News Ware günstig bei eBay ersteigert - Verurteilung wegen Hehlerei

Das ist mir schon klar. Aber der rechtmäßige Verkäufer/Eigentümer ist in keinster Weise berechtigt vom gutgläubigen Käufer die Differenz bzw. den gesamten Kaufpreis zu verlangen.

Und genau darum ging es Mirinda. ;)