Werbeeinnahmen - "Kleinunternehmer"?

Geegle

Lächelt dümmlich.
ID: 234520
L
1 Mai 2006
2.049
84
Hallo.

Ich möchte in nächster Zeit etwas Werbung auf meine Website schalten. Nun habe ich eine Frage zur Gewerbeanmeldung bei Werbeeinnahmen durch die eigene Website, sowie zum Inhalt meines Impressums.

Ich habe mich natürlich schon etwas schlau gemacht: Auf jeden Fall muss ich bei Werbeeinnahmen durch Vermarktung der eigenen Website meine Einnahmen beim Finanzamt anmelden. Allerdings gibt es die Kleinunternehmerregelung, die vorschreibt, dass für Umsätze unter 50.000 Euro im Jahr keine Umsatzsteuer fällig wird.

Mich würde interessieren, ob das so stimmt.
Ich rechne mit um die 100 Euro Werbeeinnahmen pro Monat, was jährlich also 1200 Euro währen. Somit würde ich auf jeden Fall als Kleinunternehmer gelten.

Melde ich mich direkt im ortsansässigen Ordnungs- oder Finanzamt als Kleinunternehmer an und muss ich auch einmal jährlich eine Steuererklärung machen, oder besteht für Kleinunternehmer keine Meldepflicht? Und muss mein Impressum dann eine gesonderte Kennzeichnung erhalten, um meine Website rechtlich abzusichern?

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Einen schönen Samstag.
 
Hallo,

die Umsatzsteuergrenze liegt im Augenblick bei 36000 Euro/Jahr, wenn ich mich nicht irre.

Die wird (fast) jedes Jahr angepasst.

Wobei man hier unterscheiden muss. Das ist der Umsatz, ab dem du zwingend umsatzsteuerpflichtig wirst, vorher hast du die Wahlfreiheit.

Wenn man z.B. mit Waren handelt, sollte man unabhängig vom Umsatz immer die Variante wählen, in der man umsatzsteuerpflichtig ist.

Aber das trifft ja auf dich nicht zu.

Du musst zum Ordnungs/Gewerbeamt gehen und ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt meldet sich dann schon von alleine. ;)

Die IHK übrigens auch, da solltest du dich beitragsfrei stellen, das geht.

Ansonsten empfehle ich ein eigenes Bankkonto für den geschäftlichen Teil. Das ist zwar nicht vorgeschrieben, erleichtert aber alles.

Dann besorge dir noch ein Programm für deine Einnahme-Ausgabenrechnung, da gibt es günstige, aber durchaus gute Sachen.

Pflicht ist ein Kassenbuch, auch wenn du wahrscheinlich wenig über Kasse machen wirst, da reicht aber ein Excel-Sheet.

Einfach mal im Sharewarebereich umsehen.
 
Hallo.

Ich danke dir erstmal für die Antwort.

Also ich melde mich als "Internetdienstleister" im Ordnungsamt an und gehe dann noch zur IHK und lasse mich "beitragsfrei" (?) stellen.

Ist es richtig, dass mir hierbei für die Anmeldung eines Gewerbes eine Gebühr von 30 Euro angerechnet wird?

Ein Geschäftskonto wäre also noch nützlich, wobei ich denke, dass bei den wenigen Transaktionen das nicht so schwierig wird die Überweisungen auseinanderzuhalten. Ich werde ja keine zweite Klamm-Seite leiten.

Eingaben und Ausgaben müssen archiviert werden, das ist soweit klar.
Allerdings habe ich gestern gelesen, dass ein Kassenbuch nicht unbedingt notwendig ist:
https://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-and-co/48395-faq-kleinunternehmer.html
(Beitrag 2, "Muss ich eine Kasse führen?")

Aber ich denke mal, du meinst sicherlich die Regelung, dass ich jedes Jahr zum 31.05. meine Steuererklärung einreichen (Umsatzsteuererklärung) muss.

Gesetz dem Fall ich entschließe mich meine Einnahmen teilweise an einen Verein zu spenden.
Kann ich das als "Unternehmen" ohne Probleme machen? Ich bin mir dabei natürlich bewusst, dass mir keine steuerlichen Vergünstigungen zu Gute kommen werden.
Als Kleinunternehmer habe ich aber allerdings auch nie die Möglichkeit notwendige Anschaffungen steuerlich geltend zu machen, oder?

Danke dir erstmal.
Habe sicher gleich noch ne Frage, ich lese gerade so ein Buch zum Thema Existenzgründung.
 
Hm,

die IHK kommt von alleine auf dich zu (Zwangsmitgliedschaft), du kannst aber auf Antrag beitragsfrei geschaltet werden. Das geht einfach durch formlosen Antrag.

Gesetz dem Fall ich entschließe mich meine Einnahmen teilweise an einen Verein zu spenden.
Kann ich das als "Unternehmen" ohne Probleme machen? Ich bin mir dabei natürlich bewusst, dass mir keine steuerlichen Vergünstigungen zu Gute kommen werden.
Als Kleinunternehmer habe ich aber allerdings auch nie die Möglichkeit notwendige Anschaffungen steuerlich geltend zu machen, oder?

Warum nicht? Steuerliche Möglichkeiten hast du auch.

Grosses Missverständniss hierbei: Es gibt keine "Kleinunternehmen", das ist nur ein Begriff aus dem Umsatzsteuerverfahren.

Es gibt hier Grenzen, ebenso wie für den "Kaufmann". Das ist aber steuerlich überhaupt nicht relevant.

Ein Geschäftskonto wäre also noch nützlich, wobei ich denke, dass bei den wenigen Transaktionen das nicht so schwierig wird die Überweisungen auseinanderzuhalten. Ich werde ja keine zweite Klamm-Seite leiten

Musst du ja nicht. Aber alles, was über dein Privatkonto läuft, muss auch so verbucht werden. Ich mag keine "Privatbuchungen". ;)

Du könntest dich auch mal bei einem Steuerberater erkundigen. Erstberatungen sind oft kostenlos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wir schon in einem Gewerbe-Thread sind, hätte ich da auch eine Frage. Dann brauch ich keinen eigenen Thread eröffnen. ;)

Also ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und habe nicht die Sonderregelung gewählt. Das heißt ich muss auf Rechnungen MwSt. ausweisen und ans Finanzamt abführen.
Jetzt hab ich vor mir einen PC zu kaufen. Ich könnte jetzt umständlich über die Umsatzsteuervoranmeldung mir die MwSt. die ich dafür bezahlt habe vom Finanzamt wieder holen.
Gibt es eine vereinfache Möglichkeit? Es macht doch keinen Sinn dass der Shop die MwSt. ans Finanzamt abdrückt und ich die mir wiederhole. Kann also beim Handel zwischen 2 Gewerben die MwSt. nicht einfach entfallen?
 
Nein kann nicht enfallen (zumindest nicht bei normalen inädnischen geschäften, Die ausnahme mit ausland lasse ich weg).

Der der die Kohle bekommt ist immer der Schuldner der USt und muß sie ans FA abführen.

Schließlich könntest du ihm ja sonstawas erzählen, also das du natürich VorSt ziehen darfst, aber das kann er ja nur schwer Prüfen!

Kannst du dir also nur über die Voranmeldung wiederholen
 
Gibt es eine vereinfache Möglichkeit? Es macht doch keinen Sinn dass der Shop die MwSt. ans Finanzamt abdrückt und ich die mir wiederhole. Kann also beim Handel zwischen 2 Gewerben die MwSt. nicht einfach entfallen?

Nö,

das geht nicht. Im innergemeinschaftlichen Verkehr (geiles Wort;)) läuft das so.
D. h., wenn du in der EU etwas bestellst, musst du keine fremde Mwst. zahlen, musst es aber melden. Dafür gibt es die berühmte VAT-Number. ;)

Innerhalb von Deutschland musst du immer erstmal löhnen, bekommst es aber wieder bzw. kannst es verechnen.
 
Hm,

ich glaube, das liegt an den Steuergesetzen, die teilweise wohl Ländersache sind.

Ist aber jetzt nur ne Mutmaßung. Ich habe mal in ner Firma gearbeitet (TK-Bereich) und wir haben manchmal ~ ne Million/Monat Vorsteuer vom FA bekommen am Anfang.

Da durfte Bad_Boy aber oft mit Belegen beim FA andackeln, war aber witzig.
 
Deutschland Plant eine Änderung bei der UST, aber da muß die EU zustimmen, denn momentan wird durch diese UST/VorSt Regelung viel betrogen.
 
Wie kann dadurch betrogen werden? Klar ich könnte angeben ich hab etwas gekauft und will die MwSt wieder haben, obwohl ich nix gekauft habe. Aber ich muss doch am Jahresende eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen und da dann die Rechnung einreichen. Sehe da also keine Betrugsmöglichkeit. Mal davon abgesehen, dass es viel zu Riskant wäre, das Finanzamt betrügen zu wollen.
Aber ok, wenn man hier im Kleinen (im Forum) schon sieht, wie betrogen wird, wundert mich garnix mehr.
 
Naja durch Gründung von Scheinfirmen, Erstellen von Scheinrechnungen etc. PP, dass wird dann schon in Großen Umfang gemacht und nach kurzem sind die Firmen mit dem Geld futsch.

Und das will Deutschland durch Änderung des UStG verhindern. Aber da müssen die EU staaten zustimmen, D will es zunächst in einem Pilotmodel testen...
 
Wie kann dadurch betrogen werden? Klar ich könnte angeben ich hab etwas gekauft und will die MwSt wieder haben, obwohl ich nix gekauft habe. Aber ich muss doch am Jahresende eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen und da dann die Rechnung einreichen.
Du reichst dem FA aber keine Rechnungen ein. Die Rechnungen sieht das FA nur bei einer Prüfung. Und die findet bei Einzelunternehmungen im Schnitt alle 47 Jahre statt.

Marty
 
Du reichst dem FA aber keine Rechnungen ein. Die Rechnungen sieht das FA nur bei einer Prüfung. Und die findet bei Einzelunternehmungen im Schnitt alle 47 Jahre statt.

Marty

Wenns um Hohe beträge geht will das Fa schon mal mittendrin Rechnungen sehen (denke das aber sehr selten und bei neuen Firmen.). Und ansonsten erfolgen Prüfungen alle paar Jahre, da es sowas wie Verjährung gibt und Unterlagen auch nur 10 Jahre aufbewahrt werden müssen!! Somit wird alle paar Jahre geprüft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungsfrist
 
Du reichst dem FA aber keine Rechnungen ein. Die Rechnungen sieht das FA nur bei einer Prüfung. Und die findet bei Einzelunternehmungen im Schnitt alle 47 Jahre statt.

Marty

Wie gesagt, es gibt Ausnahmen, wenn du dir jeden Monat Vorsteuer auszahlen lässt. Ich durfte mit Originalbelegen (Rechnungen über 50K) beim FA antanzen.

Lustige Fragen haben die auch gestellt. ;) Z.B.. ob wir vorhaben, jemals Umsatz zu machen.
 
Wie gesagt, es gibt Ausnahmen, wenn du dir jeden Monat Vorsteuer auszahlen lässt. Ich durfte mit Originalbelegen (Rechnungen über 50K) beim FA antanzen.
In den Grössenordnungen dürfte das wohl dann auch gerechtfertigt sein. Ich denke aber vielmehr an den Kleinunternehmer mit Gewerbe nebenbei. Wenn der mal einfach ein Notebook auf seine Anlagenliste schreibt und das mit absetzt, wird keiner beim FA jemals nach der Rechnung dafür fragen.

Bei einer Aussenprüfung ist das was anderes. Ich habe extra nochmal in meinem Bekanntenkreis gefragt. Einer von acht hatte in den letzten 10 Jahren eine Aussenprüfung. Zugegeben, keine offizielle Statistik, aber für mich durchaus aussagekräftig.

Gruss
Marty
 
Ja klar, da hast du Recht.

Mein Vater war ca. 25 Jahre selbständig (Dreherei/Schlosserei), dann gab es eine Außenprüfung. :)

Mein Beispiel ist die Ausnahme. Hat wohl das FA gewundert (mit Recht), dass wir monatelang Vorsteuer im 6 bis 7stelligen Bereich von ihnen wollten.
Aber die Firma hat selbst Leitungen verlegt, jeder Meter hat ca. 300 Mark gekostet.
 
Naja wird dann wohl am Umfng (Gewinn) liegen. Ich meine das in meiner Ausbildung alle meine Mandanten (also die ich gebucht habe) einmal geprüft wurden.

Wahrscheinlich wird eher geguckt, wenn dann noch Lohn gezahlt wird, ob da auch alles korrekt abläuft...

Was ich sagen kann ist, das das FA wohl nur alle 3 Jahre die ESt Erklärug näher anguckt (diesmal wohl nicht, denn die haben mir das Geld statt meinen Eltern überwiesen ,letztes Jahr mein Fehler mit dem Konto, diese Pfeifen, wozu gebe ich denn die Kontonummer an und diesmal die richtige?!?!)
 
Na ja,

auch in Finzämtern arbeiten Menschen, die Fehler machen.
Ich habe im Berufsleben eine Lohnsteuerprüfung (harmlos) und zwei Betriebsprüfungen mitgemacht.

Wenn du du sauber arbeitest, alles kein Problem. Witzig ist es allerdings, wenn die sich ihre eigene Thermoskanne mit Kaffee mitbringen, um nicht als bestechlich zu gelten.
 
Naja aber wozu gibt man eine Erklärung mit Barcode ab? Da sollten doch alle Daten automatisch übernommen werden oder??


Also bei uns wars gang und gäbe, das Prüfer was zu Trinken bekommen haben, Ob Kaffee, Tee, Wasser ,Osaft Apfelsaft. Einen Prüfer hatten wir, der ist echt gut drauf, der hat sich zum Frühstück zu uns gesetzt oder MIttag, und hat mit uns gequatscht und den konnte man auch ruhig Steuerliches Fragen, wenn man mal sich uneinig war, wie er das denn sieht....

Aber sind nur wenige so.