Welche Kosten nach erfolgreichen Widerspruch gegen Musterung geltend machen?

chris88

Mitelloser Nutzer
ID: 99260
L
18 Mai 2006
251
9
Hallo,

ich habe heute meinen Widerspruch gegen meine Musterung durchgesetzt bekommen.
Dabei wurde ich belehrt, dass die mir entstandenen Kosten erstattet werden.

Jetzt frage ich mich so im Nachhinein, welche Kosten damit gemeint sind.

Etwa auch solche, um mit dem PKW zum Spezialisten zu fahren, dort ein Attest abzuholen und schließlich das Porto, um dieses zum KWA zu schicken?

Oder was genau ist damit gemeint?
 
Laß´ mich lügen...
An-Abfahrt zur Musterung, Porto, Kosten für´s Attest (ich mußte meines löhnen, da es ein spezielles für den Bund war). Aber ich glaube, die Fahrt zum Doc zwecks Abholung nicht, da er es mit der Post hätte schicken können.
 
Jo Fahrtkosten werden auf dein Konto überwiesen.. Wenn du allerdings bei der Musterung warst (was hier ja nicht steht) müsstest du das dort eigentlich schon gesagt bekommen haben..
 
Ich würde entweder anrufen und nachfragen oder einfach eine Aufstellung machen und alles an Kosten aufführen, die werden sich das dann schon zurechtkürzen :)
 
Zu erstatten sind im Allgemeinen "alle durch das Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten"..
Will heißen, Porto, Anwalt, Fahrkosten, Gutachter.. Der ganze Kram..