen, ja müssen sogar, auch als pädagogische Maßnahme, einzelne Schüler differenziert behandeln. Und warum soll ich alle Schüler einer Klassenstufe strafen, wenn sich einzelne nicht an eine Regel halten? Wenn der Lehrer eine Gruppe von Schülern bei einer unerlaubten Handlung erwischt kann er ihnen sehr wohl verbieten, diesen Raucherbereich nicht mehr zu betreten, auch wenn es anderen Schülern der Stufe noch erlaubt ist. Und dass dann im Einzelfall wieder einmal die Falschen (mit-)bestraft werden lässt sich, so wie sich die Situation abgespielt hat - kaum vermeiden. :-?
 
oh so schlimm wird es mittlerweile an schulen gemacht ?
kein wunder das man da durchdreht, regeln sind schön und gut.
auch wenn ich das aus meiner schulzeit noch kenne, einiges wurde nicht beachtet auch in der berufsschule nicht.
aber anscheinend wird es immer schlimmer, kein miteinanderf mehr sondern nur noch gegen die schüler. :mrgreen:
 
willst du mir ernsthaft erzählen das es in deutschland kein hausrecht gibt?:evil:
dann hab ich wohl jahrelang straftaten begangen als ich im sicherheitsdienst tätig war und im rahmen des mir übertragenen hausrechts leute rausgeworfen habe
omg..

wie wollen mich dann ordner aus dem stadion bekommen?
wie willst du mich aus deiner wohnung bekommen wenn ich nicht gehen will?

Ich habe nicht gesagt, es gäbe kein Hausrecht in Deutschland. Eine staatliche Einrichtung darf es aber nicht mißbrauchen. Und wenn du zahlende Besucher irgendwo rausgeschmissen hast, kann dein Arbeitgeber von Glück reden, wenn darunter keiner war, der zu Unrecht rausgeschmissen wurde und ihn dann wg. Ungerechtfertigter Bereicherung verklagt hat. Hausrecht rechtfertigt nicht Willkür!

Für meine Wohnung gilt, daß ich JEDEN, der mir nicht paßt, zum Gehen auffordern kann. Er hat nämlich weder Eintritt bezahlt noch ist er gesetzlich gezwungen, hier zu erscheinen. Wende ich Gewalt an, um ihn zu entfernen, kriege ich u. U. ne Anzeige wg. Körperverletzung. Also würde ich die Polizei rufen, um ihn rauswerfen zu lassen und ihn dann zivil verklagen, von meiner Wohnung und mir Abstand zu halten. Einzig, wenn er anfängt mich zu attackieren und/oder meine Wohnung in Trümmer zu legen, kann ich ihn daran hindern - Notwehr.

Differenzieren ist nicht grad deine Stärke :evil:
meinst du deine und meine Eltern waren oder sind keine selbständig denkenden Menschen geworden? :roll:
Deine Eltern kenne ich nicht. Meine Eltern (Bj. 1923/24) haben Beide das Glück gehabt, selbst Kinder denkender Eltern gewesen zu sein. Weder war meine Mutter im BDM aktiv noch mein Vater in der HJ, was letzteres nur mit Tricks und Kniffen ging, aber er wollte nunmal nicht.

Ich fordere keinen 100-%-igen Widerstand gegen alles und jeden. Aber eben erst recht keinen blinden Gehorsam gegenüber allen , die meinen, sie würden den beanspruchen können.
Slotmaster
das Hausrecht hat zwar die Schule, diese muss aber das Hausrecht soweit beugen, wie es gesetzliche Vorgaben verlangen
und als staatliche Institution hat die Schule zB die Wahrung der Grundrechte als oberste Priorität zu setzen
das zweifel ich einfach mal an
Na dann zweifle du mal https://dejure.org/gesetze/GG/1.html
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Was von Hausrecht erzählen und das GG (geschweige denn seine Bedeutung) nicht kennen :evil:
 
aber das kann man dir eh noch tausendmal erklären, das würdest du nicht verstehen

willst du mir damit dummheit unterstellen? muss ich dir alles glauben weil du witti heisst?

link


allerdings muss ich dir(leider) rechtgeben mit dem gleichheitsgrundsatz...einfach so aus lust darf er ihn natürlich nicht verbieten dort hinzugehen.

aber hier ging es ums rauchen...rauchen in schulen ist untersagt-->lehrer nimmt hausrecht war und verbietet es dem schüler...



Das, wovon du redest, ist keine Schule sondern ein Bootcamp. Sowas gibt es in Deutschland nicht.


https://dejure.org/gesetze/GG/1.html Was von Hausrecht erzählen und das GG (geschweige denn seine Bedeutung) nicht kennen :evil:

was hat das mit dem hausrecht zu tun?

https://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Hausrecht&ccheck=1

differenziere mal selber....

Das, wovon du redest, ist keine Schule sondern ein Bootcamp. Sowas gibt es in Deutschland nicht.

verstehe ich so das du sagst,dass es kein hausrecht gibt.

wenn es keins gibt,mit welcher berechtigung willst du dann eine zivilklage einreichen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Slotmaster, du zweifelst an, daß die Grundrechte das Wichtigste sind, was die Schule zu wahren und zu vermitteln hat, wie von wittis-web ausgeführt. Ich hab schon weiter oben geschrieben, daß es sehr wohl Hausrecht gibt, die Schule als staatliche Einrichtung dieses Recht aber nicht mißbrauchen darf. Dein Geschreibsel liest sich, als würde das Hausrecht über dem GG stehen, und das ist eindeutig NICHT so.

Deine Ausführungen
lehrer=weisungsbefugt
schüler=schutzbefohlener

lehrer=hausrecht

...muss der das nicht mal begründen,hausrecht eben.

ein schüler hat innerhalb des schulgeländes nunmal auf den lehrer zu hören,da gibts auch nix zu diskutieren
erinnern mich an Zustände in nem Bootcamp. In ner Schule hat es gefälligst anders zuzugehen. Hier haben die Schüler (noch) Rechte, vor allem die ausm GG.
 
Slotmaster, du zweifelst an, daß die Grundrechte das Wichtigste sind, was die Schule zu wahren und zu vermitteln hat, wie von wittis-web ausgeführt. Ich hab schon weiter oben geschrieben, daß es sehr wohl Hausrecht gibt, die Schule als staatliche Einrichtung dieses Recht aber nicht mißbrauchen darf. Dein Geschreibsel liest sich, als würde das Hausrecht über dem GG stehen, und das ist eindeutig NICHT so.

Deine Ausführungen erinnern mich an Zustände in nem Bootcamp. In ner Schule hat es gefälligst anders zuzugehen. Hier haben die Schüler (noch) Rechte, vor allem die ausm GG.

und dein link weiter oben hat so garnichts mit dem hausrecht zu tun.
das das gg darüber steht ist klar,
das die lehrkraft das hausrecht nicht missbrauchen darf,sollte aus meinem vorigen post eigentlich jeder rauslesen können,der es auch will,
wenn man natürlich alles zerreden will,kann man es auch nicht

allerdings muss ich dir(leider) rechtgeben mit dem gleichheitsgrundsatz...einfach so aus lust darf er ihn natürlich nicht verbieten dort hinzugehen.


aber hier ging es ums rauchen...rauchen in schulen ist untersagt-->lehrer nimmt hausrecht war und verbietet es dem schüler...


wenn du mal richtig lesen würdest,dann hättest du festgestellt,das ich es nicht mehr anzweifle,sondern witti sogar recht gebe:evil:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ihr - lobenswerterweise - so solidarisch seid und den Raucher deckt dann müsst ihr aber auch in Kauf nehmen, mit und für ihn bestraft zu werden.
Is nunmal blöd gelaufen und derjenige hat nicht die nötigen Eier in der Hose um für seinen Mist gradezustehen, aber für jemanden einstehen bedeutet nunmal auch wenns hart auf hart kommt, für denjenigen die Strafe zu kassieren.

Dass solche Dinge wie Schreibverbot auf dem Pausenhof totaler Käse sind, steht ausser Frage, aber mit Bocken und Aufbegehren kommt man da nicht weiter.
Wie auch Mighty schon sagte, schliesst euch mit der SMV kurz, bittet um Gespräche, Diskussion und Klärung mit den Lehrern, beweist Vernunft und Reife, dann werdet ihr auch entsprechend behandelt.
 
Wenn ihr - lobenswerterweise - so solidarisch seid und den Raucher deckt dann müsst ihr aber auch in Kauf nehmen, mit und für ihn bestraft zu werden.

und damit hat die Lehrerin dann etwas gemacht, was in NRW zB mächtig Ärger geben kann
eine Kollektivstrafe, weil niemandem die Schuld an etwas nachgewiesen werden kann, ist hier strikt untersagt und kann, wenn es sich häuft, auch zu Zwangsversetzungen des Lehrers führen
 
Solche Sachen verstehe ich einfach nicht.

Wenn doch die Lehrer (EURE VORGESETZTEN!!) sagen, dass ihr Euch an bestimmten Stellen nicht aufhalten dürfte (aus welchen Gründen auch immer), dann nehmt das einfach mal hin!! So was bricht Euch doch wohl keinen Zacken aus der Krone.

Und es gibt bestimmt auch noch andere Plätze an denen man sich aufhalten kann.

Edit: Und noch was zur "Kollektivstrafe". So was ist eher eine Sanktion (eine Maßnahme zur Maßregelung) und ist daher auch erlaubt. Denn die Lehrer sind nur nur dafür da um Euch was beizubringen, man mags kaum glauben sie haben auch noch erziehende Wirkung.


@LordRoscommon
Du mit deinem Grundgesetz. Ich komme mal bei dir vorbei und stelle mich mal den ganzen Tag (Tag und Nacht) in dein Schlafzimmer. Mal sehen wer mich da ganz schnell rauswirft. Da nutzt mir auch das Grundgesetz recht wenig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Kursmakler: Schmarrn!

1. Lehrer sind nicht die Vorgesetzten ihrer Schüler. Oder bezahlt irgendein Lehrer seine Schüler dafür, daß sie für ihn arbeiten? Kann der Lehrer Schüler einstellen? Entlassen? Da es in D eine SchulPFLICHT gibt, kann sich die Schule ihre Schüler nur sehr bedingt aussuchen und die Lehrer werden den Schülern vom Direktoriat vor die Nase gesetzt.

2. Es geht hier nicht drum, ob der Schulhof noch groß genug ist, um sich anderswo aufzuhalten. Es geht darum, ob eine Lehrerin Willkür gegen Schüler ausüben darf. Die Antwort muß ein klares NEIN sein. Willkür gegenüber vermeintlich Schwächeren auch nur zu dulden, heißt den Obrigkeitsstaat zurückzuholen, den wir 1945 zu den Akten gelegt haben (ok, in den neuen Ländern erst 1989/90).

3. Wenn du dich in mein Schlafzimmer stellst, nutzt MIR das GG, da steht nämlich drin, daß ich ein Recht auf Eigentum habe, das du mir nicht streitig machen kannst. Natürlich schmeiß ich dich raus. Den Rechtsbruch (genauer gesagt: Hausfriedensbruch) hast nämlich DU begangen. Und tatsächlich werden Rechtsbrüche vom GG nicht gedeckt.

Ach ja, die lieben Lehrer(innen) sind Pädagogen, die u.a. auch Werte vermitteln sollen, aber ERZIEHEN sollen sie NICHT, das ist Aufgabe der ELTERN. Leider kommen viele Eltern dieser Aufgabe nicht nach.
 
@LordRoscommon
Du mit deinem Grundgesetz. Ich komme mal bei dir vorbei und stelle mich mal den ganzen Tag (Tag und Nacht) in dein Schlafzimmer. Mal sehen wer mich da ganz schnell rauswirft. Da nutzt mir auch das Grundgesetz recht wenig.

das Grundgesetz wird vom Staate seinen Bürgern gegenüber garantiert
wenn du aber als Privatperson in den Bereich eines Dritten eindringst, so deckt dieses dann das BGB, das wäre eine Straftat, genauer Hausfriedensbruch
 
Ach ja, die lieben Lehrer(innen) sind Pädagogen, die u.a. auch Werte vermitteln sollen, aber ERZIEHEN sollen sie NICHT, das ist Aufgabe der ELTERN. Leider kommen viele Eltern dieser Aufgabe nicht nach.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schullehrer
Die fünf Aufgaben des Lehrers nach dem Katalog der Berufsaufgaben der Lehrer, den der Deutsche Bildungsrat 1970 vorgestellt hat, sind:

* Lehren und Erziehen (beides ist nach dem Bildungsrat nicht zu trennen)
* Beurteilen
* Beraten
* Innovieren

Siehe Quelle, habs extre mit Quelle gepostet, nicht dass du noch denkst, dass ich dir hier irgendwas erzählen will.

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Wenn Lehrer keine Vorgesetzten sind, was sind sie denn dann? Irgendwelche Spinner die sich zum Spaß vor eine Horde ungebildeter Trottel stellt? Und wenn der Lehrer irgendwas sagt, dann einfach ignorieren, er hat ja eh nichts zu sagen, er ist ja schließlich kein VOrgesetzter.

Mein Chef zum Beispiel ist ja auch mein Vorgesetzter und er darf auch keine Leute einstellen/entlassen.

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Zum Eigentum:
Im Grundgesetzt steht neben "Eigentum verpflichtet" auch, dass es dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll :D xD
 
Zuletzt bearbeitet:
Lehrer sind sozusagen Mitarbeiter einer Firma, deren Kunden die Schüler sind. Die Ware ist Bildung. Die Lehrer verkaufen sie. Einige Schüler kaufen davon mehr ein, einige weniger. Der Preis wird entweder als Schulgeld oder durch Steuern bezahlt (auch Schulgeld UND Steuern).

Komm mir doch nicht mit dem Deutschen Bildungsrat von 1970! Genau daran krankt doch das Land, daß viel zu viele meinen, wir hätten immer noch die Zeit von vor fast 40(!) Jahren. Ist auch schon überholt, wie der Absatz direkt unter dem von dir zitierten zeigt.

Die Internationale Bildungskommission NRW (Zukunft der Bildung – Schule der Zukunft, 1995, auch Denkschrift) hat ein berufliches Leitbild für Lehrer der Zukunft entworfen:

In einer partnerschaftlichen Schule sollen sich Schüler und Lehrer wohlfühlen; es soll sinnvoll und effektiv gelehrt und gelernt werden; fachliche, soziale und personale Kompetenzen sollen sich gleichwertig entfalten.
Lehrer sollen selbstverantwortlich arbeiten.
Lehrer brauchen vor allem eine positive pädagogische und soziale Grundeinstellung.
Lehrer verstehen ihre Tätigkeit innovativ und planen und arrangieren Lern- und Erziehungsprozesse kreativ.
Lehrer arbeiten in einer lernenden Organisation und fühlen sich dieser verpflichtet.
Lehrer haben hohe kommunikative Fähigkeiten.
Die Denkschrift präzisiert folgende Kompetenzen (S. 304f):

Fachlich-didaktische Kompetenz
Methodische Kompetenz
Kompetenz zur Leitung von Lerngruppen
Diagnostische Kompetenz
Beratungskompetenz
Metakognitive Kompetenz
Medienkompetenz
Teamfähigkeit

Weiterhin wurde der Deutsche Bildungsrat 1975 aufgelöst und durch die https://de.wikipedia.org/wiki/Bund-Länder-Kommission_für_Bildungsplanung_und_Forschungsförderung ersetzt, die 1982 vernünftige Vorschläge in der Sache gemacht hat, welche aber den Finanzpolitiker aller politischen Couleur zuwider waren (ja, Bildung kostet Geld, das geht nicht!).

Nachdem die BLK 1983 unter Kohl drastisch verkleinert worden war, hatte sie auch nix mehr zu sagen. Seit 2008 gibt es die "Gemeinsame Wissenschaftskonferenz" unter Vorsitz von Bundesbildungsministern Schavan. https://www.gwk-bonn.de/index.php?id=22 Die GWK beschäftigt sich mit Forschungsförderung in- und außerhalb der Hochschulen.

Aber die elementarsten Bildungseinrichtungen, Kindergärten (ja!!!) und Grundschulen werden sträflich vernachlässigt und mit völlig unzureichenden finanziellen Mitteln betrieben.
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Zum "Eigentum verpflichtet": Da steht im GG Art. 14:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Die Inhalte und Schranken findest du im BGB und im StGB. Oder verpflichtet dein Eigentum dazu, dir dein Portemonnaie auszuräumen, wer immer Lust dazu verspürt?
 
Ach ja, die lieben Lehrer(innen) sind Pädagogen, die u.a. auch Werte vermitteln sollen, aber ERZIEHEN sollen sie NICHT, das ist Aufgabe der ELTERN. Leider kommen viele Eltern dieser Aufgabe nicht nach.
Also für mich gehört Wertevermittlung ganz klar in den Bereich der Erziehung. Erziehung und Bildung hängen meiner Meinung nach auch untrennbar zusammen.
Außerdem, was soll der Kindergarten. Ihr tut ja so als ob sich der Lehrer mit dem "Platzverweis" eines Vergehens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hätte. :roll: Wer bei bei solchen Kindereien wie "Ich darf mich hier nicht mehr hinstellen, sondern muss mich 10m weiter drüben aufhalten" mit dem Grundgesetz kommt.... Da fällt mir irgendwie nix dazu ein.
Dass diese Anordnungen ("Strafe" würd ich das gar nicht nennen; nicht alles was mir nicht passt ist eine Strafe) trotzdem fragwürdig und nicht gerade pädagogisch wertvoll sind stell ich gar nicht in Frage.
Wie auch Mighty schon sagte, schliesst euch mit der SMV kurz, bittet um Gespräche, Diskussion und Klärung mit den Lehrern, beweist Vernunft und Reife, dann werdet ihr auch entsprechend behandelt.
Das ist die einzig vernüftige Lösung.
 
Nein, ein Lehrer stellt auch eine Erziehperson da. Der Lehrer hat die Aufgabe, den Schüler zu erziehen. Dies ist seine Pflicht.

Oder sollen die Eltern die Kinder dann erziehen, wenn die Eltern um 18:00 von der Arbeit zurückkommen?

LG, EloKoN
 
Eltern sollen erziehen, Lehrer sind aber genauso dafür zuständig - vor allem hinsichtlich sozialer Werte und Normen in unserem Leben...
 
Also ich bin ja komplett der Meinung von mighty mobhttps://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=4678296&postcount=37
Irgendwie habt ihr euch aber jetzt alle daran aufgehängt:
es müsste also hier im vorliegenden Fall eine Schulhofeinteilung vorliegen, die für ALLE Schüler der selben Jahrgangsstufe zB gälte
also zB Bereich X für 5-7 und Bereich Y für 8-10 und Bereich Z für die übrigen Klassen
da das hier aber nicht der Fall war, hat die Lehrerin sich hier einfach mal zu weit aus ihrem Fenster gelehnt und gegen das Grundrecht verstoßen, welches die staatliche Schule aber zu wahren hat
Ok, und alles ist wunderbar und eitel Sonnenschein, wenn der ganzen Schule verboten wird, dahin zu gehen. Oder von mir aus der ganzen Jahrgangsstufe.
Dann komme aber ich -als liebes nettes Mädel, was nie im Leben eine Zigarette anfasen würde und sage: " Herr Direktor, Herr Direktor. Das ist ja sooo ungerecht. Nur weil die bösen Jungs da rauchen darf ich jetzt da auch nicht mehr sitzen und Topflappen häkeln!" Das wäre doch auch ungerecht oder?
Und bin ich jetzt in meinen Grundrechten beschränkt, weil ich nicht aufs Männerklo gehen darf? Oder weil wir im Damenklo keine Pissoirs haben? Wo ist die Gleichheit? Wen kann ich jetzt verklagen? Her mit dem Anwalt!!!
Sorry Leute, aber das ist bekloppt. Wenn sich jemand falsch verhält muss er mit Konsequenzen rechnen. Ohne blind und brav einer Macht hinterherzuhecheln. Aber dennoch sollte er mit Respekt und angemessenem Gehorsam seinen Vorgesetzten / Eltern / Lehrern begegnen.

Das ist alles komplett übertrieben. Und dann schreibt Weigl hier:
Erst werden uns quasi ohne Grund Handys so gut wie verboten,
JA GENAU!!!:LOL: Muahahaha. Völlig grundlos, hihi, :LOL: - soll ich mich jetzt dazu ernsthaft äußern???
 
Nein, das widerspricht sich nicht. Wenn er nicht mit Konsequenzen rechnet bedeutet das eher, dass er ohne viel nachdenken durch die Welt läuft. Ob er die Konsequenzen dann akzeptiert,... steht auf einem anderen Blatt.