Was da ist, wird auch genutzt

LennStar

Kritikaster
ID: 131349
L
17 Mai 2006
908
66
ich rede nicht von der PKW-Maut, die mal wieder dran ist, über die aber nie geredet werden wird (vor ein paar Jahren). Ich rede von der etwas neueren Sache Vorratsdatenspeicherung.
Die Infrastruktur dazu ist ja - da mal Pflicht - vorhanden. Die Vorratsdatenspeicherung, zumindest nach dem alten Gesetz, ist zwar illegal und somit auch das Speichern von Verbindungsdaten, aber hey - damit kann man ja Geld verdienen!
Haben sich die Mobilfunkanbieter gedacht.

https://netzpolitik.org/2011/vorratsdatenspeicherung-wird-verfassungswidrig-fortgefuhrt/

https://www.gulli.com/news/17053-mo...sige-speicherung-von-verkehrsdaten-2011-09-07

Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat (Telefónica o2: 7-182 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Vodafone D2: 7-30 Tage). Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt (IMEI-Nummer), wird teilweise gespeichert.

Wenn die Infrastruktur erst mal da ist, wird sie auch gebraucht/missbraucht werden. Ein ums andere Mal. Aber immer besteht überhaupt keine Gefahr! :roll:
 
Im Gesetz steht sie dürfen sie für die Abrechnungen speichern. Da finde ich 6 Monate sogar noch recht kurz. Wie oft ist eine Rechnung offen oder wird noch nach Monaten reklamiert, beanstandet, zurückgebucht oder Rechnungsduplikate verlangt ...
 
Im Gesetz steht sie dürfen sie für die Abrechnungen speichern. Da finde ich 6 Monate sogar noch recht kurz. Wie oft ist eine Rechnung offen oder wird noch nach Monaten reklamiert, beanstandet, zurückgebucht oder Rechnungsduplikate verlangt ...
In wieweit hat es Einfluss auf die Höhe deiner Rechnung, von wem du angerufen wirst oder eine SMS erhältst? Oder von wo?

Für die Abrechnung wirklich benötigt werden nur a) von wann bis wann du einen Dienst genutzt hast und b) war das Inland oder Ausland (bzw. welches Gebiet).
 
Für die Abrechnung wirklich benötigt werden nur a) von wann bis wann du einen Dienst genutzt hast und b) war das Inland oder Ausland (bzw. welches Gebiet).

Und wen du angerufen hast (also die Nummer). Immerhin unterscheiden sich Festnetz/Mobilfunk-Tarife, außerdem noch die Kosten zu Fremdnetzen oder Service-Nummern...
 
In wieweit hat es Einfluss auf die Höhe deiner Rechnung, von wem du angerufen wirst oder eine SMS erhältst? Oder von wo?

Für die Abrechnung wirklich benötigt werden nur a) von wann bis wann du einen Dienst genutzt hast und b) war das Inland oder Ausland (bzw. welches Gebiet).

Statt Deiner Paranoia zu huldigen, solltest Du Dich mal mit ganz grundlegenden Fragen beschäftigen.

Wie stellt man ein für alle Seiten optimales Angebot her?

Der Bäcker im Dorf zählt am Ende des Tages jeweils, was er verkauft hat, und kann so nach einer gewissen Zeit sagen, wie viele Brötchen er Montag, Dienstag, Mittwoch ... backen muss, ohne zu viele entsorgen zu müssen, ohne aber auch den Kunden um 15 Uhr auf Grund leerer Regale wegschicken muss.

Ein Festnetzanbieter wird seine Durchschnittswerte für Nummern pro Haushalt haben, so dass er dort ein entsprechendes Angebot für ein Neubaugebiet entwickeln kann.

Und was macht ein Mobilfunkanbieter?
Er wird nicht umhin kommen, die Bewegungsströme der Benutzer zu analysieren, um entsprechend die benötigte Infrastruktur aufbauen zu können.

gruss kelle!
 
Und was macht ein Mobilfunkanbieter?
Er wird nicht umhin kommen, die Bewegungsströme der Benutzer zu analysieren, um entsprechend die benötigte Infrastruktur aufbauen zu können.

gruss kelle!
Dafür muss er u.U. wissen, wieviele Handys wann wo sind. Nicht brauchen tut er: wer wie lange mit wem telefoniert.
Noch einfacher gehts natürlich, er aggregiert einfach nur die Netzbelastung. Mehr braucht er ja nicht. Und selbst das nur grob. (reicht locker aus, ist knapp, überlastet)

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Übrigens könnte man jetzt gut diesen thread nehmen für den Bundestrojaner.
Er war da, also wurde er auch eingesetzt.
Er verstößt gegen das Urteil des BVerfG? Das ist den zuständigen Politikern egal. Sinngemäß: Wenn es kein Gesetz gibt, dass uns das erlaubt, müssen wir das halt ohne Gesetz machen.
 
Nicht brauchen tut er: wer wie lange mit wem telefoniert.

Das ist abrechnungsrelevant.

Er verstößt gegen das Urteil des BVerfG?

Schlicht und ergreifend: Falsch.
Das BVerfG hat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen welche Daten abgehört werden können.
Dass das Programm technisch mehr kann, ist zwar richtig, aber so lange es nicht aktiv genutzt wird, ist alles rechtskonform.

Ist wie mit einem Softwaresystem, welches ich betreue.
Das bietet die Möglichkeit zu ermitteln, wie viele Zeilen Quellcode oder Wordtext ein Kollege in den letzten x Jahren geschrieben hat.
Diese Auswertungen sind verboten, das System aber trotzdem nicht.

gruss kelle!
 
Das ist abrechnungsrelevant.
Aber irrelevant für die Belastung und damit Netzplanung.
Und könnte z.B. täglich summiert und dann addiert werden. Die anderen, die nicht speichern, dürften das ja wohl auch so machen.

Diese Auswertungen sind verboten, das System aber trotzdem nicht.
Nach meinen Informationen ist das hier nicht so, hat das BVerfG ausdrücklich gesagt, dass der Trojaner nicht dazu in der Lage sein darf. (Das sollte auch insbesondere für die Möglichkeit der Beweisfälschung zutreffen.)
Könnte natürlich sein, dass sich gleich 3 Zeitungen girrt haben, die das geschrieben haben. bzw. alle vom CCC abgeschrieben haben, bei denen es heißt:

Die Analyse des Behörden-Trojaners weist im als "Quellen-TKÜ" getarnten "Bundestrojaner light" bereitgestellte Funktionen nach, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen. So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird.
Ich allerdings lese auch bei diesem ehemaligen Verfassungsrichter heraus, dass der Trojaner mehrfach gegen das Urteil verstößt:
https://www.faz.net/aktuell/politik...s-durch-infiltrierung-vorbeugen-11487843.html

Mehr vom CCC bei Alternativlos: https://alternativlos.org/19/
Achtung: Fefe schreibt: "Mich erreicht gerade per Email der Hinweis aus einer niedersächsischen Landesbehörde, dass dort Alternativlos 19 als "Hate Speech" kategorisiert und deshalb geblockt wird."

Oh, auch schön, welche "schwersten" Straftaten da verfolgt wurden: Diebstahl, Diebstahl und Einfuhr+Verkauf von Dopingmitteln (+Drogen, was ich einfach mal wegen dem Zusammenhang als Amphetamine zähle).
Ganz klare Terroristen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Gesetz steht sie dürfen sie für die Abrechnungen speichern. Da finde ich 6 Monate sogar noch recht kurz. Wie oft ist eine Rechnung offen oder wird noch nach Monaten reklamiert, beanstandet, zurückgebucht oder Rechnungsduplikate verlangt ...
Nee, Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Hat damit nichts zu tun. Es geht um daten, die gebraucht werden um die Rechnung zu erstellen. Wenn die 6 Monate gespeichert werden hat man 6 Monate Zeit Einwendungen vorzubringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine schwerste Straftat: Zigarettenschmuggel.
Ich hab bei Finanzterroristen bisher eher an Hegde Fonds gedacht. :LOL:

Sehr interessant: https://recht-merkwuerdig.blogspot.com/2011/10/staatstrojanische-straftaten.html
Wenig beleuchtet habe ich bislang aber die strafrechtliche Seite des Vorganges gefunden. Dabei liegt das meiner Ansicht nach sehr nahe. Unterstellen wir also den Einsatz des Trojaners in der vom CCC beschriebenen Weise und werfen dann einen Blick auf §§ 202a, c StGB. ...
 
Naja, um Schaden zu vermeiden darf man Recht brechen - das geht aus dem Notwehr-Paragrafen hervor. Darauf kann sich jeder berufen, nicht nur das LKA. Beim LKA ist die Situation aber etwas anderes, weil man im Vorhinein davon ausgeht, dass es Schäden vermeidet, deshalb spricht die Beweislage auch so eindeutig für das LKA, während jeder andere erst noch beweisen muss, dass es wirklich darum ging einen Schaden zu vermeiden.
 
:LOL: Wenn das auch nur von der Idee her richtig wäre, warum braucht das LKA dann überhaupt ein Gesetz für den Einsatz von "Trojanern"?

Im Übrigen bin ich aber auch nicht so sicher, ob die Argumente des Bloggers tragen. Wie er schon selbst schreibt, ein Jurastudent müsste wohl mit (ordentlichem) Punktabzug rechnen, würde er es bei diesen Ausführungen belassen. Aber die Prüfung des RA hat wenigstens ansatzweise etwas von einer strafrechtlichen Prüfung.