Ich bin mir gerade nicht sicher, wie das Prinzip mit den vorweggenommenen Werbungskosten während der Zweitausbildung funktioniert, wenn ich die Kosten später in meinem ersten Jahr im Beruf geltend machen möchte.
Muss ich während des Studiums jedes Jahr eine Steuererklärung machen? Im Endeffekt komme ich ja dann pro Jahr gar nicht über den Pauschbetrag, daher klingt das für mich irgendwie merkwürdig.
Oder muss ich nur alle Belege sammeln aus den vorherigen Jahren und zusammen im Jahr der Geltendmachung einreichen?
Muss ich während des Studiums jedes Jahr eine Steuererklärung machen? Im Endeffekt komme ich ja dann pro Jahr gar nicht über den Pauschbetrag, daher klingt das für mich irgendwie merkwürdig.
Oder muss ich nur alle Belege sammeln aus den vorherigen Jahren und zusammen im Jahr der Geltendmachung einreichen?