Was ist noch Notwehr und was ist pure Gewalt?

@3 sekunden:
eine solche regelung gibt es nicht
auch bassi, wenn ich erst wieder aufstehen muss und mich dann verteidige, was durchaus länger als 3 sekunden dauern könnte, ist es immer noch ermessenssache der richter, ob es notwehr war, und da wird in der regel, sofern die wahl der mittel zur notwehr bewahrt wurde, fast immer zugunsten des angegriffenen entschieden

@kopfgeld..
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff

wenn ich in einer gruppe stehe, und einer daraus wird angegriffen, dann ist das richtig, komme ich jemandem zu hilfe, ist es für mich, dem der absiets stand und zu hilfe kommt, kein gegenwärtiger angriff und dann gibt es den juristischen begriff der nothilfe

EDIT:
§34
Rechtfertigender Notstand


da gebe ich dir recht, denn der wird meistens herangezogen, um den nothelfer zu schützen, was ja auch gut ist
aber auch nur dann, wenn die mittel gewahrt wurden
du kannst jetz nicht, wenn jemand einen mit den fäusten traktieren will, eine holzlatte nehmen und ihm die überziehen, denn dann gilt, dass die mittel nicht gewahrt wurden und du für die erlittenen schäden beim angreifer zur rechenschaft gezogen wirst (aber auch da gilt es wieder: ermessenssache der richter!)
 
Aber gibts da nicht noch nen Zusatz Paragraphen zu der Verhältnismässigkeit der Mittel? Weil man kann ja niemanden der mit der Faust auf eine Person zukommt Abstechen oder sowas.
Die Verhältnismässigkeit der Mittel ist eine Sache für sich. Ich zum Beispiel bin herzkrank, angenommen ich muß erwarten das Du gegen mich körperlich tätig wirst und ich ramme Dir meinen Kubotan zwischen die Augen, dann ist die Verhältnismässigkeit durchaus gewahrt. Naja, je nachdem ob Du das dann überlebst und wie der Richter das sieht. Das Problem, wenn man Notwehr geltend machen will, ist doch, dass es sich dabei fast immer um eine Ermessenssache handelt.

Das ist ja auch der Grund, warum es keine gesetzliche Reaktionszeit gibt. Denn wer will die messen? Und auf subjektive Eindrücke kann man sich da schlecht verlassen.
 
Naja also Notwehr ist wenn man innerhalb von 3 Sekunden nachdem der andere herhaut, zurückhaut( wenn man es noch schafft). Davor und danach, ist man selber dran!
 
Die Verhältnismässigkeit der Mittel ist eine Sache für sich. Ich zum Beispiel bin herzkrank, angenommen ich muß erwarten das Du gegen mich körperlich tätig wirst und ich ramme Dir meinen Kubotan zwischen die Augen, dann ist die Verhältnismässigkeit durchaus gewahrt. Naja, je nachdem ob Du das dann überlebst und wie der Richter das sieht. Das Problem, wenn man Notwehr geltend machen will, ist doch, dass es sich dabei fast immer um eine Ermessenssache handelt.

Das ist ja auch der Grund, warum es keine gesetzliche Reaktionszeit gibt. Denn wer will die messen? Und auf subjektive Eindrücke kann man sich da schlecht verlassen.

1. Was ist ein Kubotan? Hört sich zwar an wie was chinesisches zu essen aber ich glaube eher es könnte ein spitzer Gegenstand sein, dessen Handhabung ein wenig geschick erfordert.

2. Wer gegen dich körperlich tätig wird is entweder Lebensmüde oder einfach nur dämlich.

3. Ich glaube dann zwar es wenn du mich damit töten würdest die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben ist aber ich verstehe schon wie Du das meinst.

@User über mir
Bitte les den Thread. Danke.
 
@ 3 Sekunden, nein die Zeit steht nicht im Gesetz wurde aber damals vor Gericht als "Richtwert" ausgegeben. (Daher eigene Erfahrung). Niemand kann in der Realität Sekunden messen, wenns um Leib und Leben geht.
 
Der währe mehr als nur dämlich!
Krank oder schlicht und ergreifend Lebensmüde :biggrin:

Hat einer nen Bild von som Teil? Klingt ja interessant.

kubotan.jpg


oder aber die ein bisschen extremere Variante


https://images.google.de/images?q=t...ps://peskyapostrophe.com/graphics/kubotan.jpg

Google Bildersuche ;)
 
ey sowas is das also..
naja ich lege dennoch keinen Wert darauf mit sowas getroffen zu werden...
und wenn ich hier noch was von 3 sekunden oder 5 höre dann brech ich glaub ich..
 
3 oder 5 Sekunden habe ich gebraucht um deinen Post zu lesen^^ ;)

Ansonsten finde ich es quatsch solche Gegenstände mitzuführen...

Entweder ich verteidige mich so oder garnicht, klar dein Gegenüber kann auch Waffen oder so mit sich führen, aber ich finde in dem Fall währe man dann kein Stück besser...

Und Messer oder so finde ich sowiso unterste Schublade...
Soll man jemanden gleich ein Messer in den Körper rammen, weil er einen irgendwie angegriffen hat?

Also zuschlagen und rennen, dann Anzeige erstatten ist glaube ich die beste Ausweichmöglichkeit wenn es hart auf hart kommt, an sonsten wie eigentlich alle gescheiten Menschen sagen, sowas einfach aus dem Weg gehen, was man in der Regel auch immer schaffen sollte ;)
 
Wenn es nicht mehr möglich aus dem Weg zu gehen oder zu laufen, dann entscheide ich spontan was und wie es weiter geht, und da ich dann keinen Kampf zugestimmt haben würde und es somit keine Regeln gäbe und so ein Kampfpartner als Vogelfrei betrachte, würde ich dann auch zu 100% eigennützig agieren.

===
Interessant fände ich eine rechtliche Antwort auf folgende Situation:
Räuber kommt rein und will einen ausrauben und hat eine Knarre dabei. Nun lässt er sie aus Schusselei ausversehen fallen und das Opfer ist sehr flink und schnappt sich die Knarre. Leider hat der Räuber ein eh riesen Schuldenberg (und hat nichts zu verlieren) oder ist einfach Lebensmüde und will nun sie mit Gewalt wieder aus der Hand reißen. Dürfte das Opfer nun die Knarre abdrücken oder nicht? :-?
 
Interessant fände ich eine rechtliche Antwort auf folgende Situation:
Räuber kommt rein und will einen ausrauben und hat eine Knarre dabei. Nun lässt er sie aus Schusselei ausversehen fallen und das Opfer ist sehr flink und schnappt sich die Knarre. Leider hat der Räuber ein eh riesen Schuldenberg (und hat nichts zu verlieren) oder ist einfach Lebensmüde und will nun sie mit Gewalt wieder aus der Hand reißen. Dürfte das Opfer nun die Knarre abdrücken oder nicht? :-?

Ich denke sowas würde zur Notwehr zählen - im Grunde darf nur mit selben Mitteln "zurückgeschlagen" werde, aber letzendlich muss das der Richter entscheiden.

Wenn du im Gerichtsgebäude denen deutlich machen kannst, dass du nicht vorsätzlich geschossen hast, sondern dies im Eifer des Gefechts passiert ist, dürfte das schon klargehen...

Ich bin aber kein Jurist, also verlaßt euch nicht darauf ;)
 
Wenn es nicht mehr möglich aus dem Weg zu gehen oder zu laufen, dann entscheide ich spontan was und wie es weiter geht, und da ich dann keinen Kampf zugestimmt haben würde und es somit keine Regeln gäbe und so ein Kampfpartner als Vogelfrei betrachte, würde ich dann auch zu 100% eigennützig agieren.

===
Interessant fände ich eine rechtliche Antwort auf folgende Situation:
Räuber kommt rein und will einen ausrauben und hat eine Knarre dabei. Nun lässt er sie aus Schusselei ausversehen fallen und das Opfer ist sehr flink und schnappt sich die Knarre. Leider hat der Räuber ein eh riesen Schuldenberg (und hat nichts zu verlieren) oder ist einfach Lebensmüde und will nun sie mit Gewalt wieder aus der Hand reißen. Dürfte das Opfer nun die Knarre abdrücken oder nicht? :-?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__33.html

Ich würd sagen, is der Räuber 10m entfernt wärs nich i.O. aber wenn er dich schon berührt und versucht, dir die Waffe aus der Hand zu schlagen und der Schuss sich ausversehen löst, würds warscheins nich bestraft werden...
 
Aber gibt noch die Möglichkeit, das man mit freien Willen / mit Bewustsein, aber ohne zu Denken abdrückt, gerade weil der Räuber einem das Teil aus der Hand reißen will.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Wenn auch sowas noch als 'Furcht' oder gar 'Verwirrung' zählt, dann wär das für mich logisch.
 
2. Wer gegen dich körperlich tätig wird is entweder Lebensmüde oder einfach nur dämlich.
Es gibt immer noch Menschen die dem Irrglauben aufsitzen dass ich auf Grund meiner Krankheit leichte Beute bin.

3. Ich glaube dann zwar es wenn du mich damit töten würdest die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben ist aber ich verstehe schon wie Du das meinst.
Normalerweise wird der Kubotan nur dann zum Kopfbereich geführt, wenn Du einem Angreifer gegenüber stehst, der Dich mit Waffengewalt platt machen will und es keinen anderen Weg mehr gibt. Ansonsten kann man jemandem damit zum Beispiel Nervenzentren blockieren, dass Bein brechen, also Brustbein, Schlüsselbein, Stirnbein, Jochbein ect... *kleiner BW-Scherz am Rande*

Der Kubotan ist definitiv kein Spielzeug, auch wenn er so aussieht. Ich habe meinen bereits zwei mal zum Einsatz gebracht weil jemand mit einem Messer vor mir stand. Das lief ungefähr so ab.

*Angreifer mit Messer*
"Gib mal Kohle"

*Bass zieht Kubotan aus der Tasche*
"Hols Dir wenn Du kannst"

*Angreifer mit Messer brüllt vor Lachen*
"was willst denn mit dem Streichholz Du Spacken"

*Bass reagiert, drei schnelle kurze Schläge auf Nervenzentrum Bereich Schulter Rechts und Links, Achsel des Angreifers und rechter Hauptmuskel, Oberschenkel*

Ergebniss:

Angreifer mit Messer ist jetzt Angreifer ohne Messer, der komischerweise aufgehört hat zu lachen und leise wimmernd am Boden liegt weil er beide Arme nicht mehr bewegen kann und das Gefühl hat, dass ihm ein Pferd das Bein weggetreten hat. Nach circa einem Tag wird er seine Finger wieder bewegen können, aber der blaue Fleck am Oberschenkel wird ihm noch drei Wochen an seine Blödheit erinnern.

Weil ich so ein netter Mensch war, habe ich den versuchten Überfall nicht zur Anzeige gebracht, aber ihn trotzdem noch einen Krankenwagen gerufen. Denn es war Winter und bitterkalt. Ich habe ihn noch durchsucht, seinen Perso gefunden, mir die Daten notiert und ihn daran erinnert das ein Raubüberfall eine sehr gefährliche Sache sein kann.

Also merke, ein Kubotan macht böse Aua und der Umgang erfordert jahrelanges Training und nebenbei, mit meinem Schlüsselbund oder einem Kugelschreiber hätte ich das selbe wie mit dem Kubotan anstellen können. Aber es gibt einen feinen Unterschied, einen Schlüssel oder festen Kugelschreiber als Waffe eingesetzt, ist von der Wirkung nicht zu kontrollieren, weil spitz zulaufend und ggf. scharfkantig. Sollte man also nur im absoluten Notfall benutzen.

die extremvariante dürfte in deutschland aber unter die stichwafen fallen, ergo nicht erlaubt mit dir zu führen
Der spitze Kubotan ist erlaubt und wird zum Beispiel gerne mal von Polizeibeamten benutzt, also SEK & Konsorten :yes:
 
Notwehr ist die Abwehr eines rechtwidrigen, gegenwärtigen Angriffs auf sich oder andere!

(Nothilfe gibt es nicht!)

Bedeutet:

Rechstwidrig: Der Angriff verletzt eines deiner Rechte (oder die eines Anderen), wie die körperliche Unversehrtheit oder die unverletzlichkeit der Wohnung.
Gegenwärtig bedeutet: unmittelbar bevostehend oder andauernt!

Androhungen (verbal oder durch Gestiken) von Gewalt, ist KEIN Angriff im Sinne von §32 STGB!!
Sobald der Täter von dir ablässt (z.B weil er sich umdreht und gehen will) ist keine Notwehrsituation mehr gegeben!

Immer die Verhältnismäßigkeit beachten!

Rechtfertigender Notstand (§34 STGB) ist was anderes!
In diesem Gesetz geht es um Sachen.
Wenn man z.B in einer Notwehrsituation einen Besenstiel eines anderen verwendet und diesen kaputt machst, würdest du eigentlich eine Sachbeschädigung begehen.

In diesem Fall wäre die Tat aber gerechtfertigt, also ein RECHTFERTIGUNGSGRUND und somit u.U straffrei!

Wenn du einen Hund todschlägst, weil er ein Kind zerfleischt ist diese Tat nach §34 STGB genaus straffrei. Ohne Rechfertigungsgrund ist es die unnötige Tötung eines Wirbeltieres und somit NICHT straffrei.

Die Feuerwehr, z.B muss um Leib und Leben zu schützen oft zu drastischen Mitteln greifen. Türen eintreten, Autodächer zerschneiden u.s.w. Würde ich das machen würde ich aus dem Zahlen garnicht mehr rauskommen. Bei der Feuerwehr (im Einsatz) ist es rechtfertigender Notstand!


Bei all den Sachen ist aber zu beachten, dass ihr auch in einer Notwehrsituation NIEMALS einen verbotenen Gegenstand nutzt!

Nervenpressen, Tonfas, Pfefferspray, Teleskopstöcke.... FINGER WEG!

Wenn ihr wirklich die Unterstützung eines Gegenstands brauchen solltet, nehmt was ihr auf der Straße findet. Besenstiele, Zaunlatten u.s.w!
Waffen dürfen nur eingesetzt werden, wenn man eine Erlaubnis zum Besitz und Führen einer Waffe hat!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm - Tonfas, Pfeffersprays und Teleskopschlafstöcke sind aber nicht verboten. Sie zählen höhstens zu den 'freien Waffen' uns sind nur für Personen ab 18 Jahren zu erwerben, aber verboten sind die nicht.

Androhungen (verbal oder durch Gestiken) von Gewalt, ist KEIN Angriff im Sinne von §32 STGB!!

Heißt das, wenn jemand vor dir steht und mit einem Messer fuchtelt, dass du erst abwarten musst bis er dich direkt angreift?
Irgendwie seltsam, aber ich lese das aus §32 STGB auch raus:

§32 STGB schrieb:
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
 
Ich find, Notwehr ist es solange, wie man sich selbst, seine Gesundheit und sein Leben verteidigt, was nicht heißen soll das ich auf jemanden Stürmen soll wenn ich mich bedroht fühle. Das gegenüber muß natürlich den ersten Schritt machen, sonst habe ich die ganz geschichte am Hals, weil ich dann der war der angefangen hat.

Sprich wer zuerst zuschlägt, hat normalerweise auch vor einem Gericht die schlechteren Karten. Natürlich nur solange man dem gegenüber mit gleich gesetzter Art und Weise zu leibe rückt! Also nicht mit einer 9mm auf einen schiessen wenn der mit nem Baseballschläger kommt...

Ich persönlich bin eher der Typ mensch der es auf die ruhige art versucht, erst mal mit reden, wenn das nicht zieht, kann man immer noch zu anderen Mitteln greifen.
Waffen hab ich aber keine dabei, da ist die gefahr zu groß doch mal in eine Polizeikontrolle zu geraten, dann wirds teuer!!

Im Notfall sag ich mir so, wenn wirklich einer kommt der sichmit mir anlegen will, soll er kommen, er wird sein blaues Wunder erleben, frei nach dem Motto, Angriff ist die beste Verteidigung!

Gretz Djtaxx 8)