Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
- 22.497
- 1.328
@3 sekunden:
eine solche regelung gibt es nicht
auch bassi, wenn ich erst wieder aufstehen muss und mich dann verteidige, was durchaus länger als 3 sekunden dauern könnte, ist es immer noch ermessenssache der richter, ob es notwehr war, und da wird in der regel, sofern die wahl der mittel zur notwehr bewahrt wurde, fast immer zugunsten des angegriffenen entschieden
@kopfgeld..
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
wenn ich in einer gruppe stehe, und einer daraus wird angegriffen, dann ist das richtig, komme ich jemandem zu hilfe, ist es für mich, dem der absiets stand und zu hilfe kommt, kein gegenwärtiger angriff und dann gibt es den juristischen begriff der nothilfe
EDIT:
§34
Rechtfertigender Notstand
da gebe ich dir recht, denn der wird meistens herangezogen, um den nothelfer zu schützen, was ja auch gut ist
aber auch nur dann, wenn die mittel gewahrt wurden
du kannst jetz nicht, wenn jemand einen mit den fäusten traktieren will, eine holzlatte nehmen und ihm die überziehen, denn dann gilt, dass die mittel nicht gewahrt wurden und du für die erlittenen schäden beim angreifer zur rechenschaft gezogen wirst (aber auch da gilt es wieder: ermessenssache der richter!)
eine solche regelung gibt es nicht
auch bassi, wenn ich erst wieder aufstehen muss und mich dann verteidige, was durchaus länger als 3 sekunden dauern könnte, ist es immer noch ermessenssache der richter, ob es notwehr war, und da wird in der regel, sofern die wahl der mittel zur notwehr bewahrt wurde, fast immer zugunsten des angegriffenen entschieden
@kopfgeld..
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
wenn ich in einer gruppe stehe, und einer daraus wird angegriffen, dann ist das richtig, komme ich jemandem zu hilfe, ist es für mich, dem der absiets stand und zu hilfe kommt, kein gegenwärtiger angriff und dann gibt es den juristischen begriff der nothilfe
EDIT:
§34
Rechtfertigender Notstand
da gebe ich dir recht, denn der wird meistens herangezogen, um den nothelfer zu schützen, was ja auch gut ist
aber auch nur dann, wenn die mittel gewahrt wurden
du kannst jetz nicht, wenn jemand einen mit den fäusten traktieren will, eine holzlatte nehmen und ihm die überziehen, denn dann gilt, dass die mittel nicht gewahrt wurden und du für die erlittenen schäden beim angreifer zur rechenschaft gezogen wirst (aber auch da gilt es wieder: ermessenssache der richter!)