dungeonlight
Well-known member
- 12 April 2013
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Ich weiß ja nicht, ob ihr das schon aus den Medien mitbekommen habt, aber momentan sind 15 Kinder und Jugendliche vor's Bundesverfassungsgericht gezogen; der Grund: Sie halten es für verfassungswidrig, dass alle Minderjährigen bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften – damit wurden immerhin 14 Millionen Menschen von insgesamt 80 Millionen Menschen in Deutschland von der Wahl ausgeschlossen.
Sie halten diesen Umstand, der sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes ergibt, für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil es ja im Artikel 1 heißt "Die Würde des Menschen ist unantastbar." – damit ist ja Altersdiskriminierung verboten – und im Artikel 20 heißt „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ – da gehört die Jugend ja wohl dazu.
Die Nummer hat gewaltigen politischen Sprengstoff, denn falls das Bundesverfassungsgericht den Kindern Recht geben würde – kein Wortspiel beabsichtigt ;D – dann müsste die Bundesregierung eine grundlegende
Wahlrechts-Reform durchführen. Heißt das dann Wahlalter ab 0 ? Das wär' durchaus möglich, denn wenn die Altersbeschränkung grundsätzlich umgeworfen wird, was will die Bundesregierung dann machen ? Noch eine Altersbeschränkung einführen, bloß niedriger ?
Die Initiatoren wollen damit jedenfalls erreichen, dass jeder Mensch sein Wahlrecht ausüben darf, sobald er selbst es kann und möchte – unabhängig vom Geburtstag. Konkret schwebt ihnen vor, dass man ab 14 oder 16 wahlberechtigt ist – damit dann auch 4 Wochen vor einer Wahl Post bekommt und Briefwahl machen kann – aber auch früher wählen darf, wenn man sich selbst im Rathaus in's Wählerverzeichnis eingetragen hat.
Zur Wahlrechts-Initiative der Kinder gibt's auch eine eigene Internet-Seite, wo man erfährt, wie man die Kinder unterstützen kann und wer überhaupt diese Kinder sind:
>>> Wir wollen wählen <<<
... ja, was sagt ihr denn zu der Sache ?
Jugend an die Wahlurnen – YAY oder NEY ? Und vor allem: Warum seht ihr das so ?
Sie halten diesen Umstand, der sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes ergibt, für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil es ja im Artikel 1 heißt "Die Würde des Menschen ist unantastbar." – damit ist ja Altersdiskriminierung verboten – und im Artikel 20 heißt „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ – da gehört die Jugend ja wohl dazu.
Die Nummer hat gewaltigen politischen Sprengstoff, denn falls das Bundesverfassungsgericht den Kindern Recht geben würde – kein Wortspiel beabsichtigt ;D – dann müsste die Bundesregierung eine grundlegende
Wahlrechts-Reform durchführen. Heißt das dann Wahlalter ab 0 ? Das wär' durchaus möglich, denn wenn die Altersbeschränkung grundsätzlich umgeworfen wird, was will die Bundesregierung dann machen ? Noch eine Altersbeschränkung einführen, bloß niedriger ?
Die Initiatoren wollen damit jedenfalls erreichen, dass jeder Mensch sein Wahlrecht ausüben darf, sobald er selbst es kann und möchte – unabhängig vom Geburtstag. Konkret schwebt ihnen vor, dass man ab 14 oder 16 wahlberechtigt ist – damit dann auch 4 Wochen vor einer Wahl Post bekommt und Briefwahl machen kann – aber auch früher wählen darf, wenn man sich selbst im Rathaus in's Wählerverzeichnis eingetragen hat.
Zur Wahlrechts-Initiative der Kinder gibt's auch eine eigene Internet-Seite, wo man erfährt, wie man die Kinder unterstützen kann und wer überhaupt diese Kinder sind:
>>> Wir wollen wählen <<<
... ja, was sagt ihr denn zu der Sache ?
Jugend an die Wahlurnen – YAY oder NEY ? Und vor allem: Warum seht ihr das so ?
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