Wer kennt Email4cash und Mailbu?

sorry muss mich berichtigen
waren auf den tag genau 2 monate

Ich bin bei Malibu.de nicht betroffen, aber es ist 1 Monat zuviel. Laut BGB hat die Auszahlung spätestens 30 Tage nach Anforderung zu erfolgen, andernfalls kannst du ihn zinspflichtig in Verzug setzen.
Was da nun in den AGB steht ist einfach mal eben vollkommen egal und auch E4C wird sich mit der 90- Tage- Klausel nochmal tierisch in die Nesseln setzen.
Ich habe nach dem letzten NL eine Sonderkündigung eingereicht, müsste jetzt mal nachsehen, wann das war, aber 30 Tage sind garantiert auch schon rum.
Wüsste ich nicht, dass die auf jeden Fall zahlen (ist halt nur ne Frage der Zeit) dann hätten die schon Post...
 
Moin cejay,

hast du eine Quelle für die 30 Tage? Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es schon einmal diese Diskussion gab. Ich habe aber leider nichts gefunden.
 
Steht alles in der AGB!

Hallo Bad-Boy!

Hier mal die Kopie des § 4: (Zitat)

§4. Zahlungen an den Teilnehmer

Sie erhalten pro Mail eine Vergütung von 1 - 50 Punkten. Die Vergütung erfolgt im PopUp! Diese Punkte werden am Monatsende zusammen mit Ihren Refpunkten umgerechnet. Um die Punkte umgerechnet zu bekommen muss der jeweilige Account über eine mindest Bestätigungsrate von 65% verfügen. Sollte die Bestätigungsrate unter 65% liegen wird der Account nicht umgerechnet und die Punkte verfallen zu gunsten der Payarte. Einmal innerhalb vom 6 Monaten kann die Bestätigungsrate angepaßt werden sollte sie unter 65% liegen. Dazu bitte eine kurze Mail an den Support. Auszahlungen können jederzeit aus dem Mitgliederbereich beantragt werden. So bald das Guthaben von 3,50 €uro erreicht wurde. Eine Auszahlung per PayPal ist schon ab 1€ Guthaben möglich.
Die Auszahlungen werden innerhalb von 30 Werktagen nach Anforderungseingang bearbeitet. Auszahlungen werden per PayPal und Banküberweisung vorgenommen. Banküberweisungen sind nur in Deutschland möglich. Alle anderen User bitte nur per PayPal Auszahlung beantragen. Danke für das Verständniss. Die Gebühren bei einer Auszahlung auf PayPal trägt der User selber.

(Zitat Ende

Übrigens lese ich gerade, das da nichts von "Auszahlg erfolgt" oder so steht, sondern das da nur "bearbeitet" steht. Eine Formulierung, die m. E. ziemlich unglücklich gewählt ist!

MfG jochen1950
 
Falls die Angaben von oben (4.12) stimmen hat er die Auszahlungszeit mehr als verdoppelt, was nicht akzeptabel ist. Und was soll das Argument " Auf alle Fälle aber besser als überhapt nicht gezahlt, oder?". Bei einem seriösen Paidmailer sollte man seinem Geld nicht nachlaufen müssen ... :roll:

Vielleicht hast Du da sogar recht, aber das geschieht nur bei einem Bruchteil der Paidmailer im In- und Ausland (habe ich mir jedenfalls sagen lassen). Also bleibt nur ein stabiles "Sitzfleisch" und keine "wunden Finger".

MfG jochen1950
 
Jochen,

da hast du mich falsch verstanden. Ich meinte den Passus aus dem BGB, nachdem nach 30 Tagen gezahlt werden muss. Keine AGB.

Nach dem neuen Schuldnergestz (? sicher falsch wiedergegeben) muss man übrigens nicht mehr anmahnen! Ich kann jedem nen MB schicken, der einen Tag über die Fälligkeit gekommen ist.

In der Praxis macht das natürlich keiner, will man doch mit den Leuts auch zukünftig Geschäfte tätigen. Aber die Sache an sich ist eindeutig, da gibt es auch keine Verhandlungen.

Ich verschicke auch demnächst zwei Stück.
 
Ach so meintest Du das. Aber da habe ich auch etwas gefunden.

Laut Bundesgesetzblatt (BGBl) vom 7.4.2000

sind die § 284 und 288 geändert worden! Dort müsste alles geregelt sein!

MfG jochen1950
 
Vielleicht hast Du da sogar recht, aber das geschieht nur bei einem Bruchteil der Paidmailer im In- und Ausland (habe ich mir jedenfalls sagen lassen). Also bleibt nur ein stabiles "Sitzfleisch" und keine "wunden Finger".

MfG jochen1950
hmm, das kann ich so nicht bestätigen. Von den Mailern wo ich bin ist es eher die absolute Minderheit, die es nicht "schaffen" innerhalb der in der AGB genannten Frist auszuzahlen (oder man diese per Mail "erinnern" muss)

Es kommt natürlich auch drauf an WO man angemeldet ist. Und ich schau mir die Mailer bzw. die Webbis immer recht genau an.

Bei Paid4Siegel haben wir mal alle Punkte zusammengefasst mit den man zumindest schon im Vorfeld viele der nicht so "tollen" Dienste ausschliessen kann:
https://www.paid4siegel.de/tipps.html
Selbst das ist natürlich auch kein 100% Schutz.
Auch kann niemand vorhersehen wie sich ein Webbi/Mailer in der Zukunft entwickelt. Aber zumindest lassen sich so schon einige rausfiltern.

EDIT:
Laut Bundesgesetzblatt (BGBl) vom 7.4.2000

sind die § 284 und 288 geändert worden! Dort müsste alles geregelt sein!
In den Paragraphen ist das nicht zu finden. Dort geht es um "Ersatz vergeblicher Aufwendungen" bzw. "Verzugszinsen".
Aber dort ist nicht zu finden das AZ innerhalb von 30 Tagen durchgeführt werden müssen.

EDIT die 2te:
Ich denke das hat Bad Boy gemeint:
https://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bad_Boy: Es gab ein "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", welches im Zuge der Schuldrechtsreform von 2001 in den §286 BGB eingegliedert wurde.
Eine Auszahlungsanforderung ist ein solcher Zugang und muss innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden, ansonsten kommt mein Schuldner automatisch in Verzug und ich kann Verzugszinsen i.S.d. § 288 Abs. 1 BGB geltend machen, sofern ich ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bin, für Kaufleute gelten andere Regelungen, die aber auch in den 280ern geregelt sind.
 
@Bad_Boy: Es gab ein "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", welches im Zuge der Schuldrechtsreform von 2001 in den §286 BGB eingegliedert wurde.
Eine Auszahlungsanforderung ist ein solcher Zugang und muss innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden, ansonsten kommt mein Schuldner automatisch in Verzug und ich kann Verzugszinsen i.S.d. § 288 Abs. 1 BGB geltend machen, sofern ich ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bin, für Kaufleute gelten andere Regelungen, die aber auch in den 280ern geregelt sind.

Na wenn du dich mal nicht irrst.


Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit

Blöd ist es, wenn man eine Fälligkeit vereinbart zb. mit dem Abschlus eines Vertrages, zb. in dem man AGB bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blöd ist es, wenn man eine Fälligkeit vereinbart zb. mit dem Abschlus eines Vertrages, zb. in dem man AGB bestätigt.

AGB... nichts als eine Erleichterung des Geschäftsverhältnisses, aber niemals mehr wert, als Gesetze. Ich kann viel in meine AGB schreiben.
Ob diese 90- Tage- Regel überhaupt tragbar ist, müssen entsprechende Institutionen prüfen, aber da E4C sich eh nicht an die 90 Tage hält, erübrigt sich das, da sie so oder so in Verzug geraten.

Wie gesagt, bisher kam das Geld immer, aber da E4C das Geld von den Sponsoren per Vorkasse bekommt, und ich > 3 Monate auf mein Geld warten soll, finde ich das unzumutbar und unnötig.

Du zahlst ja auch binnen weniger Tage aus, mit welchem Recht sitzen Dienste wie E4C solange auf dem Guthaben der User?
 
AGB... nichts als eine Erleichterung des Geschäftsverhältnisses, aber niemals mehr wert, als Gesetze. Ich kann viel in meine AGB schreiben.
Ob diese 90- Tage- Regel überhaupt tragbar ist, müssen entsprechende Institutionen prüfen, aber da E4C sich eh nicht an die 90 Tage hält, erübrigt sich das, da sie so oder so in Verzug geraten.

Wie gesagt, bisher kam das Geld immer, aber da E4C das Geld von den Sponsoren per Vorkasse bekommt, und ich > 3 Monate auf mein Geld warten soll, finde ich das unzumutbar und unnötig.

Du zahlst ja auch binnen weniger Tage aus, mit welchem Recht sitzen Dienste wie E4C solange auf dem Guthaben der User?

ich glaub du verstehst es falsch.... Das Thema ist die Fälligkeit und 30 nach Fälligkeit tritt laut Gesetz der Verzug ein. Die Fälligkeit ist der vereinbarte Termin. das ist genau, das was in diesem Gestz ausgesagt wird.
 
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet [...]

Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang einer Rechnung o.Ä. ein, und eine Auszahlungsanforderung ist m.E. nach eine Aufforderung in diesem Sinne. Und damit ist der Betrag 30 Tage nach Anforderung fällig.

Man müsste es drauf anlegen, deine Aussage ist für mich schon nachvollziehbar, aber eine Anfechtung dieser in meinen Augen nicht korrekten AGB würde ich auch bedenkenlos wagen. Die Fälligkeit kann sowohl die 30 Tage, als auch die 90 Tage darstellen, aber das finde ich sehr schwammig formuliert.
 
Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang einer Rechnung o.Ä. ein, und eine Auszahlungsanforderung ist m.E. nach eine Aufforderung in diesem Sinne. Und damit ist der Betrag 30 Tage nach Anforderung fällig.

Man müsste es drauf anlegen, deine Aussage ist für mich schon nachvollziehbar, aber eine Anfechtung dieser in meinen Augen nicht korrekten AGB würde ich auch bedenkenlos wagen. Die Fälligkeit kann sowohl die 30 Tage, als auch die 90 Tage darstellen, aber das finde ich sehr schwammig formuliert.

Du kannst es ja gern mal versuchen, der Ausgang würde mich interessieren. Das Vertraglich vereinbarte Zahlungsziel ist in meinen Augend erstmal bindend und das ist der Zeitpunkt der Fälligkeit.

Wobei ich das auch in etwa Nachvollzieen kann. ZB vielleicht schlechtes Beispiel, aber im Prinzip nichts anderes. Von einem Wohnungskauf, das vereinbarte Zahlungsziel ist am 1.5., die Zahlungsforderung bzw. Aufstellung habe ich aber schon. Wäre es jetzt wirklich so wie du sagst, müßte ich ab 1.4. Zinsen zahlen und zwar nicht zu knapp. LAut dem Hinweis im Vertrag werden aber erst Verzugszinsen ab 1.5. fällig....
 
Ihr 2, trefft Euch doch einfach in der Mitte! Heißt Folgendes:

In § 286 Absatz 2 Satz 1 steht:

Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist

Klingelts? ;)

Also: Nach z.B. 91 Tagen ist man "automatisch" im Verzug, wenn eben nicht ausgezahlt iss.

Aber voher iss eben auch der Betrag nicht fällig, weil sich beide ja einig waren, dass "Fälligkeit" eben erst nach 90 Tagen eintritt.

Das war keine Rechtsberatung, nur ein schöner Beitrag in einer noch schöneren Unterhaltung! :biggrin:

Der_Tiger
 
Zuletzt bearbeitet:
Schuldenliste mailbu.de?

Vielleicht sollte mal eine Liste mit ausstehenden Zahlungen hier (oder wohl besser neuer Thread) erstellt werden?
Ich hatte regen PN Kontakt mit dem Webbi, und das Geld müßte spätestens Ende nächster Woche auf meinem Konto sein.
Jetzt habe ich aber diesen Thread hier entdeckt...:roll:

Die AGBs mit der Auszahlungszeit wurden nachträglich geändert!!!

Offene Auszahlungen (keine Diskussion*zwinker*):

https://www.klamm.de/forum/showthread.php?p=1265107#post1265107
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo saxxon,
ich bin dafür.

ich warte nun auch schon wieder 3 Wochen auf mein Geld nach dem PN-Kontakt mit ihm.
gruß
Gabriele