Vorratsdatenspeicherung

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
9.028
933
Hi,
entweder habe ich es komplett falsch verstanden, oder die Kerle von Vodafone. Bei meiner Webseite hat sich am Wochenende jemand versucht(!) einzuhacken, wurde aber zum Glück alles geloggt, da es gut abgesichert ist.

Derjenige hatte eine deutsche IP von Vodafone verwendet. Ich habe mich nun an Vodafone gewendet und wollte die IP melden. Dort sagte man mir nur, das ich ihnen nichts melden müsste, sie könnten sowieso nichts machen, da sie keine Daten mehr speichern dürften, die Vorratsdatenspeicherung wäre ja gekippt worden, und deshalb könnte man anhand der IP sowieso nie mehr rausfinden wer das nun war.

Wenn ich das richtig verstanden hatte damals ging es doch nur darum, dass die Daten nicht mehr lange gespeichert werden, aber einen bestimmten Zeitraum müssen sie doch noch aufbewahrt werden :think:

Kann ja echt nicht sein, dass man es den Hackern nun so einfach macht :roll:
 
Eigentlich müßten die es 6-7 Monate lang speichern:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Verkehrsdatenspeicherung

Nach dem Gesetz müssen die folgenden Daten sechs und dürfen maximal sieben Monate lang auf Vorrat gespeichert werden:

[...]

4. Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern

1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
 
die haben die Daten schon gespeichert! Die müssen die sogar glaube 3 [6]Monate speichern.. aber eben kein ganzes Jahr.

Die Daten dürfen aber nicht weiter gegeben werden, sind also nur für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder generell für strafrechtliche Prozesse zu verwenden. Wenn du eine Anzeige bei der Polizei aufgibst, dann können die zu Vodafone gehen und sich den Anschluss holen und auch gleich dazu noch die Anmelde Daten.

Vodafone wird aber von sich aus nix machen, weil das nur mehr Aufwand für die is und das meistens eh nur kleine Fische sind. Professionelle Hacker werden mit verschleierten IPs arbeiten, da hat es auch die Polizei schwer.
 
Die Tatsache, dass es nur in Ermittlungsverfahren rausgegeben werden darf und nicht an ihn direkt, is klar. Das war schon immer so. Aber die Aussage, dass sie die Daten nicht mehr speichern dürfen ist schlichtweg falsch. Sie müssen sogar!
 
Ich wollte ja auch die Daten gar nicht, ich wollte nur eine Meldung machen. Konnte man früher ja auch direkt beim Provider melden, damit er sich direkt mit dem Kunden in Verbindung setzt wenn sowas häufiger vorkommt, und ggf. kündigt ;)

Anzeige bei Polizei ist sowieso klar, wer so dumm ist und nicht einmal einen proxy nutzt der muss einfach bestraft werden :D
 

Der Wiki-Beitrag ist als Überarbeitungsbedürftig gekennzeichnet...

Schaust Du mal tiefer bei den Links, wirst Du auch den SpOn-Artikel vom 2.3.2010 finden:

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0 schrieb:
[...] Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.[...]
 
Ja das habe ich gelesen, da steht aber auch
Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.
Das war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung, hat aber nichts mit den generellen 6 Monate zu tun.
 
Ip speichern

Hallo

Spoeichern müssen nichts.
Bei eienr Flatrat müsen sie laut Gesetz unverzüglich löschen. Dies wird laut einem Urteil 8afaik aus Frankfurt) unetrschiedlich gehandhabt, die Telekom speicher max.14 .
Wenn also nach den 14 Tagen keine Anfrage erfolgt , sind die Daten weg.
Anfragen geht per Anwalt und zwar beim Zivilgericht, man muß nicht zum Staatsanwalt (die habne meist sowieso eingestellt, wegen Geringfügigkeit bei Fragen des fileshariungs) um an die IP zu kommen.

Wie Vodafone jetzt unverzüglich auslegt, wäre interessant.
 
Ja das habe ich gelesen, da steht aber auch Das war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung, hat aber nichts mit den generellen 6 Monate zu tun.

Bis da nicht eine neue gültige gesetzliche Regelung geschaffen ist, wird das jeder Provider erst mal so handhaben, wie er mag.

Sofern die Daten nicht zu Abrechnungszwecken gebraucht werden, werden die eher so wenig und so kurz wie möglich speichern - kostet Ihnen ja alles Geld...
 
Die Antwort von Vodafone dass sie nichts speichern dürften und nichts gespeichert haben ist sicherlich auch nur eine Strategie um "lästige" Anfragen von Privatpersonen prinzipiell abzuwimmeln. Der Staatsanwaltschaft würden sie sicherlich nicht so direkt die Unwahrheit sagen.