Wer trägt Rücksendekosten?

Seit wann haften Eltern für Straftaten ihrer Kinder oder Schäden, die diese verursacht haben?
ich glaube seit dem 1.Januar 1900 ;)
BGB schrieb:
§ 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen​

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
 
Welcher Schaden wurde hier "widerrechtlich" zugefügt?
ein finanzieller Schaden (Versandkosten), welcher aufgrund einer gegen das Vertragsrecht und BGB verstoßenden Handlung (Registrierung obwohl nicht 18 [entgegen den AGB], Vertragsschließung ohne Zustimmung der Aufsichtspflichtigen) und deren Folgen (Rücksendung) entstand
 
Es existiert doch kein Vertrag (mehr). Und das der Anbieter die Bestellung annimmt, ohne das Alter zu püfen, ist doch eher ihm zuzurechnen. Ein reines Textfeld für das Geburtsdatum scheint ja nicht ausreichend zu sein. Wäre es also nicht Aufgabe des Anbieters, wenn er schon nur volljährige Kunden möchte, warum auch immer, dies auch zu prüfen, bevor er Angebote annimmt?

Auf Basis der AGB hätte gar kein Vertrag zustande kommen dürfen. Auf Basis des Gesetzes war er zumindest schwebend unwirksam und wurde von den Eltern eben nicht akzeptiert.

Marty
 
Es existiert doch kein Vertrag (mehr). Und das der Anbieter die Bestellung annimmt, ohne das Alter zu püfen, ist doch eher ihm zuzurechnen. Ein reines Textfeld für das Geburtsdatum scheint ja nicht ausreichend zu sein. Wäre es also nicht Aufgabe des Anbieters, wenn er schon nur volljährige Kunden möchte, warum auch immer, dies auch zu prüfen, bevor er Angebote annimmt?

Auf Basis der AGB hätte gar kein Vertrag zustande kommen dürfen. Auf Basis des Gesetzes war er zumindest schwebend unwirksam und wurde von den Eltern eben nicht akzeptiert.

Marty

Bei ebay gibt man sein Geburtstags Datum an mehr nicht, der Rest ist in der AGB geregelt denen man bei der Anmeldung zustimmen muß.
2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.
Da du selbst dich lange genug im I-Net bewegst solltest du wissen das es noch keine verlässliche Methode gibt das alter zu Prüfen.

Deshalb habe ich ja auf den §832 verwiesen.

mfg Robo-cop
 
Klar, Schufaanfrage nach Geburtsdatum, so wie es teilweise bei Ebay gehandhabt wird...

Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erließ der Bundesgerichtshof 1985 das „Schufa-Urteil“ (BGH-Urteil vom 19. September 1985, siehe BGHZ 95, S. 362 ff.), wonach Kundendaten nur dann an die Schufa übermittelt werden dürfen, wenn die Kunden einverstanden sind, die sogenannte „Schufa-Klausel“.

Eine Datenübermittlung aufgrund einer pauschalen Einwilligung an die Schufa ist ohne eine Interessenabwägung unzulässig (Oberlandesgericht Düsseldorf, 10. Zivilsenat, Urteil vom 14. Dezember 2006, AZ. I-10 U 69/06 [4]).

mfg Robo-cop
 
Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erließ der Bundesgerichtshof 1985 das „Schufa-Urteil“ (BGH-Urteil vom 19. September 1985, siehe BGHZ 95, S. 362 ff.), wonach Kundendaten nur dann an die Schufa übermittelt werden dürfen, wenn die Kunden einverstanden sind, die sogenannte „Schufa-Klausel“.
Also geht es ja. Der Kunde stimmt zu und Fall erledigt. Postident wäre eine Alternative.

Das Problem der Altersverifikation ist doch ein Problem des Anbieters, ein reiner Verweis in den AGB reicht nicht. Das haben Pornoangebote in Deutschland doch erfahren müssen.

Marty
 
Also geht es ja. Der Kunde stimmt zu und Fall erledigt. Postident wäre eine Alternative.

Das Problem der Altersverifikation ist doch ein Problem des Anbieters, ein reiner Verweis in den AGB reicht nicht. Das haben Pornoangebote in Deutschland doch erfahren müssen.

Marty

Die Schufa ist im Besitz von ca. 479 Millionen Einzeldaten von 66,2 Millionen natürlichen Personen, damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst.

Da minderjährige nicht in der Schufa sind wirst du somit bei einer Prüfung nicht das alter feststellen können so wie von den einem Viertel aller Deutschen.

Somit kann man sagen das zur Zeit nur 2 Möglichkeiten bestehen das alter einer Person festzustellen.
Postident und persönliche vorlage des Personalausweises.

Bei den Pornoangeboten darfst du aber nicht vergessen das hier das Problem war (ist) das es weitergabe von Pornografischem Material war (ist) was Verboten ist natürlich an minderjährige. In dem Fall wo es hier geht seint es ja nicht der Fall zu sein.

mfg Robo-cop
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessante Situation.

Wie war die Zahlungsform? Vorkasse ( Paypal oder Online-Überweisung ) oder auf Rechnung ?
 
Also, wenn die Eltern drauf pochen den Versand nicht zu bezahlen, würde ich auch wenn es nur 5€ Versand sind, dagegen angehen.

Ich würde mir nie im Leben zutrauen, einen Fehler der innerhalb meiner Familie passiert auch noch abwehren und den entstandenen schaden in Höhe von ca. 5€ nicht bezahlen wollen.

Das ganze wäre mir so was von Peinlich da noch rumzudiskutieren. In anderen Preislagen könnte man immer noch Rechtsbeistand suchen aber in dieser Lage? Natürlich kann man als Händler nachgeben, aber hier sollte man erst einmal als Familienvater/mutter mitdenken und sich sagen, mein Kind hat einen Schaden verursacht der schnell behoben ist (5euro).

So long

traxtrax

PS: Ist nur meine Persönliche Meinung die ich vertrete und selber genau so Handeln würde.
 
Das Problem, welches imme rnoch bleibt, ist aber die rechtliche Seite, nach der der Händler, wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, und das wäre hier nach geltendem Recht mit Einwand der Eltern eben der Fall, keinerlei Kosten durch den Empfänger zu tragen sind.
Das man dann auf Kosten sitzen bleibt, beschreibt der Gesetzgeber als "unternehmerisches Risiko".

Ich habe immer wieder mal solche Fälle.
Ist genau so, als wenn jemand in den ebay Shops bestellt, bezahlt und dann direkt widerruft.
Wir müssen das volle Geld erstatten, PayPal aber kostet trotzdem die 35 Cent Transaktionsgebühr, die bekommen wir also nicht wieder erstattet.

Da das Gesetz das aber genau so vorsieht, muss jeder Händler damit leben oder eben sein Tun aufgeben.
 
Klar das ist natürlich die kehrtwende. Aber man kann ja trotzdem nett und Freundlich als Unternehmer mit den Eltern Quatschen und ihnen klar zeigen das man als Unternehmer diesen verlust hat und auf Freundliche bezahlung besteht.

Jeder ehrliche Mensch würde diese niemals verneinen, aber gibt auch eben viele andere ;)
 
Das Problem, welches imme rnoch bleibt, ist aber die rechtliche Seite, nach der der Händler, wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, und das wäre hier nach geltendem Recht mit Einwand der Eltern eben der Fall, keinerlei Kosten durch den Empfänger zu tragen sind.
Das man dann auf Kosten sitzen bleibt, beschreibt der Gesetzgeber als "unternehmerisches Risiko".
Zunächst wäre die Frage zu klären, ob die Ware denn schon bezahlt worden ist ;) Wenn das der Fall ist, kann durchaus ein Vertrag zustande gekommen sein, weil man dann über den vom Threadersteller genannten "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB) nachdenken kann (den sollte man aber immer mit Vorsicht genießen). Wenn noch nichts bezahlt wurde, ist so ein Vertrag immer schwebend unwirksam und letztendlich ex tunc nichtig, wenn die Eltern die Genehmigung verweigern.
Da aber eh viele relevante Details nicht genannt worden sind, kann man sich hier kein vernünftiges Urteil bilden.

Der Thread zeigt aber durchaus, dass es immer wieder Potential für gefährliches Halbwissen gibt :biggrin: Man kann sich aber mal in eine Jura-Vorlesung setzen, das lernt man das nämlich schon im ersten Semester.