Wer hat anrecht auf Kindergeld?

towercrew69

Well-known member
ID: 72752
L
4 Mai 2006
110
7
Hallo,

wie schaut das aus.

Wer hat im folgendenen Fall Anrecht auf Kindergeld?

Das Kind hat eine eigene Wohnung und ist in der Ausbildung. Bekommen da die Eltern oder das Kind das Kindergeld?
 
geht nicht um mich....aber egal.

naja weil ich bisher nur infos im internet gefunden habe, das die eltern das bekommen.

gibts es dazu irgendwo eine quelle?
 
Kindergeld ist immer eine Leistung an die Erziehungsberechtigten

Sie sollten es zwar an das Kind weiterleiten wenn es ne eigene Wohnung hat und sich selbst versorgt, aber die Eltern sind es die erstmal das Recht drauf haben
 
Kindergeld ist immer eine Leistung an die Erziehungsberechtigten

Sie sollten es zwar an das Kind weiterleiten wenn es ne eigene Wohnung hat und sich selbst versorgt, aber die Eltern sind es die erstmal das Recht drauf haben

Grundsätzlich richtig.

Allerdings kann die Auszahlung an das Kind beantragt werden, sofern der Kindergeldanspruch weiter besteht und das Kind außerhalb des Elternhaushaltes lebt. Ansprechpartner und Antragsstelle ist die Familienkasse, welche man bei der örtlichen Agentur für Arbeit findet!

Gruß

Martin
 
bei mir in der bekannten kreis ist das auch grad. also

eltern getrennt
kind ausgezoggen
Mutter (wo das kind zuletzt war) bekommt das geld
und gibt es den kind

ich weis nicht ob es die helfen tut aber versuchen kann ich es ja einmal :)
 
Können die, die hier behaupten, dass das Kind Anspruch auf das Kindergeld hat, das bitte auchh belegen?

Meines Wissens nach stimmt das nämlich nicht. Die Eltern können das Geld freiwillig weitergeben, müssen es aber nicht.
 
Ich zitiere mal:
§ 64 EStG - Zusammentreffen mehrerer Ansprüche schrieb:
(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.
(2) [sup]1[/sup]Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. [sup]2[/sup]Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. [sup]3[/sup]Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Vormundschaftsgericht auf Antrag den Berechtigten. [sup]4[/sup]Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. [sup]5[/sup]Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.
(3) [sup]1[/sup]Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. [sup]2[/sup]Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. [sup]3[/sup]Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. [sup]4[/sup]Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

Von einem direkten Anspruch für das jeweilige Kind habe ich bisher nichts gehört. Denkbar wäre es aber, wenn das Kind ein volljähriger Waise ist. Ich kann mich aber auch irren..

Edit: Da ein Beitrag freundlicherweise wegeditiert wurde :)roll:):
Mit Erlangung der Volljährigkeit ist man zwar (zumindest rechtlich) erwachsen, aber immer noch biologisches Kind seiner Eltern. Also gibt es natürlich volljährige Kinder! Außerdem gibt es i.d.R. auch für volljährige Kinder noch "Kinder"geld, das heißt ja schließlich nicht plötzlich "Erwachsenen"geld.
 
Zuletzt bearbeitet:
was ist unterhaltsrente? :-?

also ich würde mein kindergeld bekommen, ich wohne bei meinen "ex-pflegeeltern", doch da ich alg bekomme, wird mir das abgezogen
 
Bei mir ist es ebenfalls so. Das Geld geht aber an meine Eltern (die es dann anlegen).
Eine direkte Auszahlung an mich war nicht möglich.
 
war damals bereits ausgezogen und das Kindergeld konnte nur an meinen Vater überwiesen werden (da er ja auch Antragssteller war - man kann imho kein Kindergeld für sich selber beantragen), der hats mir dann weitergegeben. Soweit ich weiß hätte ichs von ihm einklagen können wenn ers mir nicht freiwillig überwiesen hätte, wurde mir damals so mitgeteilt, hätte ich aber nie gewollt.
 
man kann imho kein Kindergeld für sich selber beantragen

Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden

Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.

https://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Auszahlung.html#d1.2

Gruß

Martin
 
Hi,

also ich lebe bei meinen Eltern und bin über 18.
Ich hab das Kindergeld alleine beantragt und es wird auch auf mein Konto überwiesen.
Die haben mir es auch rückwirkend gezahlt. Ich glaub 3 Jahre rückwirkend war das. Bei mir aber paar Monate.

Adem