(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
- 6.829
- 507
Hallo zusammen,
mir ist sinngemäß folgendes bekannt:
Kauft man eine Sache, die während der Nutzung in der Garantiezeit Probleme macht bzw. Fehler aufweist, hat man nach dreimaliger Nachbesserung seitens des Händlers ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Die Ware geht an den Händler, die Kohle an den Kunden.
Wie sieht es aber bei Reparaturleistungen aus?
Konkretes Beispiel:
Mein Motorrad hatte letztes Jahr ne Macke.
Zur Werkstatt, die analysiert gemacht getan, eine Reparatur vorgeschlagen, die für mich als Kunden sinnig klang.
Reparatur durchgeführt.
Vier Wochen später trat das gleiche Problem wieder auf.
Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, geschraubt, Maschine zurückbekommen.
Dann war erstmal Ruhe, dann kam der gleiche Fehler wieder.
Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, gelötet, Maschine zurückbekommen.
Nach der Winterpause trat der gleiche Fehler wieder auf.
Hin zur Werkstatt, hatte eh einen Termin, Kontrolle der Elewktrik vereinbart, Maschine zurückbekommen.
Und naja, was soll ich sagen, der Fehler ist immer noch existent.
Kann ich jetzt parallel zu dem Kaufbeispiel eine komplette Rückerstattung des Reparaturpreises verlangen?
Die erste Reparatur wäre da dem Kauf gleichzusetzen, danach folgten drei Nachbesserungen.
Oder liegt hier grundlegend anderes Recht zu Grunde?
Ich weiß, Rechtsberatung ist im Internet nicht erlaubt, will ich auch gar nicht haben, mir würde schon die Auslkunft über die anzuwendenden Paragraphen reichen.
gruss kelle!
mir ist sinngemäß folgendes bekannt:
Kauft man eine Sache, die während der Nutzung in der Garantiezeit Probleme macht bzw. Fehler aufweist, hat man nach dreimaliger Nachbesserung seitens des Händlers ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Die Ware geht an den Händler, die Kohle an den Kunden.
Wie sieht es aber bei Reparaturleistungen aus?
Konkretes Beispiel:
Mein Motorrad hatte letztes Jahr ne Macke.
Zur Werkstatt, die analysiert gemacht getan, eine Reparatur vorgeschlagen, die für mich als Kunden sinnig klang.
Reparatur durchgeführt.
Vier Wochen später trat das gleiche Problem wieder auf.
Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, geschraubt, Maschine zurückbekommen.
Dann war erstmal Ruhe, dann kam der gleiche Fehler wieder.
Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, gelötet, Maschine zurückbekommen.
Nach der Winterpause trat der gleiche Fehler wieder auf.
Hin zur Werkstatt, hatte eh einen Termin, Kontrolle der Elewktrik vereinbart, Maschine zurückbekommen.
Und naja, was soll ich sagen, der Fehler ist immer noch existent.
Kann ich jetzt parallel zu dem Kaufbeispiel eine komplette Rückerstattung des Reparaturpreises verlangen?
Die erste Reparatur wäre da dem Kauf gleichzusetzen, danach folgten drei Nachbesserungen.
Oder liegt hier grundlegend anderes Recht zu Grunde?
Ich weiß, Rechtsberatung ist im Internet nicht erlaubt, will ich auch gar nicht haben, mir würde schon die Auslkunft über die anzuwendenden Paragraphen reichen.
gruss kelle!