Steuer Wie Rechnung stellen?

BigSword

Shinigami
ID: 381846
L
29 Dezember 2009
1.493
107
Hallo,

vorweg: Ich weiß wie eine Rechnung aussieht, habe aber ein Problem. Ich habe einen Arbeitsauftrag erhalten, für den ich 250€ bekomme. Die eigentliche Arbeit ist kein Problem, aber ich muss eine Rechnung ausstellen, habe aber keine Ahnung wie das genau geht.

Ich bin noch minderjährig und habe noch nie eine Rechnung ausgestellt. Mein Bruder meinte, es wäre kompliziert, eine Rechnung zu stellen, da man irgendwelche Umsatznummern aufschreiben und Steuern mitzählen muss.

Wer kann mich mal aufklären, wie ich als Jugendlicher richtig eine Rechnung stelle und worauf ich achten muss?
 
Du schreibst

Deinen Namen + Deine Adresse drauf

den Rechnungsempfänger (den der die Rechnung bekommt)

was Du gemacht hast

Deine Vergütung (250 €)

evtl noch Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz

Deine Bankverbindung (sofern er nicht bar bezahlt)
 
Ist das ne deutsche Firma?

bis 17.500 € Einnahmen im Jahr kannst Du ohne Umsatzsteuer abrechnen.
Diese Einnahme abzüglich Deiner Ausgaben musst Du allerdings in der Steuererklärung angeben. (wenn mehr als 400 € Gewinn im Jahr)
 
Ist wohl ne österreichische, zumindest steht in der UID "AT" am Anfang, was vermutlich für Austria steht.

Was soll das für eine Steuererklärung sein die ich machen muss?
 
AT ist Österreich

dann solltest Du den Satz mit der Kleinunternehmerregelung drunter schreiben.

Einkommensteuererklärung

wenn Du nur die 250 € im Jahr hast und kein weiteres Einkommen bist Du vermutlich nicht verpflichtet eine abzugeben.
 
Ich hätte vor, in Zukunft noch mehr Aufträge anzunehmen, also könnten pro Jahr auch locker mehr als 400€ rauskommen...
 
Und wenn ich mich nicht ganz täusche dann musst du auch ein Kleinunternehmen gründen ohne USt.

Ist dafür da, dass du 17.500 Euro jährlich verdienen darfst. Zudem musst du ein Kleinunternehmen angemeldet haben um diesen Satz verwenden zu dürfen:

Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz
 
Ohne ein Gewerbe stellst Du nur eine Quittung aus. Darauf schreibst Du "Ich habe von Fa. XY 250 Euro erhalten für Leistung Z." Unterschrift und fertig.

Du darfst keinerlei Steuern ausweisen und auch nicht auf den §19 hinweisen, solange Du keine Gewerbeanmeldung gemacht hast.

Marty
 
die Umsatzsteuer ist nicht von einem Gewerbe abhängig.
Wenn er über 17.500 € ohne Gewerbeanmeldung einnimmt müsste er trotzdem Umsatzsteuer darauf zahlen.

Bei einem Beleg kann er den Hinweis vermutlich aber auch weglassen.
 
die Umsatzsteuer ist nicht von einem Gewerbe abhängig.
Für mich als Laie: Ist man denn bei einer einmaligen Tätitgkeit, die man ohne Gewerbeanmeldung ausführt (und das auch darf) ein "Unternehmer" im Sinne des UStg?

Wenn er über 17.500 € ohne Gewerbeanmeldung einnimmt müsste er trotzdem Umsatzsteuer darauf zahlen.
Und bei 250 Euro? Unterliegt er dann auch ohne Gewerbe dem §19 UStg?

Marty
 
Für mich als Laie: Ist man denn bei einer einmaligen Tätitgkeit, die man ohne Gewerbeanmeldung ausführt (und das auch darf) ein "Unternehmer" im Sinne des UStg?

Bei einem einmaligen Umsatz nicht. Er will jedoch weitere Aufträge ausführen
(hat er mir zumindest per PN so mit geteilt.)

hier mal etwas was ich auf die Schnelle gefunden habe

3) 1Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (vgl. BFH-Urteile vom 30.7.1986, V R 41/76, BStBl II S. 874, und vom 18.7.1991, V R 86/87, BStBl II S. 776). 2Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall. 3Die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale müssen gegeneinander abgewogen werden. 4Als Kriterien für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit kommen nach dem BFH-Urteil vom 18.7.1991, a.a.O., insbesondere in Betracht:

* mehrjährige Tätigkeit,
* planmäßiges Handeln,
* auf Wiederholung angelegte Tätigkeit,
* die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes,
* Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter
Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses,
* langfristige Duldung eines Eingriffs in den eigenen Rechtskreis,
* Intensität des Tätigwerdens,
* Beteiligung am Markt,
* Auftreten wie ein Händler,
* Unterhalten eines Geschäftslokals,
* Auftreten nach außen, z.B. gegenüber Behörden

Entscheiden kann das sicher nur das Amt. Bin ja auch kein USt-Experte.
Davon soll es ja auch nur ganz wenige geben 8O

Und bei 250 Euro? Unterliegt er dann auch ohne Gewerbe dem §19 UStg?

Wenn sein Tun als Unternehmen im Sinne des UStG zählt dann ja

MSF
 
Das Ganze ist wirklich nicht so leicht wie ich dachte :-?

Heißt das, ich muss ein Gewerbe anmelden (darf ich das überhaupt unter 18?) und muss bei jeder Rechnung meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, aber bis 17.500€ jährlich keine Steuern zahlen?

WIe sähe es aus, wenn ich jetzt nur diesen einen Auftrag annehmen würde und es dabei vorerst belassen würde?
 
ob Du ein Gewerbe anmelden musst kann Dir nur das zuständige Gewerbeamt sicher sagen. bis 12 Umsätze im Jahr würde ich keins extra anmelden.

Unter 18 Jahren gibt es mit einem Gewerbe weitere Hürden. Deine Eltern müssten zustimmen evtl. sogar das Vormundschaftsgericht. Also nicht wirklich lohnenswert.

Die Einnahmen (abzüglich evtl. Ausgaben) musst Du immer in Deiner Einkommensteuer angeben. Ob Du im Endeffekt Einkommensteuer darauf bezahlst kommt auf Dein weiteres Einkommen an. Unter 8.000 Gewinn im Jahr zahlst Du im Normalfall nichts.

Umsatzsteuerlich geht es wie gesagt ab 17.500 los.

Eine USt-ID würdest Du nur bekommen wenn Du Dich als Unternehmen registrieren lässt.
 
Ohne ein Gewerbe stellst Du nur eine Quittung aus. Darauf schreibst Du "Ich habe von Fa. XY 250 Euro erhalten für Leistung Z." Unterschrift und fertig.

Du darfst keinerlei Steuern ausweisen und auch nicht auf den §19 hinweisen, solange Du keine Gewerbeanmeldung gemacht hast.

Marty

die Umsatzsteuer ist nicht von einem Gewerbe abhängig.
Wenn er über 17.500 € ohne Gewerbeanmeldung einnimmt müsste er trotzdem Umsatzsteuer darauf zahlen.

Bei einem Beleg kann er den Hinweis vermutlich aber auch weglassen.

Ich bin ja auch nur leihe. :p

Sehe es aber genauso wie Marty, da das Umsatzsteuerrecht doch nur für Gewerbetreibende gilt, m.M.n. ist das UstG nicht für Privatgeschäfte heranzuziehen. ;)
 
evtl noch Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 Umsatzsteuergesetz

Das dürftest du erst schreiben, wenn du bereits ein Kleinunternehmen angemeldet hast. Den Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Unternehmer werde ich jetzt nicht erklären.

Da du sicherlich keine Lust hast als Minderjähriger eine Firma zu gründen: Eltern überreden, Eltern müssen unterschreiben, Familiengericht muss entscheiden, ob du dafür in der Lage bist, Lehrer wird eventuell auch kontaktiert.
Das ist ein Haufen-Arbeit und lohnt sich für dich denke nicht.

Du kannst einfach eine Rechnung als Privat ausstellen. Dein Auftraggeber wird deine Arbeit vermutlich als Betriebsausgabe deklarieren und brauch dafür eine Rechnung.
Und da wird es kein Problem sein, wenn die Rechnung von privat ist. Du googelst jetzt einfach nach "Rechnung Privat" und suchst dir eine Vorlage. Falls es noch nicht draufsteht, schreibst du noch drauf:Keine USt ausweisbar, da Privatperson

Wie lange darfst du das so machen?
Man darf pro Rechnung bis zu 410,- EUR verrechnen und 1200,- EUR pro Jahr als Privatperson (Freibetrag Freizeit und Hobby). Ohne Angabe von Steuernummer und MwSt. Den Gesamtbetrag dann in der Einkommenserklärung mit angeben. Weil du keine Einkommenserklärung ausfüllst, weil du minderjährig bist, kommt auf dich nichts weiteres zu. (Nein, auch nicht deine Eltern müssen das draufschreiben!)

Mit der Frage, ob du als Minderjähriger eine Rechnung schreiben darfst, habe ich jetzt nicht recherchiert, sollte aber kein Problem darstellen.

Liebe Grüße
 
die Umsatzsteuer ist nicht von einem Gewerbe abhängig.

da das Umsatzsteuerrecht doch nur für Gewerbetreibende gilt, m.M.n. ist das UstG nicht für Privatgeschäfte heranzuziehen. ;)

Korrekt .. eine Umsatzsteuer wird nur von Gewerbetreibenden fällig, und auch nur dann, wenn er eben nicht unter die Ausnahmeregelung des §19 fällt.
Eine Privatperson erhebt keine Umsatzsteuer, richtiger, darf keine Umsatzsteuer ausweisen.

Es ist nun hier die Frage, ob diese "Jobs", je nach Umfang, noch unter die Regelung für Schülerjobs fallen würden, oder ob es hier schon wirklich in den Bereich einer Selbstständigkeit käme, für die eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Genauere Infos kann nur die zuständige Gewerbestelle der Gemeinde (meist Bürgerbüro oder Ordnungsamt) erteilen, da es zuviele kleine Faktoren gibt, die entscheidend sein könnten.
 
Ich bin ja auch nur leihe. :p

Sehe es aber genauso wie Marty, da das Umsatzsteuerrecht doch nur für Gewerbetreibende gilt, m.M.n. ist das UstG nicht für Privatgeschäfte heranzuziehen. ;)

Umsatzsteuerlich gesehen gibt es nur den Begriff Unternehmen.
Der stimmt in der Bedeutung nicht mit Gewerbe überein. Er ist weitaus umfassender zutreffend. Zum Beispiel können auch Vermieter für die Vermietung von Gewerberäume eine Abrechnung der Umsatzsteuer wählen.
Für Vermietung benötigst Du im Normalfall keine Gewerbegenehmigung.
Wenn die Gewerbegenehmigung Vorraussetzung wäre würde keiner mehr ein Gewerbe anmmelden da er sich ja dann die Umsatzsteuer sparen könnte.

Zitat von MSF Beitrag anzeigen
Eine USt-ID würdest Du nur bekommen wenn Du Dich als Unternehmen registrieren lässt.
Nicht ganz richtig. Meldest du ein Kleinunternehmen an und sagst du möchtest keine USt ausweisen so bekommst du auch keine USt ID.

Das stimmt nicht. Du kannst auch als Kleinunternehmer eine USt-ID-Nr.
beantragen z. Bsp. wenn Du innergemeinschaftliche Sachen machen willst.

wittis-web.de
Standard
Zitat:
Zitat von MSF Beitrag anzeigen
die Umsatzsteuer ist nicht von einem Gewerbe abhängig.
Zitat:
Zitat von Bounty Beitrag anzeigen
da das Umsatzsteuerrecht doch nur für Gewerbetreibende gilt, m.M.n. ist das UstG nicht für Privatgeschäfte heranzuziehen.
Korrekt .. eine Umsatzsteuer wird nur von Gewerbetreibenden fällig, und auch nur dann, wenn er eben nicht unter die Ausnahmeregelung des §19 fällt.
Eine Privatperson erhebt keine Umsatzsteuer, richtiger, darf keine Umsatzsteuer ausweisen.

Das ist Quatsch was Du schreibst. Begründung siehe 1. in diesem Post
 
Zuletzt bearbeitet: