Joa, wie sieht's damit eigentlich aus? Man liest ja immer "blabla...50€ Strafe".
(In dem Fall, weswegen ich hier frage, geht es um einen Warenwert von 4,57€ und 30€ "Vertragsstrafe")
Mal abgesehen davon, dass "Vertragsstrafe" falsch ist, da kein Vertrag zwischen dem Dieb und dem Geschädigten zustande kommt, würde mich interessieren, welche rechtliche Grundlange für so eine Forderung existiert. Wenn man erwischt wird dann ensteht denen ja auch kein Schaden?...Habe schon gegoogelt, aber da waren unterschiedliche Sachen zu hören.
(In dem Fall, weswegen ich hier frage, geht es um einen Warenwert von 4,57€ und 30€ "Vertragsstrafe")
Mal abgesehen davon, dass "Vertragsstrafe" falsch ist, da kein Vertrag zwischen dem Dieb und dem Geschädigten zustande kommt, würde mich interessieren, welche rechtliche Grundlange für so eine Forderung existiert. Wenn man erwischt wird dann ensteht denen ja auch kein Schaden?...Habe schon gegoogelt, aber da waren unterschiedliche Sachen zu hören.
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