Hi Leute!
Ich habe da mal ein Problem, muss aber länger ausholen:
Ich erhalte seit 2 1/2 Jahren zu meinem BafÖG einen Zuschlag von der GIAG (Arbeitsamt). Dieser Zuschlag wird nach SGB II nur für meinen Sohn gewährt und nicht für mich, da ich als Studentin komplett von eventuellen Leistungen von der GIAG ausgeschlossen sei. Jetzt erfahre ich, dass ich doch einen Anspruch an die GIAG hätte, und zwar Mehrbedarf wg. Alleinerziehung und Zuschuß zur Miete, die durch Bafög ja nur mit 68 Euro gedeckt wird. Ich erhalte also seit 2 1/2 Jahren zu wenig Geld. Und nun zu meiner Frage:
Kann ich jetzt noch Einspruch gegen die Bescheide von 2005/2006 erheben, oder habe ich da Pech gehabt?? Vielleicht ist ja jemand hier von
Sozialamt, Jugendamt, Arbeitsamt.....der sich mit sowas auskennt! Danke für eure Antworten!
Ich habe da mal ein Problem, muss aber länger ausholen:
Ich erhalte seit 2 1/2 Jahren zu meinem BafÖG einen Zuschlag von der GIAG (Arbeitsamt). Dieser Zuschlag wird nach SGB II nur für meinen Sohn gewährt und nicht für mich, da ich als Studentin komplett von eventuellen Leistungen von der GIAG ausgeschlossen sei. Jetzt erfahre ich, dass ich doch einen Anspruch an die GIAG hätte, und zwar Mehrbedarf wg. Alleinerziehung und Zuschuß zur Miete, die durch Bafög ja nur mit 68 Euro gedeckt wird. Ich erhalte also seit 2 1/2 Jahren zu wenig Geld. Und nun zu meiner Frage:
Kann ich jetzt noch Einspruch gegen die Bescheide von 2005/2006 erheben, oder habe ich da Pech gehabt?? Vielleicht ist ja jemand hier von
Sozialamt, Jugendamt, Arbeitsamt.....der sich mit sowas auskennt! Danke für eure Antworten!