Was steht mir nach Unfall zu?

bbaerchen

New member
ID: 43580
L
6 September 2006
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Hallo, mir hat am Wochenende jemand mein Auto hinten links etwas zusammengeschoben. Ich saß nicht drin sondern habe es von meiner Parterrewohnung aus bemerkt dass einige Leute um den Wagen rummarschierten und Fotos mit dem Handy machten. Die Polizei kam nach einiger Zeit und nahm den Schaden auf. Was steht mir nun als Schadenersatz zu ? Der Wagen, ein Mazda 323, ist nämlich fast 20 Jahre alt, aber in einem Top-Zustand. Habe erst im letzten Jahr für den TÜV alles reparieren lassen und über 1000 € reingesteckt. Wie siehts (rechtlich) aus mit Schadenersatz (da ja wahrschein Totalschaden !) da ich und meine Frau als Schwerbehinderte ca. 3 x pro Woche zwecks Terminen auf einen Wagen angewiesen sind. Und: für den wahrscheinlichen Zeitwert bekomme ich doch NIE mehr solch Auto, sondern irgendeine Krücke, oder??? Wer kann helfen oder weiss Rat? :( :( :( Danke für schnelle Antworten !
 
Was steht mir nun als Schadenersatz zu ? Der Wagen, ein Mazda 323, ist nämlich fast 20 Jahre alt, aber in einem Top-Zustand. Habe erst im letzten Jahr für den TÜV alles reparieren lassen und über 1000 € reingesteckt. Wie siehts (rechtlich) aus mit Schadenersatz (da ja wahrschein Totalschaden !) da ich und meine Frau als Schwerbehinderte ca. 3 x pro Woche zwecks Terminen auf einen Wagen angewiesen sind
Also afaik und ohne Gewähr...

Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung bis zu 130% des Wiederbeschaffungs- bzw. Zeitwerts für die Reparatur. Gehen die Kosten darüber hinaus bekommst du nur den Wiederbeschaffungs-/ Zeitwert abzüglich Restwert des Fahrzeugs.

Am besten lässt du den Schaden durch einen unabhängigen Gutachter feststellen.

Natürlich steht dir auch ein Ausgleich für den entstehenden Nutzungsausfall zu. Dazu solltest du dich am besten vorher mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und abklären ob und unter welchen Bedingungen z.B. ein Leihwagen bezahlt wird.
Hier gibt es afaik auch Unterschiede, ob das Auto repariert oder ersetzt wird.

Da die gegnerische Versicherung, sofern du selbst keine Schuld am Unfall hast, alle dir entstehende Kosten trägt, ist es u.U. auch sinnvoll, einen RA einzuschalten...

Gruß Aru
 
Sprich zunächst mit der gegnerischen Versicherung. Gefühlt würde ich sagen bei einem 20 Jahre alten Mazda dürfte selbst bei <100.000km auf der Uhr 1000€, vielleicht 1500€ bei rauskommen.
Vorsicht mit Leihwagen, Gutachten und Rechtsanwalt. Ob dir diese Kosten wirklich erstattet werden ist fraglich. Bspw. dürfte es nachvollziehbar sein dass wenn man (wie ich jetzt z.B.) von einem Totalschaden und damit 1000-1500€ ausgeht, die Versicherung es nicht einsieht für diese Bagatelle nochmal ein Drittel des Schadens an Gutachterkosten zu tragen.
 
Bspw. dürfte es nachvollziehbar sein dass wenn man (wie ich jetzt z.B.) von einem Totalschaden und damit 1000-1500€ ausgeht, die Versicherung es nicht einsieht für diese Bagatelle nochmal ein Drittel des Schadens an Gutachterkosten zu tragen.
Ob es die Versicherung "einsieht" oder toll findet ist relativ Schnuppe... Es steht dir zu.

Und nach der einen oder anderen persönlichen Erfahrung gehe ich bei sowas immer zu einem RA, auch bei (vermeintlichen) "Bagatellen".

Nebenbei bemerkt richtet sich das Honorar des Anwalts nach der Höhe des Schadens, kann also nicht "unverhältnissmäßig" sein ;)

Gruß Aru
 
Wenn du bei 1000€ Schaden ein Gutachten für 700€ anfertigen lässt braucht die Versicherung dies nicht zu zahlen.
Falsch.
Ab einem Schaden von ca. 750 Euro hab ich jederzeit das Recht einen Freien Sachverständigen (Gutachter) einzuschalten, und dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Ich als Leihe kann ja schlecht die Schadenshöhe beurteilen.

@bbaerchen:

Wenn der Verursacher Feststeht und du dessen Daten hast und die Schuldfrage geklärt ist, würde ich an deiner Stelle sofort einen Rechtsanwalt mit deiner Vertretung beauftragen.
Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen! Und du musst dir keinen Kopf machen was zu tun ist, da er all deine Ansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Komunikationskosten ect.) geltent macht. Er erledigt den ganzen Schreibkram und alles was zu tun ist.
 
Falsch.
Ab einem Schaden von ca. 750 Euro hab ich jederzeit das Recht einen Freien Sachverständigen (Gutachter) einzuschalten, und dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Ich als Leihe kann ja schlecht die Schadenshöhe beurteilen.
Und wenn ich als Laie schon nicht die Schadenshöhe beurteilen kann wie soll ich wissen ob es 750 Euro sind? Ich wäre mir bei dem Auto ja nicht mal sicher ob es noch 500 Euro wert ist also ob es die Schadenshöhe überhaupt erreichen kann?!
 
Zur Werkstatt fahren, die sollen sich das mal ansehen. Falls Schaden unter den besagten 7xx € Rechnung von Werkstatt geben lassen und mit Fotos abschicken. Ansonsten zum Gutachter. Nur weil das Auto alt ist, heisst es nicht, dass es Wertlos ist.