Was habt ihr gerade in eurer Zwischenablage?

Sehr geehrter Herr Jahn,

wenn Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit annehmen, verlieren Sie
bereits jetzt nach derzeit geltendem deutschen Recht _*NICHT*_ Ihre
deutsche Staatsangehörigkeit, sie könnten somit auch Ihren deutschen
Reisepass behalten.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat sich in dieser Hinsicht im
August 2007 geändert. Einen Vertrag zwischen Deutschland und Luxemburg
hingegen gibt es nicht.

Vielmehr ist das, was in Luxemburg landläufig als "doppelte
Staatsangehörigkeit" bezeichnet wird, im luxemburgischen Recht noch
nicht umgesetzt. Nach Kenntnis der Botschaft, läßt Luxemburg dies
derzeit auch noch nicht zu. Das luxemburgische Justizministerium hat
sich bisher auch noch nicht dazu geäußert, ob Sie nach Einbürgerung in
Luxemburg auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten müssen, damit
die Einbürgerung in Luxemburg nicht unwirksam wird.

Wann das luxemburgische Staatsangehörigkeitsgesetz entsprechend geändert
wird, ist uns leider nicht bekannt.

Falls Sie eine Empfehlung wünschen, rate ich Ihnen, mit der Einbürgerung
in Luxemburg noch zu warten, bis sich die rechtliche Situation in
Luxemburg geändert hat.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und
stehe für verbleibende Fragen selbstverständlich gerne - auch
telefonisch unter 453445-25 - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Kathrin Meyer
Vize-Konsulin
Deutsche Botschaft
Luxemburg
 
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Zu 30 % sind Sie: Du bist das Gegenteil von zickig, nämlich gutmütig. Nichts bringt dich aus der Ruhe. Zickige Mädchen magst du überhaupt nicht. Du diskutierst lieber, wenn es Probleme gibt und versuchst, sie auf vernünftige und überlegte Art aus dem Weg zu räumen.
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