Wer trägt Rücksendekosten?

resoucer

Gesperrt
ID: 77379
L
20 April 2006
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Hallo,

ich habe mal eine Frage bzgl. folgende Situation

Kunde kauft einen 35€ Artikel (+4€ Porto) nachdem die Ware beim KD angekommen ist beschwert sich deren Elternteil das die Tocher doch erst 12 sei und sie nicht möchte das das Kind die Ware behält.

Wer trägt jetzt die Retourekosten? Der Händler oder der Endverbraucher.

PS: in den AGBs steht das man sich erst registrieren darf wenn man mind. 18 Jahre alt ist.

-->
Es gibt ja den sog. Taschengeld§

Mich würde jetzt aber mal interessieren ob Ihr dazu was wisst.
 
Kunde zahlt Porto, weil er gewährleisten muss, dass die Ware (die er nicht möchte und unter einem Wert von 40€ ist) beim Verkäufer wieder ankommt und er somit seinen Kaufpreis erstattet bekommt.


Laienmeinung und Gerechtigkeitsgefühl. ;)
 
Problem:
Ist der Kunde hier erst 12 Jahre, so können die Eltern den gesamten Vetrag mit allen erfolgten Kosten für unwirksam erklären, der Händler muss die Ware auf eigene Kosten zu sich zurückbefördern und die gesamte Zahlung an den Käufer erstatten.

Grund dafür liegt in der nicht gegebenen Geschäftsfähigkeit des Kunden.
 
Dann werfe ich mal das Thema Aufsichtspflicht in den Topf... Schadensersatz müssen die Eltern leisten, also sogar Hin und Rückporto ;P
 
mhh, ist das nicht irgendwie unsinnig??

Mal angenommen, ein Elternteil bestellt was für unter 40€ (hat eine Tochter <18 ) auf dem Namen der Tochter, Grund, damit die Retourekosten bei nichtgefallen nicht bezahlt werden müssen. Wenn da einer hinter kommen würde, währen die ganzen Händler arm dran oder??

Kinder dürfen doch im Rahmen des Taschengeldes was kaufen, und 35€ ist doch nicht viel?!

PS: der KD ist doch beschränkt geschäftsfähig und nicht geschäftsunfähig.
 
Also...

1. ja, die KD hier ist beschränkt geschäftsfähig
2. aber der Vertrag ist nur wirksam, wenn die aufgebrachten Mittel zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden (Taschengeldparagraph)

nun kommen die schlauen Eltern und geben an, dass die Tochter eben diesen Artikel nicht kaufen und eben dazu dann auch kein Geld, welches von den Eltern überlassen wurde, nutzen durfte, und schon ist der Vertrag zunächst mal unwirksam

es wäre nun am Händler, das Gegenteil zu beweisen, was aber zu 99,9% nicht möglich sien wird

in Deutschland und in der EU gilt das Recht des Verbrauchers mehr, als das des Händlers, dazu kommt dann noch, dass das Recht des Kindes noch höher wiegt

wenn du mal bei BigG suchst, wirst du dazu hunderte Fälle finden, die allesamt in die Richtung gehen, dass der Verkäufer hier die Kosten tragen muss
 
ja, aber wer verklagt nen anderen wegen 5€ ??

(mir ist schon bewusst, dass es offensichtlich solche Leute gibt, aber ernsthaft. Gibts auf dieser Welt nicht andere Sorgen? 8O )
 
Bei einem Kauf im Internet kann man die Ware innerhalb von einem Monat, ohne Angabe von Gründen, zurücksenden.
Bei einem Warenwert unter 40€ muss der Käufer die Versandkosten tragen bei einer Rücksendung.
35€ fallen eindeutig unter den Taschengeldparagraphen.

Wenn in den AGBs steht, dass man sich im Shop erst ab 18 registrieren kann, dann wurde wahrscheinlich bei der Resistrierung auch das Geburtsdatum abgefragt. Wahrscheinlich hat die Tochter dort falsche Angaben gemacht und sich somit strafbar. Da sie aber mit 12 noch nicht strafmündig ist, würden die Eltern für den Schaden haften.

Mein Rat: die Versandkosten zahlen und dem Kind das vom Taschengeld abziehen.

P.S.: Bin kein Rechtsberater.
 
Wenn in den AGBs steht, dass man sich im Shop erst ab 18 registrieren kann, dann wurde wahrscheinlich bei der Resistrierung auch das Geburtsdatum abgefragt. Wahrscheinlich hat die Tochter dort falsche Angaben gemacht und sich somit strafbar. Da sie aber mit 12 noch nicht strafmündig ist, würden die Eltern für den Schaden haften.

Stimmt leider nicht ganz, denn eine einfache Abfrage eines Geburtsdatums ist keine rechtswirksame Kontrolle nach Volljährigkeit.
 
Stimmt leider nicht ganz, denn eine einfache Abfrage eines Geburtsdatums ist keine rechtswirksame Kontrolle nach Volljährigkeit.

Das ist richtig. Aber eine rechtswirksame Kontrolle der Volljährigkeit ist nicht bei jeder Geschäftstätigkeit von nöten. Das ändert aber an der Tatsache nichts, dass die Dame sich durch falsche Angaben strafbar gemacht hat.
 
Also zu Geschäften im Internet habe ich mal auf die Schnelle bezüglich falscher Altersangebe und Betrug folgendes gefunden, gibt aber bei einigen Verbraucherschutzseiten noch viele solcher Aussagen:

"Die Mannheimer Richter bestätigten diese Auffassung jetzt. “Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht” (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08 )."

Zugleich stellt der Hinweis auf Betrugs / eine Betrugsanzeige einen weiteren Verstoß dar:

Der Hinweis in einer Rechnung auf eine Betrugsstrafbarkeit im Fall falscher Angaben zum Geburtsdatum beim vorausgegangenen Vertragsschluss kann unlauter i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Betrug hin oder her ;)
In deinem Fall gibt es nur eine Antwort, DU zahlst die Portokosten sonst niemand.

Die Tochter die erst 12 ist ist doch gar nicht hier. Die Antwort ist auch nicht richtig. Es ist wie Witti sagt, der Händler bleibt auf den gesamten Kosten sitzen wenn der Vertrag nicht wirksam wurde und selbst eine eventuelle Betrugsanzeige läuft gegen eine 12 jährige ins Leere.
 
Die Tochter die erst 12 ist ist doch gar nicht hier. Die Antwort ist auch nicht richtig. Es ist wie Witti sagt, der Händler bleibt auf den gesamten Kosten sitzen wenn der Vertrag nicht wirksam wurde und selbst eine eventuelle Betrugsanzeige läuft gegen eine 12 jährige ins Leere.

Und wie sieht es in diesem Fall mit § 832 aus?

Urteil Landgericht München I


mfg Robo-cop
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Tochter die erst 12 ist ist doch gar nicht hier. Die Antwort ist auch nicht richtig. Es ist wie Witti sagt, der Händler bleibt auf den gesamten Kosten sitzen wenn der Vertrag nicht wirksam wurde und selbst eine eventuelle Betrugsanzeige läuft gegen eine 12 jährige ins Leere.

Mit "DU" meinte ich ja "resoucer" also den Händler ;)
 
Und wie sieht es in diesem Fall mit § 832 aus?

Urteil Landgericht München I


mfg Robo-cop

Kann ich nur sagen das ich nach billigen Ermessen keine Aufsichtspflichtverletzung sehe weil ich mein Kind nicht lückenlos am Rechner überwachen kann. Das Landgericht sah das offensichtlich anders, aber dafür gibt es Anwälte und Berufungsverhandlungen :)#


Mit "DU" meinte ich ja "resoucer" also den Händler ;)
Hm wenn er der Händler ist dann habe ich das bis eben nicht mitbekommen.
 
Kann ich nur sagen das ich nach billigen Ermessen keine Aufsichtspflichtverletzung sehe weil ich mein Kind nicht lückenlos am Rechner überwachen kann. Das Landgericht sah das offensichtlich anders, aber dafür gibt es Anwälte und Berufungsverhandlungen :)#

Bei meinem genannten Landgerichts Urteilen ist nur Revision möglich ;)

mfg Robo-cop
 
Naja wenn das Landgericht die erste Instanz war doch nicht? Wäre dann der Fall wenn die Bildchens/Videos mehr als 5000 Euro Streitwert ausgemacht hätten.

Ich hab aber eigentlich nur nicht aufgepasst :biggrin:
 
35€ fallen eindeutig unter den Taschengeldparagraphen.
Ist das so? Was macht Dich denn da so sicher, dass das "eindeutig" ist?

Wenn in den AGBs steht, dass man sich im Shop erst ab 18 registrieren kann, dann wurde wahrscheinlich bei der Resistrierung auch das Geburtsdatum abgefragt. Wahrscheinlich hat die Tochter dort falsche Angaben gemacht und sich somit strafbar.
Dann kann der Händler ja Strafanzeige stellen. Kommt er dadurch an sein Geld?

Da sie aber mit 12 noch nicht strafmündig ist, würden die Eltern für den Schaden haften.
Seit wann haften Eltern für Straftaten ihrer Kinder oder Schäden, die diese verursacht haben?

P.S.: Bin kein Rechtsberater.
Das wusste ich auch schon vor dem Satz.

Aus meiner Sicht: Schwebend unwirksam, die Eltern erklären die Nichtigkeit, der Händler zahlt die Kosten.

Marty