Webseite und Impressumspflicht

siddious

Active member
ID: 92536
L
11 September 2015
30
0
Hi Leute,
Ich habe ein Problem und zwar habe ich ein kleines Tool programmiert und würde es gerne jetzt unter einer gleich benannten Webseite veröffentlichen.
Auf der Webseite würde ich gerne u.A. ein wenig Werbung + evtl. ein Paypal Spendenlink schalten um die Hostingkosten wieder reinzubekommen - was die Seite rein rechtlich automatisch als ein Kommerzielle Seite kennzeichnet.
Allerdings besitze ich keinen Gewerbeschein und damit auch keine Umsatzsteuerid. Und ja ich weiß dass ich jeglichen Umsatz dem Finanzamt melden muss.

Ich weiß dass ich im Impressum eine ladungsfähige Adresse benötige.
Also Name,Adresse,Telefon und Email.
Ist die UmsatzsteuerId Optional bei solchen privaten Webseiten? Warum ich es privat nenne ? Weil das Tool ist während eines Semesters zu diesem Thema entstanden und einige haben mich gefragt ob ich es nicht veröffentlichen möchte.

Als Beispiel führe ich die Webseite bzw. das Impressum des Entwicklers des Snipping Tools vor: https://www.rene-zeidler.de/index.php?p=impressum

Er hat auch keine Umsatzsteuerid im Impressum drinne.

Grüße
 
Hi Leute,
Ich habe ein Problem und zwar habe ich ein kleines Tool programmiert und würde es gerne jetzt unter einer gleich benannten Webseite veröffentlichen.
Auf der Webseite würde ich gerne u.A. ein wenig Werbung + evtl. ein Paypal Spendenlink schalten um die Hostingkosten wieder reinzubekommen - was die Seite rein rechtlich automatisch als ein Kommerzielle Seite kennzeichnet.
Allerdings besitze ich keinen Gewerbeschein und damit auch keine Umsatzsteuerid. Und ja ich weiß dass ich jeglichen Umsatz dem Finanzamt melden muss.

Ich weiß dass ich im Impressum eine ladungsfähige Adresse benötige.
Also Name,Adresse,Telefon und Email.
Ist die UmsatzsteuerId Optional bei solchen privaten Webseiten? Warum ich es privat nenne ? Weil das Tool ist während eines Semesters zu diesem Thema entstanden und einige haben mich gefragt ob ich es nicht veröffentlichen möchte.

Als Beispiel führe ich die Webseite bzw. das Impressum des Entwicklers des Snipping Tools vor: https://www.rene-zeidler.de/index.php?p=impressum

Er hat auch keine Umsatzsteuerid im Impressum drinne.

Grüße

Dazu siehe => https://www.finanztip.de/faq-impressum-website/

Google ist groß. ;)
 
Solange Du dem Finanzamt glaubhaft belegen kannst das Du das als Hobby machst und Deine Einnahmen geringer sind als die Ausgaben musst Du dem meiner bescheidenden Meinung nach gar nichts melden da es dann als "Liebhaberei" gilt. Wenn Du versehentlich mal einen Euro zuviel eingenommen hast wird sich ja eine Möglichkeit finden den wieder auszugeben.
Ein Unternehmen und sei es nur ein Kleingewerbe anmelden für wenige Euro Gewinn im Jahr ist jedenfalls Quark, der Aufwand ist nun mal größer als der Nutzen, dann lieber einen kleinen Verlust machen.

Das Impressum nach Telemediengesetz brauchst Du aber trotzdem, eine Umsatzsteuer-ID kannst Du logischerweise nicht angeben.

Aber ist wie gesagt nur meine Meinung und keine Rechtsberatung ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja - ich meine Falls die Einnahmen über die Webseite zu meiner Haupteinnahmequelle wird dann ist klar dass ich mir eine Umsatzsteuerid besorgen muss und ein entsprechendes Gewerbe anmelden muss.
Aber ich glaube kaum dass es dies der Fall sein wird - sonst würde ich einfach das Gewerbe anmelden.

Fakt ist einfach dass das Tool im letzten Semester entstanden ist und ich in den Semesterferien gerade den Feinschliff gemacht habe - als Hobby! Aber wäre zu schade um es nicht zu veröffentlichen - da der Zeitaufwand für das Tool im Vergleich zu den vorraussichtlichen Einnahmen gigantisch ist.

Ich habe zwar keine Zeiterfassung gepflegt für das Tool aber ich denke mal dass es ca. 1000 Stunden locker drin waren bis zum heutigen Stand. Ich will einfach nur die Serverkosten wieder reinbekommen über die Spenden oder Werbung.
Sollte es Signifikant höher werden - ist klar dass ich dann das Gewerbe anmelden muss.
Danke für die Antworten

Vor allem dies ist das wichtigste für mich:

13. Was mache ich, wenn ich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe?
Wenn ein Anbieter keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, ist er auch nicht verpflichtet, Angaben über eine solche Nummer in das Impressum aufzunehmen. So hat inzwischen auch das LG Frankfurt a.M. entschieden.

Mehr hierzu bei: https://www.finanztip.de/faq-impressum-website/#ixzz3lWhlyrNY
 
Ja - ich meine Falls die Einnahmen über die Webseite zu meiner Haupteinnahmequelle wird dann ist klar dass ich mir eine Umsatzsteuerid besorgen muss und ein entsprechendes Gewerbe anmelden muss.
Aber ich glaube kaum dass es dies der Fall sein wird - sonst würde ich einfach das Gewerbe anmelden.

Das steckt schonmal viel falsches drin:
1. Du musst ein Gewerbe anmelden wenn Du regelmäßige Einnahmen hast plus eine Gewinnerzielungsabsicht, was Deine "Haupteinnahmequelle" ist ist dabei egal
2. Du kannst bei geringen Einnahmen ein Kleingewerbe anmelden, dort kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen

Ich persönlich würde sagen: wenn langfristig nicht wenigstens mehr als 1000 Euro an Gewinn im Jahr dabei rumkommen, sollte man positive Erträge und Gewinnerzielungsabsichten einfach vergessen, denn den Aufwand den man mit einem Gewerbe hat ist das einfach nicht wert
 
Zuletzt bearbeitet:
Das steckt schonmal viel falsches drin:
1. Du musst ein Gewerbe anmelden wenn Du regelmäßige Einnahmen hast plus eine Gewinnerzielungsabsicht, was Deine "Haupteinnahmequelle" ist ist dabei egal
2. Du kannst bei geringen Einnahmen ein Kleingewerbe anmelden, dort kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen

Ich persönlich würde sagen: wenn langfristig nicht wenigstens mehr als 1000 Euro an Gewinn im Jahr dabei rumkommen, sollte man positive Erträge und Gewinnerzielungsabsichten einfach vergessen, denn den Aufwand den man mit einem Gewerbe hat ist das einfach nicht wert

1. Eine konkrete Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht! Es wäre nur schön wenn die Serverkosten, sind gerade mal knapp über 10€ im Monat, wieder reinkommen.
2. muss ich das auch in dem Fall machen? wenn es gerade mal über 100€ im Jahr sind die ich dort einnehme? Reicht es nicht wenn ich die Einnahmen einfach auf der Steuererklärung angebe?
 
Ich weiss, dass Du lesen willst, dass Du nichts machen müsstest und alles ok ist. Aber mein erster Tipp: Lege dich nicht mit dem Finanzamt an!
Und als zweiter Tipp: Bevor Du ewig mit einem unguten Gefühl lebst, opfere die 50,- Euro für einen Steuerberater und lass dich in der Frage gut beraten. Sich in einem Forum, das keine Rechtsberatung bieten darf, zu erkundigen könnte der falsche Weg sein.
 
1. Eine konkrete Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht! Es wäre nur schön wenn die Serverkosten, sind gerade mal knapp über 10€ im Monat, wieder reinkommen.

Eine Gewinnerzielungsabsicht wird dir aber das Finanzamt unterstellen (unabhängig von deinen wahren Ambitionen) sobald du einen Werbebanner eingebunden hast, egal wie hoch die Umsätze von diesem sind und egal ob diese Umsätze die Kosten gerade decken oder nicht - und ich habe damit leider schon meine Erfahrungen machen müssen :oops:

Daher kann ich dir nur das nahelegen, was bereits meine Vorredner hier geäußert haben: Lasse dich von einem Steuerberater beraten, dies ist gut investiertes Geld - was dir unter Umständen Geld einsparen kann...
 
Die UST-ID muss man nur angeben wenn man eine hat.
Die UST-ID hat man nicht zwingend wenn man UST-Pflichtig ist.

Weder die Steuernummer noch die Steueridentifikationsnummer muss ins Impressum (Sehe ich sehr oft).

Bevor du einen Banner einbaust, schau doch wie oft überhaupt die Seite aufgerufen wird, wie sich es entwickelt. Wegen paar Cent wird sich das ja nun wirklich nicht lohnen, außer du hast vor das zu erweitern alles. Ansonsten kann man für Sowas fast überall Webspace kostenlos bekommen.
 
Ich weiss, dass Du lesen willst, dass Du nichts machen müsstest und alles ok ist. Aber mein erster Tipp: Lege dich nicht mit dem Finanzamt an!
Und als zweiter Tipp: Bevor Du ewig mit einem unguten Gefühl lebst, opfere die 50,- Euro für einen Steuerberater und lass dich in der Frage gut beraten. Sich in einem Forum, das keine Rechtsberatung bieten darf, zu erkundigen könnte der falsche Weg sein.

Erster Tip ist super
zum zweiten Tip ist zu sagen das man im Prinzip alle diese Fragen auch kostenlos an das Finanzamt stellen kann und dann auch gleich die Antworten von der Stelle bekommt die es betrifft
 
Solange Du dem Finanzamt glaubhaft belegen kannst das Du das als Hobby machst und Deine Einnahmen geringer sind als die Ausgaben musst Du dem meiner bescheidenden Meinung nach gar nichts melden da es dann als "Liebhaberei" gilt. Wenn Du versehentlich mal einen Euro zuviel eingenommen hast wird sich ja eine Möglichkeit finden den wieder auszugeben.
Ein Unternehmen und sei es nur ein Kleingewerbe anmelden für wenige Euro Gewinn im Jahr ist jedenfalls Quark, der Aufwand ist nun mal größer als der Nutzen, dann lieber einen kleinen Verlust machen.
Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen... ;)

Der Fehler gleich im ersten Satz, sollte dir eigentlich selbst auffallen. Auf der einen Seite die Unternehmung gar nicht beim Finanzamt melden, aber diesem trotzdem belegen, daß es ein Hobby ist und oder du keinen Gewinn machst, funktioniert ja nur schlecht...
Ob du ein Gewerbe betreibst oder einer Liebhaberei nachgehst entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt, natürlich muss es dazu erstmal davon wissen.

Auch erweckt dein Post den Eindruck, daß der TE erst Gewinne erwirtschaften müsste, bevor er ein Gewerbe anmelden muss. Das ist definitiv falsch! Gewinnerzielungsabsicht bedeutet nicht zwangsweise auch reelle Gewinne. Viele, auch große, Firmen fahren Jahrelang Verluste, müssen aber trotzdem ihr Gewerbe anmelden und auch angemeldet lassen. ;)

Der beste Rat ist hier wirklich: Geh zum Finanzamt, erkläre denen so genau wie möglich die Situation und frag wie du vorgehen sollst. Sollte es doch mal zu Unklarheiten kommen, ist ein Zettel vom Finanzamt in jedem Fall eine bessere Argumentationsgrundlage, als die Aussage von XYZ in irgend einem Forum.

Gruß Aru
 
Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen... ;)

Der Fehler gleich im ersten Satz, sollte dir eigentlich selbst auffallen. Auf der einen Seite die Unternehmung gar nicht beim Finanzamt melden, aber diesem trotzdem belegen, daß es ein Hobby ist und oder du keinen Gewinn machst, funktioniert ja nur schlecht...
Ob du ein Gewerbe betreibst oder einer Liebhaberei nachgehst entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt, natürlich muss es dazu erstmal davon wissen.
Natürlich belegt man die Dinge dann auch erst wenn das Finanzamt sie tatsächlich sehen will also u.U. nie, wichtig ist nur das die Unterlagen dann noch da sind. Ob eine Sachverhalt Liebhaberei ist oder nicht mag das Finanzamt entscheiden, aber die Sache ist in Spielräumen durchaus verhandelbar, man selbst sollte sich aber darauf berufen.

Auch erweckt dein Post den Eindruck, daß der TE erst Gewinne erwirtschaften müsste, bevor er ein Gewerbe anmelden muss. Das ist definitiv falsch! Gewinnerzielungsabsicht bedeutet nicht zwangsweise auch reelle Gewinne. Viele, auch große, Firmen fahren Jahrelang Verluste, müssen aber trotzdem ihr Gewerbe anmelden und auch angemeldet lassen. ;)
meine Erfahrung ist das das Finanzamt bei vielen kleinen Dingen lieber Liebhaberei unterstellt als Gewinnerzielungsabsicht, das kann man halt forcieren indem man auch tatsächlich Verluste fährt und da wo Verluste sind gibt es eben auch keine Steuernachzahlung

Das große Firmen damit nicht durchkommen ist schon klar ;)

Der beste Rat ist hier wirklich: Geh zum Finanzamt, erkläre denen so genau wie möglich die Situation und frag wie du vorgehen sollst. Sollte es doch mal zu Unklarheiten kommen, ist ein Zettel vom Finanzamt in jedem Fall eine bessere Argumentationsgrundlage, als die Aussage von XYZ in irgend einem Forum.
Natürlich sollte er alles nachfragen, warum nicht gleich nachfragen ob und wie man das als Liebhaberei laufen lassen kann ;)
 
Natürlich belegt man die Dinge dann auch erst wenn das Finanzamt sie tatsächlich sehen will also u.U. nie, wichtig ist nur das die Unterlagen dann noch da sind.
Also auf gut deutsch... Man kann so lange schwarz arbeiten, bis man erwischt wird, dann bezahlt man einfach die Steuern nach und gut ist? Viel Glück damit im Leben... ;)
Versuchst du im Supermarkt auch erstmal durch die Kasse zu laufen und wartest, bis dich wer vom Personal anspricht, daß du dein Zeug bezahlen musst?

Aber ernsthaft... Auf so was würde ich mich nicht einlassen. Zumal es hier erstmal nur um wahnsinnige Kosten von ~25€ für die Gewerbeanmeldung geht. Dafür würde ich weder Anzeige noch Strafe riskieren.

meine Erfahrung ist das das Finanzamt bei vielen kleinen Dingen lieber Liebhaberei unterstellt als Gewinnerzielungsabsicht, das kann man halt forcieren indem man auch tatsächlich Verluste fährt und da wo Verluste sind gibt es eben auch keine Steuernachzahlung
Auch das ist so nicht ganz richtig und fällt eher in die Kategorie "weit verbreiteter Irrglaube"... Die Gewerbenmeldung hat erstmal nur wenig mit evtl. zu zahlenden Steuern zu tun. Bestimmte einnahmen musst du auch dann versteuern wenn du kein Gewerbe angemeldet hast und dazu auch nicht verpflichtet bist.
Die Tatsache, daß du keinen Gewinn oder gar Verlust machst, befreit dich auf der anderen Seite auch nicht einfach komplett von deiner Pflicht zur Steuererklärung und bedeutet auch keine komplette Steuerfreiheit

Das große Firmen damit nicht durchkommen ist schon klar ;)
Echt? Zeig mir doch bitte mal die Regelung im Steuergesetz, daß große Firmen anders behandelt werden als kleine... (Kleinunternehmerreglung mal ausgelassen)

Natürlich sollte er alles nachfragen, warum nicht gleich nachfragen ob und wie man das als Liebhaberei laufen lassen kann ;)
Weil das Finanzamt dafür erstmal eine Grundlage zur Entscheidung braucht... Und das bedeutet nun mal zwangsläufig, daß der TE seine Bilanzen einreichen muss... Wenn das Finanzamt nur auf Aussagen und Versprechen handeln würde, würde keiner Steuern bezahlen... ;)

Gruß Aru
 
Also auf gut deutsch... Man kann so lange schwarz arbeiten, bis man erwischt wird, dann bezahlt man einfach die Steuern nach und gut ist? Viel Glück damit im Leben... ;)
Versuchst du im Supermarkt auch erstmal durch die Kasse zu laufen und wartest, bis dich wer vom Personal anspricht, daß du dein Zeug bezahlen musst?

Aber ernsthaft... Auf so was würde ich mich nicht einlassen. Zumal es hier erstmal nur um wahnsinnige Kosten von ~25€ für die Gewerbeanmeldung geht. Dafür würde ich weder Anzeige noch Strafe riskieren.
Das hat weder was mit Schwarzarbeit zu tun noch mit Diebstahl und bei einer Gewerbeanmeldung geht es um weit mehr als um die paar Euro für den Gewerbeschein :roll:

Auch das ist so nicht ganz richtig und fällt eher in die Kategorie "weit verbreiteter Irrglaube"... Die Gewerbenmeldung hat erstmal nur wenig mit evtl. zu zahlenden Steuern zu tun. Bestimmte einnahmen musst du auch dann versteuern wenn du kein Gewerbe angemeldet hast und dazu auch nicht verpflichtet bist.
Die Tatsache, daß du keinen Gewinn oder gar Verlust machst, befreit dich auf der anderen Seite auch nicht einfach komplett von deiner Pflicht zur Steuererklärung und bedeutet auch keine komplette Steuerfreiheit
Gut das mein Finanzamt meinen weit verbreiteten Irrglauben teilt und ich das schriftlich habe. Natürlich muss ich trotzdem Einnahmen versteuern und eine Steuererklärung machen.

Echt? Zeig mir doch bitte mal die Regelung im Steuergesetz, daß große Firmen anders behandelt werden als kleine... (Kleinunternehmerreglung mal ausgelassen)
Mich interessiert eigentlich nicht auf welches Gesetzesgrundlage es passiert aber folgendes Beispiel
Imkerei:
Bis 30 Völker wird es meist als Liebhaberei ausgelegt und pauschal als ohne Gewinn erklärt
31 bis 70 Völker -->pauschaler Gewinn 1000 Euro/Jahr
und erst ab 71 Völkern braucht man eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung wie bei einem Gewerbe in der Landwirtschaft glaube ich üblich
https://www.siebengebirgsimker.de/Steuerliche-Behandlung-der-Imk.48.0.html

Für eine Webseite habe ich darüber noch nie recherchiert und auch nicht das Finanzamt befragt, könnte mir aber gut vorstellen das es da zumindest ebenfalls Verhaltensanweisungen gibt bis zu welcher Grenze das als Liebhaberei gilt.


Weil das Finanzamt dafür erstmal eine Grundlage zur Entscheidung braucht... Und das bedeutet nun mal zwangsläufig, daß der TE seine Bilanzen einreichen muss... Wenn das Finanzamt nur auf Aussagen und Versprechen handeln würde, würde keiner Steuern bezahlen... ;)

Gruß Aru
Eine kleine Einnahmenüberschussrechnung wird er sicher schnell erstellen können, eine Bilanz wohl kaum :roll:
 
Zuletzt bearbeitet: