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mit 5000 € zu drohen (Nebenbei stimmt auch diese Zahl nicht)
Naja, ganz korrekt ist die Zahl nicht, sie müsste 5001 Euro lauten. Und ein "Regelsatz", der irgendwo festgelegt wäre, ist das nicht. Es handelt sich dabei um die Grenze für die zuständige Gerichtsbarkeit. Ab 5001 Euro ist ein Landgericht zuständig, mit höheren Kosten und Anwaltszwang. Die Summe soll den Beklagten also nur davon abhalten vor Gericht zu gehen, aus Angst vor den Kosten.doch, die Zahl stimmt schon, das ist der Regelsatz bei nicht zu beziffernden Forderungen in diesem Bereich ...
Auf Anhieb habe ich 15 Rechtschreibfehler entdeckt (Grammatik, Ausdruck und Stil ebenfalls völlig daneben); also nicht besonders professionell gemacht. Ausserdem frage ich ,wenn mir ein Schaden entstanden ist und ich berechtigte Forderungen habe,nicht ausgerechnet den Gegner ob er eine konstruktive Lösung hat....oder?
Sehr merkwürdig......