"Vertragsstrafe" bei Ladendiebstahl?

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Joa, wie sieht's damit eigentlich aus? Man liest ja immer "blabla...50€ Strafe".
(In dem Fall, weswegen ich hier frage, geht es um einen Warenwert von 4,57€ und 30€ "Vertragsstrafe")
Mal abgesehen davon, dass "Vertragsstrafe" falsch ist, da kein Vertrag zwischen dem Dieb und dem Geschädigten zustande kommt, würde mich interessieren, welche rechtliche Grundlange für so eine Forderung existiert. Wenn man erwischt wird dann ensteht denen ja auch kein Schaden?...Habe schon gegoogelt, aber da waren unterschiedliche Sachen zu hören.
 
Zuletzt bearbeitet:
warum soll Vertrag nicht richtig sein ? Mit betreten des Geschäftes akzeptierst du meiner Meinung nach die AGB und die sind doch nichts anderes als ein Vertrag ?

Und wenn da nun drin stehst das jemand für Diebstahl 50 Euro beim Geschäft zu lassen hat, dann hat das auch seine Richtigkeit und rechtliche Grundlage, solange es kein vom Staat erstelltes Gesetz gibt das etwas anderes sagt.
 
warum soll Vertrag nicht richtig sein ? Mit betreten des Geschäftes akzeptierst du meiner Meinung nach die AGB und die sind doch nichts anderes als ein Vertrag ?

Und wenn da nun drin stehst das jemand für Diebstahl 50 Euro beim Geschäft zu lassen hat, dann hat das auch seine Richtigkeit und rechtliche Grundlage, solange es kein vom Staat erstelltes Gesetz gibt das etwas anderes sagt.
Das hätte ich aber mal gern rechtlich begründet.
Dann könnte ich auch von dir eine Vertragsstrafe verlangen, wenn du mein Haus betrittst und z.B. etwas kaputt machst, unabhängig davon ob die Versicherung bezahlt oder nicht. Mit dem betreten des Hauses hättest du schließlich meine AGB aktzeptiert.
 
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warum soll Vertrag nicht richtig sein ? Mit betreten des Geschäftes akzeptierst du meiner Meinung nach die AGB und die sind doch nichts anderes als ein Vertrag ?

Und wenn da nun drin stehst das jemand für Diebstahl 50 Euro beim Geschäft zu lassen hat, dann hat das auch seine Richtigkeit und rechtliche Grundlage, solange es kein vom Staat erstelltes Gesetz gibt das etwas anderes sagt.
Also ich hab in der Schule gelernt, dass auf die AGB hingewiesen werden muss und zudem sollten sie aushängen oder auf Nachfrage ausgehändigt werden, damit sie gelten.

Hat schon mal jemand im Supermarkt nach den AGB gefragt, wenn er sich einen Kaugummi kauft? :mrgreen:

PS: Im BGB soll es stehen ;)
 
Das hätte ich aber mal gern rechtlich begründet.
Dann könnte ich auch von dir eine Vertragsstrafe verlangen, wenn du mein Haus betrittst und z.B. etwas kaputt machst, unabhängig davon ob die Versicherung bezahlt oder nicht. Mit dem betreten des Hauses hättest du schließlich meine AGB aktzeptiert.

wenn Dein Haus nen Geschäft ist (vielleicht nen Bordell ? :p) und du deshalb ne AGB hast (die mir auch zugänglich sein muss) und da drin steht das ich kaputt gemachtes ersetzen muss, denn hast du wahrscheinlich Recht und ich muss aufgrund des Vertrages zahlen, aber auch ohne AGB hättest du doch den normalen gesetzlichen Schadensersatzanspruch...

und wenn Dein Haus kein Geschäft ist und ich Dir was kaputt mache hast du doch auch Anspruch auf Schadensersatz
 
Muss man extra die AGB eines Geschäftes lesen, um zu wissen, dass man den Laden nicht beklauen soll?
Nein, natürlich nicht, aber es geht da ja nicht um's moralische sonder um das Gesetz.
Klar, klauen ist doof, aber wo wird dem Ladenbesitzer das Recht eingeräumt, Ladendiebe um x € zu schröpfen?...
@Loshai das wage ich aber sehr stark zu bezweifeln.
 
Naja den Paragraphen will ich sehen, der Ladenbesitzern die Sicherheitseinrichtung besitzen, einräumt, diese durch Diebstähle, versuchte Diebstähle oder manchmal sogar nur angebliche Diebstähle (wenn mal wer wirklich vergessen hat zu bezahlen) zu finanzieren.
 
Naja aber ich bezweilfe, dass das Hausrecht geltendes deutsches Recht mal eben außer Kraft setzen kann, ich kann schließlich auch nicht als Ladenbesitzer die Todesstrafe verhängen für Leute, die meinen Laden in unpassender Kleidung betreten.
 
Diebstahlsprämien:
Die Warenhäuser, Baumärkte, Drogeriemärkte und SB Märkte verlangen von einem jugendlichen und erwachsenen Straftäter einen Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 oder auch 50,00 EURO.

Achtung: Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie sein.

Der Einzelhandel darf von einem von ihm ertappten Straftäter keine Geldstrafe und kein Bußgeld fordern. Dies ist Sache eines Gerichts nach erfolgter Verurteilung.

Der Einzelhandel kann von einem von ihm ertappten Ladendieb keinen Schadensersatz und keine Aufwandsentschädigung aus der Diebstahlshandlung oder einen gearteten Ersatz seiner Detektiv-, Überwachungs- oder Sicherheitskosten verlangen. Derartige Kosten gehören zu dem betriebsüblichen Aufwand eines Unternehmens, deren Ersatz der Unternehmer nicht von einem ertappten Ladendieb verlangen kann.

Der Einzelhandel darf von einem von ihm ertappten Ladendieb eine Fangprämie fordern und diese, muss er frühestens bezahlen, wenn der Vorgang (in welcher Weise auch immer) abgeschlossen ist. Gerichte haben gar entschieden, dass auch Texte wie "sofort bezahlen" auf Hinweisschildern rechtswidrig sind.

Die Fangprämien - Regelung entspricht voll und ganz diesem BGB-Urteil; sie wurde zwischenzeitlich auch durch verschiedene Amtsgerichtsurteile sowohl dem Rechtsgrund als auch der Höhe nach bestätigt.

Die Forderung einer Diebstahlsprämie muss vom Warenhaus ausgelobt werden, ist das nicht der Fall dann ist es nicht rechtens eine Prämie vom Ladendieb zu verlangen.
Quelle
 
Die Forderung einer Diebstahlsprämie muss vom Warenhaus ausgelobt werden, ist das nicht der Fall dann ist es nicht rechtens eine Prämie vom Ladendieb zu verlangen.

Von diesen 30€ "Vertragsstrafe"/Fangprämie war im betreffenden Fall erst die Rede, als der Ladendetektiv so'n Papier vorgelegt hat.
Von ausgelobt kann also keinesfalls die Rede sein!

 

Von diesen 30€ "Vertragsstrafe"/Fangprämie war im betreffenden Fall erst die Rede, als der Ladendetektiv so'n Papier vorgelegt hat.
Von ausgelobt kann also keinesfalls die Rede sein!


Die Prämie wird ja vom Ladenbesitzer gegenüber dem Ladendetektiv (oder auch dem Ladenpersonal im Allgemeinen) ausgelobt.

Vereinfacht gesagt: Der Ladenbesitzer zahlt dem Ladendetektiv eine Prämie für das Ergreifen eines Ladendiebs und holt sich diesen Betrag vom Ladendieb wieder.
 
Wenn man erwischt wird dann ensteht denen ja auch kein Schaden?

Kein Schaden?
Der Papierkram für den Ladendetektiv (Arbeitszeit) im übrigen kann er in der Zeit auch keine weiteren Dieb fangen, wenn ich jetzt noch kleinlich werde, das Telefonat mit der Polizei (Gebühren) glaube nicht das die den Notruf wählen, Kaffee für eventuelle Zeugen usw.! 30 Euro sind auch noch richtig billig, Glück gehabt, in einigen Geschäfte werden 100 Euro fällig!
Das die Vertragsstrafe rechtens ist wurde ja schon erklärt!

Aber mal ehrlich, das ganze ist schon unglaublich, da wird einer beim Diebstahl erwischt und heult jetzt wegen 30 Euro rum. Frechheit! Wie oft ist er vorher nicht erwischt worden :think: ? Selbst wenn es das erstemal war finde ich die 30 Euro OK, dürfte aber auch das kleinere Problem sein, den einen Anzeige und Hausverbot gab es ja sicher gratis dazu! Hoffentlich!