StudiVZ.net ist ja derzeit richtig am Durchdrehen und mahnt alle Webseiten ab, die mit einem VZ enden. Folgende Portale sind deswegen schon offline gegangen: fussballervz, pokervz, erstivz, abitur-vz und bestimmt noch ein paar mehr. Vor kurzem wurde nun auch bewerbervz abgemahnt. Grund: das VZ im Namen. bewerbervz ist nun die erste Seite, die dagegen angehen will. Alle anderen haben sich das bisher nicht getraut.
Ich würde gerne mit euch diskutieren, ob das alles so rechtlich in Ordnung ist, was studivz sich derzeit da leistet. Denn meiner Meinung nach ist VZ nicht markenschutzfähig, da es ein allgemeines Wort im Sprachgebrauch ist bzw. ein Gattungsbegriff ist. Dieser steht sogar im Duden und steht dort als Abkürzung für "Verzeichnis".
Ich selber betreibe auch eine Seite mit der Endung VZ. Für mich ist das allerdings schwachsinnig und wäre ja genauso als wenn xxx24.de eine andere 24.de Domain abmahnen würde.
Was meint ihr zu diesem Thema?
Ich würde gerne mit euch diskutieren, ob das alles so rechtlich in Ordnung ist, was studivz sich derzeit da leistet. Denn meiner Meinung nach ist VZ nicht markenschutzfähig, da es ein allgemeines Wort im Sprachgebrauch ist bzw. ein Gattungsbegriff ist. Dieser steht sogar im Duden und steht dort als Abkürzung für "Verzeichnis".
Ich selber betreibe auch eine Seite mit der Endung VZ. Für mich ist das allerdings schwachsinnig und wäre ja genauso als wenn xxx24.de eine andere 24.de Domain abmahnen würde.
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