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Mich würde auch Pro und Contra einer Gbr interessieren.
Naja gibt immer zwei sichtweisen:
Ist die Vollhaftung der Gesselschafter nun Pro oder Contra? Für den gesellschafter sicherlich Contra, für Lieferanten z.B. eher pro.
Also ich merk mir zu Ltd. sowieso nur: Möglichst NIE mit Firmen die Ltd. sind Geschäfte machen und sie keinesfalls unterstützen! Wie scho erwähnt wurde: Zuviele betrügerische Macheschaften möglich.
- leichter an einen Kredit zu kommen, weil persönliche Haftung
Würde ich nicht sagen, aus Erfahrung weiß ich, das Banken auch bei GmbH eher eine Mithaftung (Also Bürgschaft) durch den Eigentümer haben wollen. Somit wäre es wiederum das gleiche. kommt aber natürlich auf die Bilanz an, wie die aussieht, wenns gut aussieht langt den Banken die GmbH als Kreditnehmer aus...
Vorteile
Nachteile
- Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro.
- Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig; dagegen benötigt man für die Gründung einer GmbH deutlich mehr Zeit, manchmal bis zu sechs Monate.
- Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
- Die Haftung ist limitiert, d.h. es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
- Zur Gründung einer Limited ist ein Gründungskapital von einem Pfund ausreichend.
- Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzu zunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
- Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
- Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (z.B. wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt).
- Eine Limited lässt sich gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro (10 Britsche Pfund) wieder löschen.
- Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister die diesen Service anbieten, wobei die Kosten dafür schwanken.
- Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen.
- Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht.
- Möchte man als Unternehmer seine Anonymität waren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.
- Es kann sich eine mögliche Abhängigkeit von Limited-Agenturen ergeben. Hierbei ist vor allem die Seriosität der Agentur entscheidend.