Volksentscheide

Exorz1st

Well-known member
20 April 2006
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bin gerade dabei ein Kurzreferat darüber vorzubereiten. Aber eine Sache wird mir einfach nicht klar: Was ist der Unterschied zwischen Volksinitiative, Volksbegehren und dem Volksentscheid. Ich werde wenn ich soweit bin mein Handout hier auch nochmal zum drüberlesen posten.

Danke schonmal.
 
hab mir den Text mal durchgelesen, drei "Fehler" hab ich gefunden

1. 3. Zeile es muss heißen [...]Exekutive, also den Staat, eingeleitet [...] (du hattest ein dem)
2. im zweiten Block [zeilenanfang]Volksentscheide zwar nicht ausgeschlossen („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird [/zeilenende] (du hast ein Leerzeichen vor der Klammer vergessen)
3. zweiter Block, 3. Zeile [...]Bundesland zu Bundesland verschieden, aber generell [...] (du hast das Komma vergessen, was da meiner meinung nach hin muss)

ansonsten ist das nen guter Text, soweit ich das aus meinem Allgemeinwissen heraus beurteilen kann.
 
@BaChHo: ein "dem" ist an der Stelle doch richtig.

@Topic:
Zeile 4: Die Exekutive ist ja nur ein Teilaspekt der Staatsgewalt; würde ich weglassen. Zumal zumindest auf Bundesebene die Exekutive ja nicht Urheber des Entscheides ist, sondern der Bundestag bzw. nach erfolgreichem Volksbegehren eben die Staatsbürger. Die Exekutive regelt nur durch den Bundesinnenminister den Termin (§3 I "Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Art. 29 VI GG")

Zeile 18: Ich würde noch schreiben, wo das Zitat steht (Art. 20 II GG) und evtl. noch erwähnen, dass dieser von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG umfasst ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
schöne Sache.

mit dem "dem" bin ich gerade noch am grübeln, aber ich glaube es muss da doch stehen ;)