Novembergirl
Well-known member
- 13 November 2007
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hier mal ein Hinweis :
LG Coburg, Aktenzeichen: 23 O 596/05 – Urteil vom 11.04.2006
Macht ein Autohändler beim Kauf falsche Angaben zum Kilometerstand des Autos, so kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der falsche Kilometerstand auf den Angaben des Vorbesitzers des Autos zurückgeht. Auf die Richtigkeit solcher Angaben dürfen sich gewerbliche Autohändler nicht ohne weiteres verlassen, sondern müssen die Kilometerleistung selbst überprüfen. Auf dieses Urteil des Landgerichts (LG) Coburg verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV).
hat sich erledigt, Auto wurde ohne weitere Umstände zurückgenommen, da
der Händler von der *Meilenangabe* gewusst hat, weitere Autos mit *Meilen*standen zum Verkauf bereit. Freunde hatten sich als Käufer getarnt und sich eben in die Autos gesetzt ,soviel ich weis auch Probe gefahren.
Da nur ca.1000km seit Kauf gefahren wurden hat er den vollen Kaufpreis + 700 Euro extra zurückersattet.
Novi
LG Coburg, Aktenzeichen: 23 O 596/05 – Urteil vom 11.04.2006
Macht ein Autohändler beim Kauf falsche Angaben zum Kilometerstand des Autos, so kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der falsche Kilometerstand auf den Angaben des Vorbesitzers des Autos zurückgeht. Auf die Richtigkeit solcher Angaben dürfen sich gewerbliche Autohändler nicht ohne weiteres verlassen, sondern müssen die Kilometerleistung selbst überprüfen. Auf dieses Urteil des Landgerichts (LG) Coburg verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV).
hat sich erledigt, Auto wurde ohne weitere Umstände zurückgenommen, da
der Händler von der *Meilenangabe* gewusst hat, weitere Autos mit *Meilen*standen zum Verkauf bereit. Freunde hatten sich als Käufer getarnt und sich eben in die Autos gesetzt ,soviel ich weis auch Probe gefahren.
Da nur ca.1000km seit Kauf gefahren wurden hat er den vollen Kaufpreis + 700 Euro extra zurückersattet.
Novi
