Warum eigendlich ne limited (Ltd.)

Naja gibt immer zwei sichtweisen:

Ist die Vollhaftung der Gesselschafter nun Pro oder Contra? Für den gesellschafter sicherlich Contra, für Lieferanten z.B. eher pro.

Mehr schreibe ich vielleicht später, muß weg...
 
Mich würde auch Pro und Contra einer Gbr interessieren.

So generell nur für Kleingewerbetreibende. Wenn es Umfang eines Handelsgewerbes annimmt, wird es automatisch zur OHG (Übergang von Nicht-Kaufmann zu Ist-Kaufmann [§ 1 HGB] weil Handelsbetrieb vorliegt --> Handelsregistereintrag notwendig; als Kleingewerbetreibender ist man jedoch Kann-Kaufmann, kann also auch Ist-Kaufmann werden, wenn man sich davon etwas verspricht)

Vorteile:
- kein Gesellschaftervertrag nötig (aber trotzdem zu empfehlen wegen Vereinbarungen bzgl. Gewinn/Verlustverteilung, Gesellschaftszweck, Abfindungsvereinbarungen und so Sachen; sonst mglw. Aussage gegen Aussage diesbezüglich)
- keine Mindesteinlage bzw. Stammkapital
- leichter an einen Kredit zu kommen, weil persönliche Haftung
- gute Kontrolle der Mitgesellschafter durch Gesamtvertretung [709 BGB]
- keine Pflicht zur doppelten Buchführung (erst wenn Jahresumsatz über 260.000 Euro oder der Ertrag über 25.000 Euro liegt)
- Freibetrag von 24.500 Euro auf die Gewerbesteuer

Nachteile:
- erfordert großes Vertrauen in die Mitgesellschafter (z.B.Gesellschafterwechsel und Verträge [709 BGB] müssen gemeinsam beschlossen werden)
- daraus folgt auch weniger Handlungsfreiheit--> unpraktikabel --> man kann aber darüber auch abweichende Regelungen im Gesellschaftervertrag treffen
- neu eingetretene Gesellschafter haften auch für Verbindlichkeiten vor dem Eintritt (ok, kann auch Vorteil sein für die alten Gesellschafter ;))
- grundsätzlich volle persönliche, unbeschränkte Haftung (eine Gbr mbH ist grundsätzlich auch möglich, wenn die Geschäftspartner darüber aufgeklärt wurden; in der Praxis eher nicht zu finden, da die Anforderungen dafür sehr streng sind)
 
Naja gibt immer zwei sichtweisen:
Ist die Vollhaftung der Gesselschafter nun Pro oder Contra? Für den gesellschafter sicherlich Contra, für Lieferanten z.B. eher pro.

Das hängt imo von vielen Faktoren ab:
- Rechtssicherheit der Branche
- konjunturelle Schwankungen?
- wie hoch die zu erbringenden Vorleistungen?

Je mehr Risikofelder man eingehen muss, desto eher würde ich zur einer Variante ohne unbeschränkte Haftung tendieren.
Wenn man das ganze nicht gerade nur mit der Mindesteinlage angeht, sondern ein höheres Stammkapital wählt, sollten sich auch Geschäftspartner finden lassen. Bei Firmen wo Stammkapital = Mindeststammkapital ist, schaue ich auch 3 mal nach, ob das so ok geht.
 
noch ne Frage ;) wollen bzw haben eine Singlebörse, und nu ist die Frage Privat solange man nix einnimmt und ab wann MUSS man eine Firma gründen?
 
Also ich merk mir zu Ltd. sowieso nur: Möglichst NIE mit Firmen die Ltd. sind Geschäfte machen und sie keinesfalls unterstützen! Wie scho erwähnt wurde: Zuviele betrügerische Macheschaften möglich.


Das ist absoluter quatsch. Dann hättest auch mit keiner GmbH Geschäfte machen müssen. Da ging sowas genauso wie mit einer Ltd. Ich sage da nur mal GmbH Mantel :)

Aber das hat sich ja Gott sei dank durch neue Gesetze erledigt und ist besser als vorher.

Zu den anderen. Bei 5 euro bist du nicht überschuldet. Du bist erst dann überschuldet wenn du mehr Schulden wie das Stammkapital hast und diese Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kannst.

Dann ist man Zahlungsunfähig und muss Insolvenz Anmelden vorher nicht. Um überhaupt in eine Insolvenzverschleppung muss auch ein gewisser mindestmaß an Schulden da sein. Sonst kann man nichts verschleppen :)

Und hier hat der Gesetzgeber 10000 Euro festgelegt.
 
- leichter an einen Kredit zu kommen, weil persönliche Haftung

Würde ich nicht sagen, aus Erfahrung weiß ich, das Banken auch bei GmbH eher eine Mithaftung (Also Bürgschaft) durch den Eigentümer haben wollen. Somit wäre es wiederum das gleiche. kommt aber natürlich auf die Bilanz an, wie die aussieht, wenns gut aussieht langt den Banken die GmbH als Kreditnehmer aus...
 
Würde ich nicht sagen, aus Erfahrung weiß ich, das Banken auch bei GmbH eher eine Mithaftung (Also Bürgschaft) durch den Eigentümer haben wollen. Somit wäre es wiederum das gleiche. kommt aber natürlich auf die Bilanz an, wie die aussieht, wenns gut aussieht langt den Banken die GmbH als Kreditnehmer aus...

Ist denke ich halt auch immer eine Sache der Kredithöhe. Ich habe (als Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH) auch für einen Kontokorrent von damals 30 TDM persönlich bürgen müssen, trotz 1A-Bilanzen, Jahresumsatz 122 TDM.
 
Hat da jemand eine ahnung wie das aussieht, eine gmbh / limited auch "nebenberuflich" zu gründen? Dann wäre der Geschäftsführer ja teilzeitbeschäftigt...? geht das so einfach? :ugly:
 
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Ich kenne ja deine hauptberufliche Tätigkeit ;) und da stellt die GmbH-Gründung eigentlich kein Problem dar.

Eine abgeschlossene Ausbildung ist nur bei Handwerksbetrieben erforderlich (Meisterbrief) um sowas zu gründen.
Da das ganze wohl auf die IT-Branche bezieht, stellt sich aber die Frage, ob du die persönliche Haftungsbefreiung brauchst. (Kapitalgesellschaft eben steuerlich schlechter, bzw. hab ichs für nach der Änderung im GmbH-Recht noch nicht gerechnet, und höherer Verwaltungsaufwand)...klassischer Trade-Off ;)

Ob GmbH oder Limited...ich bin ja, wenn die GmbH-Änderung so durchgeht, wieder Fan der guten, alten GmbH...Gründung mit einem Euro (wenn du keine Kredite brauchst kein Problem) und dann immer 25% vom Gewinn bis die 10.000 Euro Stammkapital zusammen sind, ist eigentlich ne sehr ordentliche Lösung imo;)

Zu Geschäftsführer: Wenn du die Hauptzeit Student bist, kannst du dich auch als solcher über die Krankenversicherung versichern lassen (dass das günstiger ist, erklärt sich von selbst)
Ich glaube die Grenze waren 20h pro Woche als Geschäftsführer..gerechnet dabei nur die Vorlesungszeit, in Semesterferien spielt das keine Rolle.
 
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Mein Tipp, keine LTD

Baufirmen, die nicht ganz ehrlich gearbeitet haben, haben meist eine LTD genutzt.
Deshalb schreckt LTD bei Firmen heutzutage hab, weil warum sollte eine deutsche Firma eine Englische Gesellschafts-Form haben, also da ist sogar ein Einzelunternehmen Vertrauens erweckender als eine LTD.
 
An den Threadersteller:

Ich finde diesen Artikel ganz gelungen, informativ und objektiv:

Die englische Limited– ein Kurzüberblick -

Das scheint auch ganz brauchbar zu sein: https://www.foerderland.de/651.0.html

Vorteile
  • Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro.
  • Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig; dagegen benötigt man für die Gründung einer GmbH deutlich mehr Zeit, manchmal bis zu sechs Monate.
  • Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
  • Die Haftung ist limitiert, d.h. es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
  • Zur Gründung einer Limited ist ein Gründungskapital von einem Pfund ausreichend.
  • Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzu zunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
  • Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
  • Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (z.B. wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt).
  • Eine Limited lässt sich gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro (10 Britsche Pfund) wieder löschen.
Nachteile
  • Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister die diesen Service anbieten, wobei die Kosten dafür schwanken.
  • Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen.
  • Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht.
  • Möchte man als Unternehmer seine Anonymität waren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.
  • Es kann sich eine mögliche Abhängigkeit von Limited-Agenturen ergeben. Hierbei ist vor allem die Seriosität der Agentur entscheidend.
 
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